BESCHLUSS: GUTE ARBEIT FÜR ALLE

Alle großen Zukunftsfragen, vor denen wir aktuell stehen, sind auch Fragen von  sozialer Gerechtigkeit. Die Klimakrise, die Corona-Krise oder die immer größer werdende Schere zwischen Arm und Reich: sie alle verlangen nach sozial-gerechten Lösungen, um sie wirksam bekämpfen und bewältigen zu können. Der Kampf für gute Arbeitsbedingungen und soziale Gerechtigkeit ist deshalb aktueller denn je.

Arbeitnehmer*innenrechte wie die 40 Stunden Woche, Kündigungsschutz oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind weder in Stein gemeißelt, noch vom Himmel gefallen. Sie sind immer Ergebnis harter Auseinandersetzung zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen gewesen. Die Stärkung des Arbeitskampfs durch Gewerkschaften und Betriebsräte ist deshalb unser politisches Ziel.

Wir fordern gute Arbeitsbedingungen für alle Menschen und schaffen dafür die
politischen Rahmenbedingungen:

  • Die Stärkung der Tarifbindung durch die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen
  • die Stärkung des Streikrechts u.a. durch die Einführung eines politischen Streikrechts und eines Streikrechts für Beamt*innen
  • die Stärkung von Betriebsräten
  • durch eine konsequente Verfolgung von sog. „union busting“ von Arbeitgeber*innen bspw. durch Einführung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften
  • durch den Ausbau des Anhörungs- und Initiativrechts von Betriebsräten
  • die Stärkung von Arbeitnehmer*innenrechte im Bezug auf die Digitalisierung bspw. durch die Einbindung der Betriebsräte bei der Einführung von Algorithmen, KI oder anderen digitalen Technologien in Betrieben
  • einem arbeitnehmer*innenorientierten Recht auf Homeoffice bei gleichzeitigem Recht auf einen Präsenzarbeitsplatz

Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen sieht darüber hinaus in der Jobgarantie großes Potential, Arbeitslosigkeit zu verringern, Menschen selbstbestimmte Arbeit zu ermöglichen und flächendeckend Arbeitsbedingungen zu verbessern.

 

Gute Arbeitsbedingungen für alle!

Tarifverträge sind ein entscheidender Baustein für gute Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer*innen. In Deutschland sind aber immer weniger Beschäftigte tarifgebunden angestellt. Darunter fallen auch Branchen, die im letzten Jahr immer wieder als „systemrelevant“ bezeichnet wurden. Im Einzelhandel beträgt die Tarifbindung z.B. nur 20%, aber auch in der Pflege liegt sie mittlerweile unter 50%. Ein großes Problem ist hierbei, dass Tarifverträge in den jeweiligen Branchen nur dann gelten müssen, wenn ein Unternehmen tarifgebundenes Mitglied im Arbeitgeber*innenverband ist, der den Tarifvertrag ausgehandelt hat. Weil Unternehmen aber auch Mitglied im Arbeitgeber*innenverband sein können ohne an Branchentarifverträge gebunden zu sein (sog. OT-Mitgliedschaft) fallen ihre Beschäftigten aus der Tarifbindung raus und haben deutlich schlechtere Arbeitsbedingungen. Gleiches gilt für Beschäftigte von Unternehmen, die überhaupt nicht in Arbeitgeberverbänden organisiert sind.

Die Möglichkeit, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären, d.h., dass sie für alle Beschäftigten einer Branche gelten, unabhängig davon, ob der*die Arbeitgeber*in tarifgebundenes Mitglied des Arbeitgeber*innenverbands oder überhaupt verbandlich organisiert ist, ist momentan nur mit der Zustimmung der Arbeitgeber*innenverbände möglich. Durch die Möglichkeit für Unternehmen,  Mitglied ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) im Arbeitgeber*innenverband zu sein, vetreten diese dabei auch Unternehmen, die nicht an bestehende Branchentarifverträge gebunden sind und somit auch überhaupt kein Interesse daran haben, sie für allgemeinverbindlich zu erklären. Es ist deshalb nicht überraschend, dass diese absurde Konstruktion dazu geführt hat, dass in den letzten Jahren kaum noch Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden. Die jüngste Weigerung des Caritas-Verbands, einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag in der Altenpflege zu schaffen, zeigt wieder einmal, dass wir diese
Praxis ändern müssen. Beschäftigte sollten nicht auf den guten Willen der Unternehmen angewiesen sein, sondern haben ein Recht auf gute Arbeitsverhältnisse!

