Geflüchtete willkommen heißen – strukturelle Diskrimierung abbauen

Momentan kommen circa 200.000 Geflüchtete pro Jahr in Deutschland an. Die Meisten von ihnen sprechen noch kein Deutsch und die Wenigsten haben Kontakte in der deutschen Gesellschaft. Diese Ausgangslage steht einer gleichberechtigten Teilhabe von Geflüchteten zunächst im Weg. Doch anstatt darüber zu diskutieren, wie sprachliche, rechtliche und soziale Hürden am besten abgebaut werden können, streitet die deutsche Öffentlichkeit darüber, wie Geflüchtete von der Flucht abgeschreckt werden können.
Wir treten als GRÜNE JUGEND Niedersachsen für eine freie Welt ohne Grenzen und Nationalstaaten ein. Bis diese Vision verwirklicht ist, wollen wir jedem Menschen die Chance geben, sich am gewählten Aufenthaltsort so gut wie möglich zu entfalten. In den folgenden Bereichen sehen wir Handlungsbedarf, um die gesellschaftliche Teilhabe von Geflüchteten in Niedersachsen konkret zu verbessern:

Kommunen in die Verantwortung nehmen

Den Kommunen kommt bei der Inklusion von Geflüchteten traditionell ein großer Stellenwert zu. Sie entscheiden nicht nur über die Unterbringung der ihnen zugewiesenen Geflüchteten, sondern bieten im Idealfall eine Fülle von Beratungs- und Hilfsangeboten an. Vielerorts sind kommunale Sprachkurse und Asylberatungsstellen eine Selbstverständlichkeit. Doch in vielen Kommunen werden Geflüchtete als Last betrachtet und nicht ausreichend gefördert oder sogar aktiv ausgegrenzt.

Aus unserer Sicht hat das Land Niedersachsen die Pflicht, vorbildliche Inklusion in Kommunen zu fördern und die Verweigerung von Teilhabe zu bestrafen. Deswegen unterstützt die GRÜNE JUGEND Niedersachsen die Forderung des Flüchtlingsrats Niedersachsen, die Geldzuweisungen des Landes für Geflüchtete von den tatsächlichen Inklusionsleistungen abhängig zu machen. Wer mehr auf die Geflüchtete eingeht, soll auch das Geld dafür erhalten. Wir fordern die Landesregierung auf, einen entsprechenden Kriterienkatalog im Dialog mit Geflüchteten und Organisationen der Flüchtlingshilfe auszuarbeiten und anzuwenden. Darin können unter anderem die Unterbringung, vorhandene Sprach- und Orientierungskurse, mehrsprachige Informationsangebote sowie das Verhältnis zwischen Verwaltung und Flüchtlingsorganisationen berücksichtigt werden.

Darüber hinaus ist die jüngst auch vom niedersächsischen Landkreistag geäußerte Kritik, dass die derzeitige finanzielle Unterstützung des Landes an die Kommunen für Unterbringung, ärztliche Behandlung und soziale Betreuung von Geflüchteten zu gering ist, berechtigt. Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen sieht hier primär den Bund in Kooperation mit den Ländern in der Pflicht, eine ausreichende Finanzierung sicherzustellen. Allen Kommunen muss es unabhängig von der Haushaltslage und dem Bundesland möglich sein, eine menschenwürdige Unterbringung zu gewährleisten. Eine deutliche Erhöhung der finanziellen Unterstützung ist daher unabdingbar.

Außerdem sieht die GRÜNE JUGEND Niedersachsen im Modell „Sprachlernklasse“ eine gute Möglichkeit Schüler*innen mit schlechten Deutschkentnissen und/oder schlechter Schulbildung eine Chance auf Teilhabe am Bildungssystem zu bieten.

Desweiteren muss für Geflüchtete der Zugang zu psychologischer Beratung und ausreichenden Therapiemöglichkeiten gegeben sein. Viele von ihnen sind traumatisiert durch Ereignisse in den Ursprungsländern und ihre Fluchterlebnisse auf dem Weg nach Europa. Besonders geflüchtete Frauen* sind oft Überlebende von Vergewaltigungen und anderer sexualisierter Gewalt. Deswegen fordern wir einen sofortigen Stopp aller Sparmaßnahmen, von denen Sozialarbeiter*innen, psychologische Dienste und Beratungsstellen betroffen sind. Vielmehr fordern wir mehr Therapieplätze, den Ausbau der psychologischen Beratung und mehr Stellen für die Unterstützung von Geflüchteten.

Alle Geflüchtete haben ein Recht auf medizinische und psychologische Versorgung, die ihnen die Möglichkeit gibt, in Europa ein menschenwürdiges Leben nach ihren Vorstellungen zu führen. Verschuldete Haushalte und die Erfüllung des Zukunftsvertrags dürfen niemals ein Argument gegen Maßnahmen sein, die die Situation der Geflüchteten verbessern.

