Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen die Streichung der Wörter „des Christentums,“ aus §2(1) NschG.
§ 2 Bildungsauftrag der Schule
(1) Die Schule soll im Anschluss an die vorschulische Erziehung die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen weiterentwickeln. Erziehung und Unterricht müssen dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Niedersächsischen Verfassung entsprechen; die Schule hat die Wertvorstellungen zu vermitteln, die diesen Verfassungen zugrunde liegen.
Begründung:
Der Auftrag die niedersächsische Schulbildung auf Grundlage des Christentums zu gestalten widerspricht klar Artikel 3 GG in dem es heißt „Niemand darf wegen […] seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Eine Ausrichtung der Schulbildung auf Grundlage des Christentums würde in letzter Konsequenz bedeuten, dass der Kreationismus und Intelligent Design (~Schöpfungsgeschichte) als „wahre“ Lehre fester Bestandteil des Unterrichtes sein müssten.