10. Oktober 2020

Beschluss: Verbesserte Therapie, Versorgungslage und Prävention von psychischen Krankheiten



Zusammenfassung:

 

Dieser Antrag befasst sich mit einer Verbesserung der stationären und ambulanten Therapie, flächendeckenden Versorgung, Prävention und Entstigmatisierung.

Kurzfassung der Forderungen:

  • Verkürzung der Wartezeiten auf einen Therapieplatz, Flächendeckung, Spezialisierung und Barrierefreiheit der Angebote
  • Präventive Maßnahmen (Resilienzstärkung) insbesondere an Schulen
  • Ausbau niedrigschwelliger Angebote und ambulanter Beratung, als Anlaufpunkt für eine erste Kontaktaufnahme, den Austausch Betroffener untereinander, die Durchführung präventiver Maßnahmen und die Vermittlung individuell passender weiterführender Angebote
  • Notversorgung als Ergänzung zur Psychiatrie
  • Besserer Übergang aus stationärer Therapie in den Alltag u.a. durch verbessertes Case-Management
  • Allgemeinen Diagnoseschlüssel, um Diagnosen durch Hausärzt*innen bei Überweisungen zu vermeiden
  • Betroffenen- und Bedürfnisorientierung, Individualisierung der Therapieangebote

 

Einleitung

 

Etwa ein Drittel der Menschen in Deutschland gibt in Befragungen an, an

psychischen Krankheiten zu leiden und etwa ein Viertel zeigt beispielsweise

Symptome einer depressiven Episode. Laut den Berichten von Krankenkassen steigt

auch die Krankschreibung von Arbeitnehmer*innen aufgrund von psychischen

Diagnosen extrem an. Nur etwas mehr als die Hälfte der Deutschen würde aber laut

Statistik dazu bereit sein, wegen psychischer Probleme in Behandlung zu gehen.

Das zeigt, wie groß die Angst vor Stigmatisierung bis heute ist.

 

Am erschreckendsten ist die Tatsache, dass die Zahl der Tode, die auf psychische

Störungen zurückzuführen sind, dramatisch ansteigt und 2018 alleine in

Deutschland bei circa 60.000 Menschen lag.

 

Vielen dieser Menschen kann durch eine bessere therapeutische Versorgung

geholfen werden. Der Zweck einer Psychotherapie ist die Verringerung von

individuellem Leidensempfinden. Daher fordern wir als Grüne Jugend einen

Paradigmenwechsel in den Bereichen der Versorgung, der Niedrigschwelligkeit, dem

Übergang zwischen stationärer und ambulanter Therapie, der Diagnostik und der

Bedürfnisorientierung der Psychotherapie!

 

Verbesserung der Versorgung

 

Im Durchschnitt dauert es 20 Wochen um einen Therapieplatz zu erhalten. Dabei

gibt es ein starkes Gefälle zwischen dem ländlichen Raum und den großen Städten.

In den wenigen Städten, in denen Psychotherapeut*innen ausgebildet werden, sind

mehr psychotherapeutische Praxen, doch selbst da ist kaum eine ausreichende

Versorgung gewährleistet.

 

Durch die schlechte Versorgungslage müssen Menschen mit psychischen Problemen

mehrere Personen anrufen, um auf eine Warteliste zu kommen. In psychischen

Notfällen sind sowohl Telefonate als auch Wartezeiten unerträglich und die

Psychiatrie ein stigmatisierter Ort, wodurch Menschen sich teilweise gar keine

Hilfe suchen. Durch eine drastische Verkürzung dieser Zeit und einen leichteren

Zugang wäre ein schwerer Verlauf psychischer Krankheiten meistens verhinderbar.

 

Für Menschen für die der Zugang im heutigen System erschwert ist – aufgrund

fehlender Deutschkenntnisse, fehlender Barrierefreiheit für Menschen mit

körperlichen und neurologischen Einschränkungen und Behinderungen, ihrer

Religion, ihres sozialen Status und Alters – müssen geeignete Therapieplätze

wohnortnah oder durch mobile Therapeut*innen zur Verfügung stehen.

