Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen fordert die Einrichtung einer Stelle zur Förderung innerbetrieblicher Vielfalt in Ämtern, Unternehmen in öffentlicher Hand, Ministerien, Behörden und anderen Betrieben.
Die Mitarbeiter_innen können je nach Größe des Betriebes hauptamtlich oder neben der gewöhnlichen Tätigkeit in dieser Stabsstelle arbeiten. Ihre Aufgabe soll es sein, die Vielfalt der Belegschaft zu fördern und zu erhalten. Durch ihre Arbeit soll die Zusammenarbeit von Menschen verschiedenen Geschlechtes, Genders, Religionen und Weltanschauungen, ethnischen Zugehörigkeiten oder Herkunft, sexueller Orientierungen, sozialer Lage und Befähigung bzw. Behinderung gefördert werden. Dabei werden ihre Mitarbeiter_innen mit Beratungsrecht für Personalentscheider_innen, Abteilungsleiter_innen u.ä. ausgestattet und bekommen gewisse Mitbestimmungsrechte (orientiert am Allgemeinen Gleichstellungsgesetz und dem Betriebsverfassungsgesetz).
Das Diversity Management soll außerdem informierend (z. B. bei ausländischen Schulabschlüssen, Schlichtungsstelle, Antidiskriminierungsstelle) tätig werden.
In Anlehnung an die im BVerfG festgelegten Regelungen zur Bildung von Betriebs- bzw. Personalräten sollen die Mitarbeiter_innen der Stelle zur Förderung innerbetrieblicher Vielfalt im Zahlen-Verhältnis zur Anzahl der Beschäftigten tätig werden. Sie werden auf Wahlvorschlag und Aufstellung hin gewählt und setzen sich aus einer ungeraden Anzahl an Mitgliedern zusammen.Die Stelle zur Förderung innerbetrieblicher Vielfalt ist ein basisdemokratisch arbeitendes Gremium.