Wir fordern deshalb, das Veto der Arbeitgeber*innenseite im für die Allgemeinverbindlichkeit zuständigen Tarifausschuss abzuschaffen. Außerdem sollen nur Arbeitgeberverbände im Tarifausschuss stimmberechtigt sein, die ausschließlich tarifgebundene Unternehmen vertreten. Die Voraussetzung, dass ein Tarifvertrag von „überwiegender Bedeutung“ sein muss, um für allgemeinverbindlich erkärt zu werden, sollte fallen; stattdessen sollte die Voraussetzung dafür durch klare Kriterien geschaffen werden, wann eine Allgemeinverbindlichkeit im öffentlichen Interesse liegt. So wird die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtert – Dadurch sorgen wir für gute Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten!

Streiken ist ein Menschenrecht

Der kollektive Zusammenschluss von Arbeitnehmer*innen in Gewerkschaften und die Durchsetzung ihrer Interessen auch durch Mittel wie Streiks sind der Grund dafür, dass wir nicht mehr 12 Stunden am Tag 7 Tage die Woche arbeiten oder bei Krankheit entlassen werden können. Die Androhung und Durchführung von Streiks sorgt dafür, die Machtasymmetrie zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen zumindest ein wenig zu korrigieren. In Deutschland lässt sich allerdings sowohl in der gesellschaftlichen Wahrnehmung, als auch in der Rechtsprechung und Gesetzgebung eine viel zu große Abneigung gegen Streiks erkennen. Dem stellen wir uns als GRÜNE JUGEND Niedersachsen klar entgegen und solidarisieren uns mit allen, die für bessere Arbeitsbedingungen streiken.

Auch politische Streiks oder Generalstreiks, also Streiks, die nicht unmittelbar auf den Abschluss von Tarifverhandlungen gerichtet sind, sondern auf die Veränderung politischer Verhältnisse, sind für uns ein legitimes Mittel zur Durchsetzung der Interessen von abhängig Beschäftigten und bereits jetzt in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Europäischen Sozialcharta und den Übereinkommen mit der Internationalen Arbeitsorganisation festgeschrieben. Dass politische Streiks in Deutschland nicht (verfassungs-)rechtlich garantiert sind, wollen wir deshalb ändern.

Wir brauchen deshalb eine Ausweitung des Streikrechts auf Beamt*innen und die Einführung eines politischen Streikrechts. Als GRÜNE JUGEND Niedersachsen positionieren wir uns klar auf Seite jener, die streiken und setzen uns in unserer politischen Praxis dafür ein, ein breiteres gesellschaftliches Bewusstsein für die Relevanz von Arbeitskämpfen zu schaffen!

 

„Union busting“ wirksam bekämpfen

Die Unterdrückung der Organisation von Arbeitnehmer*innen in ihren Betrieben ist ein weiteres Phänomen, das immer mehr voranschreitet. Obwohl die Gründung von Betriebsräten gesetzlich festgeschrieben ist, wird sie von Unternehmen immer häufiger systematisch behindert. Das sogenannte „union busting“ hat seine Ursprünge in den USA und ist mittlerweile auch in Deutschland angekommen. Personen, die die Gründung eines Betriebsrats vorantreiben wollen, werden dabei psychisch massiv unter Druck gesetzt oder direkt fristlos entlassen. Kündigungen aus diesem Grund sind zwar rechtswidrig, sorgen aber bei den betroffenen Arbeitnehmer*innen für eine massive psychische und finanzelle Belastung, weil sie gegen die Kündigungen vor Gericht ziehen und kräftezehrende Prozesse durchmachen müssen, bevor sie Recht gesprochen bekommen. Auch werden Unternehmen zuweilen künstlich aufgeteilt in verschiedene kleinere Unternehmen, um den Einfluss von Betriebsräten zu schwächen oder diese gänzlich zu zerschlagen. Es sind mittlerweile ganze Anwaltskanzleien entstanden, die sich nur auf diesen Bereich spezialisiert haben und Unternehmen bei diesem Vorgehen auch noch unterstützen. Außerdem setzen viele Arbeitgeber*innen auf den Abschreckungseffekt, den solche Taktiken auf andere Beschäftigte haben. Viel zu oft bleiben sie dabei unbestraft, weil die Justiz nicht über die notwendige Expertise und Ausstattung verfügt, um solche Praktiken wirksam zu verhindern.

