Organspende-Antrag

Die GRÜNE JUGEND Nds möge beschließen:
Täglich sterben 3 Menschen in Deutschland, deren Leben durch ein Spendeorgan gerettet werden könnte. Obwohl etwa 70 % in Umfragen angeben Organe spenden zu wollen, tragen nur etwa 20 % einen Organsendeausweis. Von den verstorbenen potentiellen Organspender_innen wird in der Praxis wiederum nur ein geringer Teil von den Krankenhäusern gemeldet und von diesen wiederum werden nicht alle Organe tatsächlich erfolgreich transplantiert. Heute warten etwa 12.000 Menschen in Deutschland auf eine Organtransplantation – das sind dreimal mehr Menschen, als Organe vermittelt werden können.
Die zu geringe Zahl der Organspenden ist vielseitig zu erklären. Die Haltung von Verstorbenen zur Organspende ist oft nur schwer ersichtlich. Liegt kein Spendenausweis mit entsprechenden Vermerken vor, müssen zunächst die Angehörige kontaktiert und befragt werden. Gerade in kleinen Krankenhäusern stehen dafür keine personellen Kapazitäten zur Verfügung. Vielen Personen ist der Aufwand zu groß, sich eigenständig einen Organspendenausweis zu besorgen, insofern sie daraus keinen eigenen Nutzen ziehen können. Da es durch die Zustimmungsregelung die Norm ist, seine Organe nicht zu spenden, besteht für mensch kein Handlungsbedarf aktiv zu werden. Durch eine Umkehrung der aktuellen Regelung hin zur Widerspruchsregelung, wäre es üblich seine Organe zu spenden. Wer dies nicht möchte (nach Umfrage ca. 30 %) müsste nun aktiv werden – und hätten einen Grund dafür.
Zwar ist die Refinanzierung der Organtransplantation seit 2004 je nach Entnahmefortschritt gestaffelt, sodass auch abgebrochene Transplantationen finanziell seitens der Krankenkassen abgedeckt werden, allerdings bleiben Krankenhäuser oft auf Kosten sitzen, welche dazu führen, dass Organspender_innen nicht gemeldet werden.1 Trotz einer Meldepflicht meldeten weniger als die Hälfte aller Krankenhäuser potentielle Organspender_Innen. Die Bereitschaft Organe Verstorbenen zu entnehmen ist neben einem finanziellen Risiko auch mit der Gefährdung der Reputation des Krankenhauses verbunden. Da Entnahmen oftmals nachts geschehen, fallen die Chirug_innen am nächsten Tag für weitere Operationen aus, sodass es zu Verschiebungen im Zeitplan des Krankenhauses kommen kann. Der Anreiz für kleinere Krankenhäuser ist derzeit viel zu klein. Das Leid der Menschen auf der Warteliste für ein Organ ist für die Betroffenen nur eine abstrakte Größe, sodass die Priorität zunächst bei der Bekämpfung des Leides in der Notaufnahme liegt.
Die GRÜNE JUGEND Nds fordert daher:

  1. Eine bessere finanzielle Unterstützung der Krankenhäuser, sodass diese alle entstehenden Kosten im Rahmen von Organtransplantationen ersetzt bekommen.
  2. Eine Erklärungsregelung zur Organsendebereitschaft. Demnach soll jede_R bei der Beantragung des Personalausweises unverbindlich einen Organsendeausweis und Informationsmaterial erhalten.
  3. Auf langfristige Sicht eine erweiterte Widerspruchsregelung. Demnach ist es legitim allen verstorbenen Menschen Organe zu entnehmen, so lange sie sich nicht zu Lebzeiten dagegen ausgesprochen haben oder Angehörige eine ablehnende Haltung des_der Verstorbenen rekonstruieren können. Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen setzt sich innerverbandlich für eine Sensibilisierung des Themas ein. Dies kann durch das Bereitstellen von Organsendeausweisen während Mitgliederversammlungen geschehen.

Begründung:
Ich halte es für zumutbar die Norm so festzulegen, dass Organe generell entnommen werden dürfen, sollte sich der_die Betroffe_r nicht dagegen äußern. Sollte kein Dokument vorliegen, so gilt die „erweiterte“ Regelung, wonach Angehörige den Willen rekonstruieren sollen. Ich bin der Meinung, dass jede_R frei entscheiden sollte, was mit dem eigenen Körper passiert. Aus diesem Grunde halte ich es für wichtig eine Widerspruchsregelung nicht sofort einzuführen. Dies würde dazu führen, dass viele Menschen nicht darüber informiert wären und sich nicht bewusst gegen eine Spende entscheiden könnten. Mit der geforderten Erklärungsregelung, soll die Hürde genommen werden selber aktiv zu werden, um einen Ausweis zu bekommen. Sie verhindert, dass das Thema einfach ignoriert und ausgeblendet wird. Gegen die Widerspruchsregelung spricht, dass mensch nicht dazu gezwungen werden sollte sich mit dem eigenen Lebensende beschäftigen zu müssen. In Abwägung zu dem Leid seitens der Bedürftigen ist dies meines Erachtens zumutbar.