Das Gericht hat die nach den Terroranschlägen vom 11.September wieder eingeführte Rasterfahndung als in der durchgeführten Form verfassungswidrig beurteilt.
Das Gericht macht deutlich, dass auch in Zeiten der Terrorgefahr der Zweck nicht alle Mittel heiligt. Das ist ein Sieg für den Rechtsstaat und die BürgerInnenrechte.“ Kommentierte Helge Limburg, Sprecher des Landesvorstandes das Urteil. Es sei zu hoffen, dass auch Niedersachsens Innenminister Schünemann, der ja gerne mal mit den Grenzen der Rechtsstaatlichkeit herumexperimentiere, das Urteil sehr sorgfältig studiere und Konsequenzen für seine eigenen Methoden und Vorschläge ziehe.