 

Wir fordern deshalb die Gründung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften, die sich nur mit diesen Themen beschäftigen und einen besseren und wirksameren Kündigungsschutz für Betriebsrät*innen und Personen, die einen Betriebsrat gründen wollen, um das Recht der Beschäftigten auf eine Interessenvertretung zu verwirklichen!

Mehr Mitbestimmung von Betriebsräten – Mitbestimmung 4.0

Die Stärkung von Betriebsräten ist insbesondere im Bereich der Digitalisierung der Wirtschaft unglaublich wichtig. Homeoffice, KI und Algorithmen verändern das Arbeitsleben grundlegend und haben eine große Auswirkung auf Arbeitnehmer*innen. Diese Veränderung muss auch von den Beschäftigten mitgestaltet werden können. Das bedeutet z.B. das Betriebsräte mitentscheiden, ob etwa KI oder Algorithmen
in Unternehmen eingeführt werden.

Grade das Thema Homeoffice ist im letzten Jahr präsenter geworden. Digitale Arbeit von zu Hause kann für Beschäftigte Vorteile haben, ihren Arbeitsalltag flexibilisieren und bspw. auch mobilitätspolitisch Sinn ergeben. Sie muss allerdings gut reguliert und ausgestalte sein, denn Homeoffice kann genauso die Entgrenzung der Arbeit weiter vorantreiben. Es darf nicht dazu kommen, dass sich Beschäftigte einen Arbeitsplatz auf eigene Kosten anschaffen müssen oder zum Homeoffice gezwungen werden. Arbeitgeber*innen sind auch hier in der Pflicht, für eine angemessene Ausstattung zu sorgen und bspw. Endgeräte zur Verfügung zu stellen oder Homeofficezuschläge zu zahlen.

Gleichzeitig wollen wir auch ein Recht auf einen Präsenzarbeitsplatz. Beschäftigte sollen selber darüber entschieden können, ob sie von zu Hause oder in Präsenz am Arbeitsplatz arbeiten wollen. Hierfür brauchen wir ein Initiativrecht des Betriebsrats sowohl für die Schaffung von Homeoffice, aber auch für die Beibehaltung von Präsenzarbeitsplätzen. Wir wollen ein arbeitnehmer*innenorientiertes Recht auf Homeoffice und ein gleichzeitiges Recht auf einen Präsenzarbeitsplatz! Während der aktuellen Pandemie fordern wir eine Homeofficepflicht, um die Infektionszahlen am Arbeitsplatz zu minimieren. 

Die Digitalisierung ist allerdings nur eines von vielen Felder, auf denen Betriebsräte mehr Mitbestimmung brauchen. Wir fordern deshalb grundsätzlich das Anhörungs- und Initiativrecht zu stärken, um mehr Mitbestimmung der Beschäftigten zu ermöglichen!

