Pressemitteilung, Samstag, den 12. September 2020
Bei der heutigen Demonstration gegen den Landesparteitag der AfD in Braunschweig kam es zu vollkommen unverhältnismäßiger Polizeigewalt gegenüber friedlichen Demonstrant*innen. Ein auf Video festgehaltener Einsatz* im Speziellen stößt dabei auf größtes Unverständnis. In diesem wurden Demonstrant*innen, die friedlich eine Straße blockierten, von Polizeihunden angegriffen und mit Pfefferspray besprüht. Diese unverhältnismäßige Gewalt verurteilen wir auf Schärfste, fordern nun Konsequenzen und wirkliche Veränderung. Es darf nicht sein, dass sich solche Szenen von Polizeigewalt bei Protestaktionen linker Aktivist*innen immmer wieder wiederholen.
„Die heutigen Vorfälle, bei denen Hunde gezielt eingesetzt wurden, um Teilnehmer*innen einer friedlichen Blockade zu attackieren, wobei Verletzungen der Demonstrierenden bewusst in Kauf genommen wurden, zeigen erneut: der Einsatz von Hunde- und Pferdestaffeln der Polizei ist auf versammlungsrechtlich geregelten Veranstaltungen fehl am Platz. Insbesondere der Einsatz von Hundestaffeln kann extrem gefährlich für alle Beteiligten werden. Darüber hinaus lehnen wir die Gewaltanwendung mithilfe von Tieren als staatliche Zwangsmaßnahme ab, da sie nicht begrenz- oder dosierbar ist und somit auch die Verhältnismäßigkeit des Gewalteinsatzes nicht gewährleistet werden kann. Auch heute hat sich gezeigt, dass sowohl der Einsatz von Hunden, als auch der Einsatz von Pfefferspray, gezielt eskalative Maßnahme sind – auf Veranstaltungen, die unter das Versammlungsrecht fallen, sollten aber Deeskalation und Vermittlung im Vordergrund stehen. Wir lehnen beide Maßnahmen daher ab. Wie auf dem Video* zu sehen ist, wurde der Einsatz von Polizist*innen gefilmt – was mit den Videos passiert ist und ob sie herangezogen werden können, um Polizist*innen im Nachhinein für unverhältnismäßige Gewaltanwendung zu belangen, bleibt aber unklar. Wir fordern hier eine unabhängige Treuhandstelle für Polizeivideos, um solche Szenen wie heute später transparent aufklären zu können. Außerdem braucht es eine unabhängige Stelle mit Ermittlungsbefugnissen für die Aufklärung von Polizeigewalt. Diese Stelle darf weder personell noch strukturell mit der Polizei selber verbunden sein.“
„Auch Blockaden sind von dem Grundrecht, sich friedlich zu versammeln und auf die öffentliche Meinungsbildung einzuwirken, gedeckt – dieses Recht haben die Demonstrierenden wahrgenommen. Die friedlichen Blockadeteilnehmenden unter Einsatz von Hunden und Pfefferspray gewaltvoll zur Auflösung der Blockade zu zwingen,um AfD-Delegierten den Weg zum Veranstaltungsort des AfD-Landesparteitages zu ermöglichen, ist verfassungsrechtlich unverhältnismäßig und muss dringend untersucht und aufgeklärt werden. Die Schuld voreilig bei den Demonstrierenden zu platzieren, wie durch die Polizei nach Presseangaben derzeit geschehen, zeugt von mangelndem Interesse der Polizei, die Übergriffe umfänglich und selbstkritisch zu prüfen.„