8. Juni 2021

BESCHLUSS: KORRUPTION BEKÄMPFEN – MEHR TRANSPARENZ BEI LOBBYISMUS, PARTEIENFINANZIERUNG UND NEBENTÄTIGKEITEN!



Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen möge beschließen:

Wir, die GRÜNE JUGEND Niedersachsen, stellen uns verdeckter Einflussnahme auf
die Politik durch Wirtschaft und Lobbyverbände entgegen und fordern
transparente, bürger:innennahe Entscheidungsfindungsprozesse auf allen
politischen Ebenen. Wir wollen, dass Abgeordnete ihren Verpflichtungen gegenüber
dem Souverän kompromisslos nachkommen und dass in Fällen von Korruption echte
Konsequenzen folgen.

 

Daher fordern wir:

  1. Ein wirksames Lobbyregister, in dem sämtliche Verbände, Lobby-Agenturen
    sowie selbstständige Lobbyist:innen verzeichnet sein müssen, die in der
    Politikberatung tätig sind, hierbei gelten keine Ausnahmen. Dieses muss
    neben Daten der Auftraggebenden und Kund:innen auch Informationen über
    Budgets und über die Mitwirkung an Gesetzgebungsprozessen (exekutiver
    Fußabdruck) enthalten. Hierfür muss das auf Bundesebene beschlossene
    Lobbyregister nachgebessert werden und auch auf Landesebene eingeführt
    werden.
  1. Verbot von bezahlter Lobbyarbeit von Abgeordneten. Zum Ausschluss von
    Interessenskonflikten dürfen Abgeordnete und andere Vertreter:innen des
    Souveräns während ihrer Amts- oder Mandatszeit für keine weiteren
    Interessensverbände lobbyieren.
  1. Nebeneinkünfte und Unternehmensbeteiligungen von Abgeordneten genau
    offenlegen. Hierzu gehören auch Direktor:innenposten, Schenkungen,
    Vergünstigungen etc.
  1. Die Einsetzung eines unabhängigen Kontrollgremiums, das transparent
    arbeitet und die Einhaltung der Offenlegungspflichten für Lobbyist:innen
    sowie der Karenzzeit überwacht und regelmäßig dem Bundestag
    beziehungsweise Landtag berichtet.
  1. Eine „Abkühlungsphase“ oder Karenzzeit von 5 Jahren nach Ende der Amts-
    oder Mandatszeit, in der jedwede Lobbytätigkeit für auf Gewinn
    ausgerichtete Unternehmen und deren Zusammenschlüsse untersagt ist. Dieses
    Verbot soll für Kanzler:innen, die Minister:innen, die
    Ministerpräsident:innen, die Staatssekretär:innen, die
    Referatsleiter:innen und Abgeordeten sowohl auf Bundes- als auch auf
    Landesebene gelten und auch bei Wegfall der Beamtenbezüge nicht umgangen
    werden können.
  • Das sogenannte „Sponsoring“ muss nach den gleichen Regeln wie für Spenden
    behandelt und transparent gemacht werden.
  • Staatliche und kommunale Unternehmen sollen vollständig vom Sponsoring an
    Parteien ausgenommen werden.
  • Die Regeln der Parteienfinanzierung müssen verschärft werden und für mehr
    Transparenz sorgen. Hierfür soll es eine Obergrenze von 100.000 Euro pro
    Spender*in oder Sponsor*in, Jahr und Partei für Parteispenden geben.
  • Die direkten Spenden an einzelne Abgeordnete sollten verboten werden.
  • Parteispenden von über 10.000 Euro müssen unverzüglich angezeigt und
    anschließend als Drucksache und auf der Homepage des Bundestages
    veröffentlicht werden.
  • Parteispenden über 2.000 Euro sollen in den jährlichen
    Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht werden.
  • Die Aufgabe der Überwachung der Regelungen zu Parteispenden und Sponsoring
    liegt bei der Bundestagsverwaltung. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden,
    sollte diese eigene Ermittlungskompetenzen erhalten und personell
    aufgestockt werden.

Ob die viel zitierte Demokratiekrise nun schon da ist, bald in voller Härte
einsetzt oder einfach nur ein Lieblingsthema der Politikjournalist:innen
darstellt: Immer weniger Menschen gehen zu Wahlen, haben das Gefühl, durch die
Stimmenabgabe reale Entscheidungen beeinflussen zu können oder gar im Großen und
Ganzen mitzubestimmen. Ein Aspekt, der an der Glaubwürdigkeit und
Bürger:innennähe der politischen Akteur:innen zweifeln lässt, ist die Art und
Weise, wie Politiker:innen Entscheidungen treffen und – prinzipiell zumindest –
für das Gemeinwohl eintreten. Berlin als Politikstandort Nummer 1 ist
gekennzeichnet durch einen undurchdringlichen Dschungel von
Politikberatungsagenturen, firmeneigenen Lobbyist:innen und anderen Akteur:innen
der „politischen Kommunikation“. Dass Politikberatung durchaus einen Sinn hat
und für eine funktionierende Demokratie von Wichtigkeit ist, will dabei niemand
in Abrede stellen. Politiker:innen können nicht alles Fachwissen aufbringen, das
für abgewogene, sinnvolle Entscheidungen notwendig ist. Dass sie dieses von
Expert:innen aus Wissenschaft und Wirtschaft zu erlangen versuchen, stellt an
sich noch kein Problem dar. Dass solche Beratung allerdings zum Großteil vor der
Öffentlichkeit verborgen und somit von dieser unkontrolliert stattfindet, ist
jedoch in keinster Weise hinzunehmen. Hier muss Klarheit geschaffen werden, wer
eigentlich wen inwiefern berät und wer dafür die Rechnung zahlt. Andernfalls
stellt sich die Politik nach und nach selbst ins Abseits.

