Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen fordert die Landesregierung auf, sich ein Beispiel am Land Baden-Württemberg zu nehmen und sich ebenfalls um einen Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der zuständigen Vertretung der niedersächsischen Sinti und Roma zu bemühen.
Wir erachten diesen Vertrag als äußerst wichtig, da Sinti und Roma seit mehr als 600 Jahren zur Kultur und Gesellschaft des heutigen Landes gehören. Sie sind eine von der Bundesrepublik Deutschland anerkannte nationale Minderheit. Ihre Sprache und Kultur ist durch deutsches und europäisches Recht geschützt. Die Ausgrenzung und Benachteiligung von Sinti und Roma reichen zurück bis in das Mittelalter. Die grausame Verfolgung und der Völkermord durch das nationalsozialistische Regime brachten unermessliches Leid über Sinti und Roma in unserem Land. Dieses Unrecht ist erst beschämend spät politisch anerkannt und noch nicht ausreichend aufgearbeitet worden. Auch der Antiziganismus ist noch immer existent und nicht überwunden.
Dieser Vertrag soll dazu dienen, jeglicher Diskriminierung von Angehörigen der Minderheit der Roma und Sinti entgegenzuwirken und den gesellschaftlichen Antiziganismus wirksam zu bekämpfen, sowie gemeinsam das gesellschaftliche Miteinander unter Achtung der ethnischen, kulturellen, sprachlichen und religiösen Identität der Roma und Sinti kontinuierlich zu verbessern. So ist in dem baden-württembergischen Vertrag eine verbindliche Förderung der Minderheit festgelegt, sowie die Gründung eines „Rat[es] für die Angelegenheiten der deutschen Sinti und Roma”, in den sowohl Vertreter_innen der Landesregierung und Sinti und Roma berufen werden sollen und über die Minderheit betreffende Fragen beraten werden soll.
Außerdem soll das Land Niedersachsen bzw. die Landesregierung der Verpflichtung aus dem Rahmenübereinkommen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitssprachen durch den Staatsvertrag nachkommen.
Zudem fordern wir die Landesregierung entschieden dazu auf über den Bundesrat dahingehend auf die Bundesregierung einzuwirken, die Westbalkanstaaten Bosnien und Herzegowina, Mazedonien und Serbien NICHT als sichere Herkunftsstaaten im Sinne § 29a Asylverfahrensgesetz einzustufen. Laut Koalitionsvertrag auf Bundesebene soll diese Einstufung als sichere Herkunftsstaaten in dieser Legislaturperiode erfolgen, ist jedoch aufgrund der aktuellen Sicherheitslage für Roma und Sinti in den genannten Ländern völlig untragbar und wird von uns scharf verurteilt.