Eine Steuer für die Betreiber von Atomkraftwerken – für die (Wieder)Einführung der Brennelementsteuer
Ende 2016 ist die Brennelementsteuer bzw. das Kernbrennstoffsteuergesetz (KernbrStG) ausgelaufen und die Bundesregierung hat alles dafür getan, dass diese Steuer auch nicht verlängert wird. Ein Antrag der Bundestagsfraktion der Partei die Linken zu diesem Thema wurde am 10. November 2016, durch die Mehrheit von der CDU/CSU und der SPD im Bundestag, abgelehnt.