Die Fraktionen der Union und SPD haben vor kurzem im Bundestag ein Lobbyregister
beschlossen. Dieses gibt aber bisher nur bedingt Grund zum Feiern. Was wäre auch
aus CDU und CSU geworden, wenn man mit ihrer Arbeit zufrieden sein könnte. Und
wie viel würden wir ihnen abverlangen, zu erwarten, dass sie gegen ihre eigenen
Mitglieder und Machtstrukturen effektiv vorgehen würden. Das verabschiedete
Gesetz ist lückenhaft und unzureichend. So gibt es beispielsweise Ausnahmen für
Arbeitgeberverbände oder politische Stiftungen. Der Verband der
Automobilindustrie darf also weiter für Dieselsubventionen und gegen ein Aus von
Verbrennungsmotoren lobbyieren. Ein klares Manko ist außerdem, der nicht
enthaltene „exekutive Fußabdruck“. Damit ist gemeint, dass festgehalten wird,
inwiefern Interessenvertreter:innen bei Gesetzgebungsprozessen eingebunden sind.
Auch müssen Ziel und Finanzierung eines Lobbyauftrags nicht angegeben werden.
Damit dieses Gesetz für mehr Transparenz seinem Namen gerecht wird, müssen diese
Punkte zwingend angepasst werden. Da der Offenheitsanspruch nicht nur für die
Bundesebene gelten soll, muss es auch auf Landesebene ein solches Lobbyregister
geben.

Demokratisch gewählte Abgeordnete erhalten ihr Mandat, um Politik im Sinne der
Bevölkerung zu machen. Dabei werden sie allerdings häufig von größeren
Unternehmen beeinflusst, welche den Abgeordneten Geld für die Durchsetzung
ihrerer eigenen Interessen zahlen. Die Interessen der Unternehmen stehen
allerdings nicht immer im Einklang mit der Bevölkerung, sodass es nicht selten
zu Interessenskonflikten bei „großen“ Fragen kommt. Die gewählten Abgeordneten
sollten immer in erster Linie die Interessen ihrer Wähler:innen und nicht die
von Unternehmen vertreten. In der Realität sieht das leider häufig anders aus.
So hat bspw. der CDU-Abgeordnete Philipp Amthor einen Direktorenposten und
Aktienoptionen im Wert von bis zu einer Viertelmillon US-Dollar erhalten und
dafür Lobbyarbeit für Augustus Intelligence betrieben. Dies wurde erst durch
Recherchen des Spiegels offen gelegt. Mit einem verbindlichen Lobbyregister, in
welchem auch die Nebeneinünfte und Unternehmensbeteiligungen von Abgeordnteten
verbindlich offengelegt werden müssen, hätte man diesen Skandal schon viel
früher entdecken können und wird zukünftig solche „Überraschungen“ vermeiden
können. Zusätzlich wird durch solche Enthüllungen das Vertrauen der Wähler in
ihre Bundestagsabgeordneten erschüttert, das Vertrauen in die eigenen
Abgeordneten geschwächt und somit auch das Vertrauen in die Demokratie
erschüttert.

Um die oben genannten Probleme anzugehen und für eine demokratischere,
transparentere Politik zu kämpfen sind einige Maßnahmen erforderlich, die etwa
LobbyControl schon lange fordert: Eine „Abkühlungsphase“ für Politiker:innen, in
der sie keiner Beratungstätigkeit nachgehen dürfen. Ein verbindliches und
effektives Lobbyregister, das von einem unabhängigen Gremium überwacht wird.
Sowie die Offenlegung von Parteispenden und Nebeneinkünften und ein Ende von
bezahlter Lobbyarbeit von Abgeordneten. Natürlich können solche Forderungen
nicht sämtliche Problematiken mit Stumpf und Stiel beseitigen.
Politikverdrossenheit und die Demokratiekrise entstehen aber auch durch die
allzu offensichtliche Wichtigkeit persönlicher oder Partikularinteressen (d.h.
die Interessen Weniger) im politischen Prozess – und das können wir unter keinen
Umständen tolerieren. Daher setzen wir uns für mehr Offenheit und Transparenz im
Politikbetrieb ein, sowie für die konsequente Ahndung von Vertrauensbrüchen,
Machtmissbrauch und Korruption.



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