 

Durch die wenigen verschiedenen von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierten

Therapiemethoden gibt es kaum Spezialisierungen auf einzelne Krankheitsgebiete.

Durch spezialisiertere Versorgung ließen sich Krankheits- und Therapiezeiten

verkürzen.

 

Der neu eingeführte Studiengang zur Psychotherapie, der den bisherigen Weg über

einen Psychologie-Master und eine darauffolgende Ausbildung ablösen soll, kann

nur eine tatsächliche Verbesserung bewirken, wenn genügend Studienplätze

flächendeckend angeboten werden. Durch viele Praxismodule erhält der menschliche

Aspekt eine stärkere Berücksichtigung im Studium und der Berufseinstieg wird

erleichtert.

 

Bereits derzeit reichen die von den Krankenkassen zugelassenen

Psychotherapeut*innen nicht aus. Durch einen leichteren und schnelleren Zugang

würden sich die Zahlen der zu behandelnden Patient*innen deutlich erhöhen.

Dementsprechend muss gerade in der Anfangszeit einer Umstellung eine häufigere

Berechnung des Bedarfs erfolgen. Diese darf sich nicht nur auf die aktuellen

Zahlen der behandelten Personen stützen, sondern muss Faktoren berücksichtigen,

die die Suche nach einem Behandlungsplatz bisher verhindert haben. Ziel sollte

es sein, erschwerende Faktoren zu reduzieren und die Verfügbarkeit daran

anzupassen, statt durch Verknappung der Verfügbarkeit die Hilfesuche zu

erschweren.

 

Daher fordern wir:

 

  • ein zentrales Anmelde- und Vermittlungsregister für Psychotherapeut*innen mit leichtem online Zugang

 

  • eine durchschnittliche Wartezeit von 4 Wochen für einen allgemeinen Therapieplatz

 

  • Geeignete Therapieangebote für alle Bevölkerungsgruppen

 

  • das Agieren auf Basis angemessener, regelmäßig durchgeführter Bedarfsanalysen

 

  • flächendeckende Studienplätze, ausreichend zur Deckung des erwartbaren Bedarfs

 

  • einen hohen Praxisanteil während des Studiums

 

Niedrigschwelliger, leichter, schneller!

 

Wesentlich für eine Vermeidung lang andauernder psychischer Erkrankungen sind

eine rechtzeitige Behandlung und Präventionsmaßnahmen. Im Laufe eines Lebens

weist ein Großteil der Menschen zeitweilig Symptome einer psychischen Erkrankung

auf. Entscheidend für die psychische Gesundheit der Bevölkerung ist daher nicht

nur die Behandlung gefestigter psychischer Erkrankungen, sondern auch die

Prävention sowie die Vermeidung einer Verstetigung beginnender psychischer

Erkrankungen. Dafür ist es wesentlich, dass der Zugang zu Hilfsangeboten für

Betroffene so ausgestaltet ist, dass ein Beratungstermin bei Bedarf zeitnah

zustande kommt. Das erfordert die Verfügbarkeit eines unverbindlichen

Beratungsgesprächs ohne Hürden. Bereits das Wissen um den leichten Zugang zu

Hilfe im Bedarfsfall kann für Betroffene eine Erleichterung darstellen.

 

Um ein niedrigschwelliges und zugleich auf die unterschiedlichen Bedürfnisse

Einzelner zugeschnittenes Angebot herzustellen, sollten Hilfsräume für Beratung,

vorläufige Diagnose und Anschlussbehandlung geschaffen werden. Diese können

zugleich dem Austausch für Betroffene und Angehörige dienen, dem*der Einzelnen

das Gefühl zu nehmen, mit der eigenen Erkrankung oder der eines Menschen im

näheren sozialen Umfeld allein zu sein.

