Ersetze in der Erstattungsordnung:
Ӥ5 Landesvorstand
In der Regel werden erstattet: die Teilnahme fürbis zu zwei
Landesvorstandsmitglieder an der Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/Die
Grünen, die Verpflegung auf der Landesvorstandssitzung (im Rahmen von etwa 30
Euro pro Tagungstag).”
durch:
Ӥ5 Landesvorstand
In der Regel werden erstattet: die Teilnahme fürbis zu zwei
Landesvorstandsmitglieder an der Landesdelegiertenkonferenz von BÜNDNIS 90/Die
Grünen, die Verpflegung auf der Landesvorstandssitzung (im Rahmen von etwa 40
Euro pro Tagungstag).”