Faire Asylverfahren sicherstellen

Die wohl wichtigste Voraussetzung für dauerhafte gesellschaftliche Teilhabe ist ein gesicherter Aufenthaltsstatus. Er verhindert, dass Geflüchtete aus ihrem neuen Lebensumfeld gerissen und oft zurück in Armut, Krieg oder Verfolgung abgeschoben werden. Solange eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung für alle Menschen unabhängig ihrer Herkunft noch nicht verwirklicht ist, muss den Geflüchteten zumindest eine optimale Asylverfahrensberatung gewährt werden. Schließlich kann schon eine unbedachte Aussage im Interview mit den Behörden genutzt werden, einen Anspruch auf Schutz zu unterlaufen.

Deshalb fordern wir die Niedersächsische Landesregierung auf, an jedem Punkt des Asylverfahrens – von der Erstberatung im Aufnahmezentrum bis zum Einspruch gegen eine Abschiebung – eine unabhängige Verfahrensberatung sicherzustellen. Dazu müssen die vorhandenen personellen Kräfte bei Land und Kommunen aufgestockt und die Leistungen der Wohlfahrtsverbände gefördert werden. Bei Rückführungen im Dublin-Verfahren, die nur durch einen gerichtlichen Eilantrag innerhalb einer Woche verhindert werden können, muss außerdem ein unkomplizierter Zuschuss für Anwält*innenkosten möglich sein. Die übliche Prozesskostenhilfe ist in diesen Fällen zu schwerfällig, um rechtzeitig zu wirken. Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, einen Rechtskostenfonds für Eilanträge im Dublin-Verfahren aufzulegen und Mittel daraus unbürokratisch zu Verfügung zu stellen.

Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein, die anwaltliche Vergütung für Asylstreitfragen zu erhöhen, um diese für Anwält*innen attraktiver zu machen. So soll sichergestellt werden, dass alle Geflüchtete die Rechtshilfe erhalten, die sie benötigen. Dazu gehört selbstverständlich die Sicherstellung der Bezahlbarkeit der Anwaltsleistungen. Hier muss geprüft werden, ob die Prozesskostenbeihilfe in längerwierigen Verfahren den Belangen von Geflüchteten gerecht wird. Die GJN fordert Sensibilisierungs- und Supervisionsangebote für Asylrichter*innen.

Im Asylverfahren spielen Dolmetscher*innen eine einflussreiche Rolle. Sie müssen unparteiisch nicht nur zwischen Sprachen, sondern auch zwischen Kulturen vermitteln. Aussagen der Asylbewerber*innen können leicht durch ungenaue Übersetzungen verfälscht werden und dies kann den Ausgang des Prozesses entscheiden. Deshalb fordern wir spezielle Kurse für Dolmetscher*innen im Asylverfahren und gezielte Ansprache, Weiterbildung und Bezahlung von Menschen, die die gesuchten Sprachen beherrschen und Dolmetscher*innentätigkeiten übernehmen können. Außerdem sollte es an Hochschulen mehr Angebote geben, weniger bekannte Sprachen und Stammessprachen zu erlernen. Dadurch soll jedem*r Asylsuchenden ein Verfahren in seiner*ihrer Muttersprache ermöglicht werden.

Die Anhörungen werden auf Deutsch protokolliert. Da diese Protokolle für weitere Verfahrensschritte wichtig sind, muss der*die Asylbewerber*in die Richtigkeit der Aussagen unterschreiben. Wenn die protokollierten Aussagen nicht mit dem wirklich Gesagten übereinstimmen, und der*die Asylbewerber*in dies z. B. durch ungenaue Rückübersetzungen nicht feststellen kann, kann das Verfahren negativ beeinflusst werden.
Daher fordern wir, dass die Anhörungen digital aufgezeichnet werden. Zudem sollen die Protokolle durch eine*n zweite*n Dolmetscher*in überprüft werden.

All diese Maßnahmen dienen dazu, insbesondere von den Dublin-Regelungen Betroffenen möglichst große Chancen auf ein Bleiberecht in Deutschland zu verschaffen. Die Dublin-Verordnungen stellen aber ein grundsätzliches humanitäres Unrecht dar, deswegen fordert die GJN deren ersatzlose Abschaffung.

