Beschluss: Änderung der Erstattungsordnung – Bahncards

Füge in der Erstattungsordnung ein in §5 Landesvorstand:

”Jedes Landesvorstandmitglied kann sich eine Bahncard 50 unter Eigenbeteiligung
von 10% des Kaufpreises erstatten lassen. Dem Erstattungsantrag muss für jede
Person spezifisch eine Prognoserechnung beiliegen, dass sich die BC 50 rechnet.”