Jobs sind für alle da – Ernstgemeinte Vollbeschäftigung

Wenn gleichzeitig Millionen Menschen, die gerne arbeiten würden, keine für sie passende Arbeit finden und dennoch in vielen gesellschaftlichen Bereichen dringend Arbeitskraft gebraucht wird, dann läuft etwas schief: Arbeitslosigkeit ist Ausdruck politischen Versagens. Die Arbeitslosenquote in Deutschland betrug im März 2021 6,2 Prozent. Unfreiwillige Arbeitslosigkeit führt häufig zu Isolation und einer Abnahme des Selbstwertgefühls der betroffenen Personen. Und trotzdem ist Arbeitslosigkeit von Seiten Liberaler & Konservativer politisch gewollt: Arbeitslosigkeit wird gemäß vorherrschender wirtschaftswissenschaftlicher Dogmen als notwendige Sanktionierungsmaßnahme dargestellt, die im Ergebnis dazu führen soll, dass Beschäftigte nicht zu hohe Löhne fordern, um Preisstabilität zu gewährleisten. Hier kann eine Jobgarantie als Preis- und Lohnanker funktionieren. Beschäftigte, die ihren Job verlieren oder unzufrieden mit den Arbeitsbedingungen sind, können immer auf einen unbefristeten, mindestlohnvergüteten und gemeinwohlnützigen Job in der Jobgarantie zurückgreifen. Das Angebot an Jobgarantie-Jobs kann flexibel auf den Arbeitsmarkt reagieren. Wenn konjunkturelle und arbeitsmarktpolitische Effekte dazu führen, dass mehr „normale“ Arbeitsplätze entstehen, arbeiten weniger Menschen in Jobgarantie. Wenn Arbeitsplätze abgebaut werden, arbeiten mehr Menschen in Jobgarantie. Das führt dazu, dass einerseits Vollbeschäftigung und anderseits eine Stabilisierung von Preisschwankungen erreicht wird. Grund dafür ist die verstärkte Entkopplung der gesamtgesellschaftlichen Nachfrage nach Gütern von der Lage des Arbeitsmarktes. Diese zusätzliche Wahlmöglichkeit stärkt außerdem die Verhandlungsposition von Arbeiter*innen im Privatsektor, da Unternehmen de facto gezwungen sind, mindestens Arbeitsbedingungen auf dem Niveau von Jobgarantie-Jobs anzubieten.

Für die Beschäftigten innerhalb der Jobgarantie ist ein Wechsel in den Privatsektor einfacher, denn Zahlen zeigen, dass Firmen kaum Langzeitarbeitslose einstellen. Außerdem fördert die Jobgarantie eine gesellschaftliche Teilhabe, Inklusion und Integration und damit einhergehend auch eine Stärkung der Demokratie, während die negativen Effekte durch Arbeitslosigkeit verhindert werden. Als Ziel steht eine Vollbeschäftigung für alle, die es wollen. Fragen von Arbeitszeitverkürzung und Tarifbindung stellen sich unabhängig davon und auch weiterhin. Wichtig ist außerdem, dass die Jobgarantie keinen Ersatz für einen Sozialstaat darstellt, sondern zusätzlich gelten muss. So entsteht neben dem privaten und dem öffentlichen ein dritter Arbeitsmarkt der Jobgarantie. Die Jobs in der Jobgarantie sollen also auch keinen Ersatz für notwendige neue „grüne“ Jobs darstellen, sondern nur als Untergrenze an Bezahlung dienen. Es braucht trotzdem zusätzlich auch gut bezahlte neue Jobs.

Natürlich gibt es auch andere Wege, Arbeitslosigkeit anzugehen; diese sollen nicht im Widerspruch zur Jobgarantie stehen. Vorschläge könnten hier mehr Bildung, ein Anschieben der Wirtschaft und eine Schaffung von öffentlichen Arbeitsplätzen sein. Doch diese Lösungen allein können nicht ausreichen, denn diese Maßnahmen sind nicht für alle, sondern nur Lösungen für einzelne. Wenn es immer noch zu wenige Jobs gibt, ist die Situation für einzelne Menschen vermutlich besser, aber es kommt trotzdem noch zu einer Verdrängung.

Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen sieht in der Jobgarantie großes Potential, Arbeitslosigkeit zu verringern, Menschen selbstbestimmte Arbeit zu ermöglichen und flächendeckend Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Wir fordern:

  • Die Stärkung der Tarifbindung durch die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen
  • die Stärkung des Streikrechts u.a. durch die Einführung eines politischen Streikrechts und eines Streikrechts für Beamt*innen
  • die Stärkung von Betriebsräten
  • durch eine konsequente Verfolgung von sog. „union busting“ bspw. durch Einführung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften
  • durch den Ausbau des Anhörungs- und Initiativrechts von Betriebsräten
  • die Stärkung von Arbeitnehmer*innenrechte im Bezug auf die Digitalisierung bspw. durch
  • die Einbindung der Betriebsräte bei der Einführung von Algorithmen, KI oder anderen digitalen Technologien in Betrieben
  • einem arbeitnehmer*innenorientierten Recht auf Homeoffice bei gleichzeitigem Recht auf einen Präsenzarbeitsplatz
  • Die Einführung einer Jobgarantie