Menschenwürdig unterbringen

An der Unterbringung von Geflüchteten lässt sich gut ablesen, ob diese in einer Gesellschaft willkommen sind. Überfüllte Gemeinschaftsunterkünfte oder schlecht ausgestattete Wohncontainer sind nicht nur eine hygienische Zumutung, sondern tragen auch zur sozialen Ausgrenzung bei. Besonders entmündigend ist dabei, dass die Geflüchteten kein Mitspracherecht bei der Auswahl ihrer Unterkunft haben. Da jedoch manche Geflüchtete eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, andere in kleineren Wohngemeinschaften bevorzugen, ist ein Mitspracherecht der Betroffenen bei der Unterbringung notwendig. In jedem Fall muss jegliche Unterbringung von Geflüchteten hohen Anforderungen genügen. Die Landesregierung darf sich hier nicht weiter hinter dem kommunalen Selbstbestimmungsrecht verstecken, sondern muss endlich hohe Mindeststandards in der Unterbringung entwickeln und überwachen. Wenn Kommunen über die Mindeststandards hinausgehende Angebote entwickelt, sollten sie darin unterstützt werden. Daher wird die Landesregierung dazu aufgefordert, die haushaltsgesetzliche Regelungen zur Schuldenbremse so auszulegen und im Zweifel zu brechen, dass die Finanzierung einer humanen Unterbringung gesichert ist. Die 187.000.000 € (187 Mio €) die alleine im Haushaltsjahr 2015 zurück gehalten werden, sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein – jedoch ein guter Anfang, angesichts des erwarteten Bedarfs von ca. 250 Mio €. Daher sind weitere haushaltspolitische Maßnahmen der Landesregierung erforderlich.
Auch bei der Verteilung auf Landkreise und innerhalb der Landkreise sollen Geflüchtete ein Mitspracherecht erhalten. Die bisherige Regelung zu Wechsel des Landkreises ”im Härtefall” deckt eine Vielzahl von auftretenden Problemen nicht ab und ist deshalb unbefriedigend.

Die menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie muss mit höchster Sorgfalt betrieben werden und darf sich nicht nach kurzfristigen Gewinninteressen richten. Nur staatliche oder solidarisch organisierte Unterkünfte können langfristige Interessen ihrer Bewohner*innen vor kurzfristige Renditeerwartungen setzen. Aus diesem Grund lehnen wir privatwirtschaftlich organisierte Gemeinschaftsunterkünfte ab.

Die vom Land betriebenen Erstaufnahmeeinrichtungen sind ein Sonderfall. Sie sind zwar Gemeinschaftsunterkünfte, bieten allerdings wichtige erste Orientierungsangebote für Geflüchtete und sollten deshalb weiter ausgebaut und ihre Angebote erweitert werden. Dabei muss beachtet werden, dass die Einrichtungen nicht zu dauerhaften Unterkünften werden dürfen, sondern die Unterbringung in Kommunen schnell veranlasst werden muss.

Bankkonten ermöglichen

Neben einem gesicherten Aufenthaltstatus und einer menschenwürdigen Unterbringung ist der Zugang zu einem Bankkonto einer der wichtigsten Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Leben in Deutschland. Ohne Bankkonto können Geflüchtete nur sehr schwer einer legalen Beschäftigung nachkommen oder eine Mietwohnung bewohnen. Da es für die Eröffnung eines Kontos jedoch laut dem Geldwäschegesetz erforderlich ist, als natürliche Person einen „gültigen amtlichen Ausweis, der ein Lichtbild des Inhabers enthält“ (siehe GwG §4) zu besitzen, fordern wir die Änderung des Geldwäschegesetzes in der Form, dass auch Geflüchtete, die oftmals keine gültigen Papiere besitzen, Konten eröffnen dürfen. Darüber hinaus soll der Anspruch auf ein sogenanntes ”Jedermann-Konto” auch auf Asylsuchende ausgedehnt werden.

Legale Erwerbstätigkeit erlauben

Aktuell wird Geflüchteten der Zugang zu einer legalen Erwerbstätigkeit (selbstständig oder als Angestellte*r) im Vergleich zu beispielsweise EU-Bürger*innen deutlich erschwert. Zum einen besteht, unabhängig vom Aufenthaltstitel, eine generelle Wartezeit von drei Monaten, in der Geflüchtete nicht arbeiten dürfen. Zum anderen kommen nach Ablauf dieser Wartezeit Mechanismen wie die „Vorrangprüfung“ zum Tragen, bei der geprüft wird, ob für den konkreten Arbeitsplatz ein*e „bevorrechtigte*r Arbeitnehmer*in“ (z.B. Menschen mit EU-Staatsbürger*innenschaft) zur Verfügung steht. Nur, wenn das nicht der Fall ist, kann aktuell eine Arbeitserlaubnis erteilt werden.
Zusätzlich können generelle Arbeitsverbote ausgesprochen werden, beispielsweise wenn die*der Geflüchtete „nicht ausreichend bei ihrer*seiner Abschiebung mithilft“. Dass die Abschiebung jedoch nicht im Interesse der*des Geflüchteten ist, ist selbsterklärend.

Dieser Zustand ist unhaltbar. Wir fordern, dass diese strukturelle, institutionalisierte Diskriminierung beendet und die dreimonatige Wartezeit, die Vorrangprüfung und die Möglichkeit von Arbeitsverboten abgeschafft werden.