Egalité, Liberté, Parité – Für eine Wahlrechtsreform, die FIT*-Personen mitzählt!

Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen fordert eine Reform des niedersächsischen Wahlgesetzes hin zu einem paritätischen Wahlvorschlagsverfahren, um den Anteil von Frauen, Inter und Trans*-Personen in den niedersächsischen Parlamenten nachhaltig zu erhöhen. Hierzu schlagen wir vor, sich an dem Gesetztesentwurf der Brandenburgerischen Grünen zu orientieren.

Konkret fordern wir:
• eine Änderung des niedersächsichen Wahlgesetzes zu einem paritätischen Wahlvorschlagsverfahren für alle Parteien und politische Vereinigungen für Landeslisten und Direktmandate

• alternierende Listung von Bewerber*innen bei der Besetzung der Landeslisten, wobei ungerade Plätze FIT*-Personen vorbehalten sind und gerade Plätze offen sind

• Kreiswahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen müssen aus einem Wahlkreisduo bestehen, das sich aus einer 1 FIT*-Person und einem offenen Platz zusammensetzt

• Nicht-paritätisch besetzte Wahlvorschläge werden zurückgewiesen und nehmen nicht an der Wahl teil

• Die Vorgaben gelten auch für gemeinsame Wahlvorschläge von Listenvereinigungen

• Um die Anzahl der 87 Direktmandate in Niedersachsen nicht signifikant zu erhöhen, wird die Zahl der Wahlkreise auf 88 erhöht und dann halbiert durch Zusammenlegen von zwei Wahlkreisen zu einem großen, dieser hat dann zwei Repräsentant*innen

• Ein nominiertes Wahlkreisduo kann, muss aber nicht gemeinsam gewählt werden

• Jede*r Wahlberechtigte hat drei Stimmen: eine für die Wahl einer Landesliste (Zweitstimme) und zwei Stimmen für Direktkandidat*innen: Die Wahlberechtigten dürfen aus den unterschiedlichen Kreiswahlvorschlägen der Parteien und politischen Vereinigungen je eine Person aus der FIT*-Liste und eine Person aus der offenen Liste wählen (Erststimme)

• Die gewählten Direktkandidat*innen können auch parteilos sein

• Einzelbewerbungen von parteilosen, einzelnen Personen sind weiterhin in den Wahlkreisen möglich