Beschluss: Digitale LMV

Füge ein als §2 der LMV GO und nummeriere die nachfolgenden Punkte entsprechend
„§2 Ergänzende Bestimmungen für digitale Mitgliederversammlungen

 

1. Wahlen, Votenvergaben und Satzungsänderungsanträge sind auf digitalen
Landesmitgliederversammlungen nicht möglich.

2. Geheime Abstimmungen finden nicht statt.

3. Elektronische Verfahren zur Stimmabgabe sind möglich. Es ist dabei sicherzustellen, dass
alle stimmberechtigten, anwesenden Mitglieder ihre Stimme abgeben können.

4. Auf Antrag von mindestens einem stimmberechtigten Mitglied sind Abstimmungen
pseudonymisiert mittels eines Online-Verfahrens durchzuführen. Ein solcher Antrag kann
jederzeit, bis die Tagungsleitung das Ergebnis der offenen Abstimmung bekannt gibt, gestellt
werden.“