 

Zudem sind insbesondere erste Beratungs- und Therapieangebote in verschiedenen

Formaten verfügbar zu machen, z.B. telefonisch oder online, damit eine

Kontaktaufnahme für alle Hilfesuchenden ortsunabhängig und in der für ihn*sie

passenden Form möglich ist.

 

Da psychische Probleme keine Besonderheit sind, sollten darüber hinaus breit

angelegte präventive Maßnahmen wie Resilienztrainings verstärkt werden. Solche

Angebote sind insbesondere an Schulen gezielt bekanntzumachen und durchzuführen.

Hierdurch kann nicht nur eine Kenntnis über Hilfsangebote erreicht werden,

sondern auch die Sensibilisierung für psychische Erkrankungen und die

Selbstverständlichkeit ihrer Thematisierung gefördert werden. Außerdem werden

die psychischen Ressourcen gestärkt und der Umgang mit Stresssituationen und

alltäglichen Belastungen oder Gefühlen wie bspw. Aggressionen wird erleichtert.

 

Durch die Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunde und der

Akutbehandlung ist die Verfügbarkeit kurzfristiger Hilfsangebote in den letzten

Jahren stark verbessert worden. Dennoch ist es erforderlich, dass die Dauer bis

zum Beginn einer solchen Erstbehandlung weiter sinkt. Eine Wartezeit von

durchschnittlich über 5 Wochen bis zum Erstgespräch ist noch immer zu lang.

 

Wenn psychische Erkrankungen in einem frühen Stadium behandelt oder durch

präventive Maßnahmen von Vornherein vermieden werden, nützt dies nicht nur den

unmittelbar Betroffenen, sondern schafft auch freie Behandlungskapazitäten.

 

Daher fordern wir:

 

  • eine Verkürzung der Wartezeiten bis zum Ersttermin

 

  • den Ausbau von Beratungsstellen, die als Anlaufpunkt für eine erste Kontaktaufnahme, den Austausch Betroffener untereinander, die Durchführung präventiver Maßnahmen und die Vermittlung individuell passender weiterführender Angebote dienen

 

  • den Ausbau niedrigschwelliger Angebote die ortsungebunden und kurzfristig stattfinden können

 

  • mehr präventive Maßnahmen, um psychische Erkrankungen ganz zu vermeiden, insbesondere in Schulen

 

  • Schnelle, leicht zugängliche und effektive Notversorgung für akute Fälle außerhalb von psychiatrischen Einrichtungen

 

Übergang zwischen stationären Aufenthalten und Alltag

 

In vielen Fällen reicht ambulante Therapie nicht aus – besonders in akuten

Krisen, bei schwierig zu behandelnden Krankheitsbildern oder dringend benötigtem

Abstand von der bisherigen Umgebung ist ein stationärer Aufenthalt in

psychiatrischen oder psychosomatischen Einrichtungen von Nöten. Hierbei gelangen

die Patient*innen in einen abgegrenzte Raum, in dem sie von Menschen umgeben

sind, die ebenso psychische Probleme haben, und in der sie sich (bestenfalls)

voll und ganz auf die Therapie konzentrieren können, da sie nicht arbeiten oder

sonstige alltägliche Dinge erledigen müssen. Der anschließende Übergang zurück

in den Alltag kann daher sehr kritisch sein und eine Unterstützung bei der

Anwendung des Gelernten auf das eigene alltägliche Leben ist nötig. Durch die

mangelnde Zeit in der stationären Therapie wird eine Vorbereitung auf das Leben

nach der Klinik jedoch kaum ermöglicht. Da sie sich häufig mitten im

Therapieprozess befinden, steht die Zeit nach dem Aufenthalt nicht im Fokus.

Falls die Patient*innen sich nicht bereits zuvor in ambulanter Therapie befunden

haben, kommt hinzu, dass keine anschließende Versorgung garantiert ist. Die

behandelten Personen haben weder Energie noch Zeit dafür sich während des

stationären Aufenthalts um einen ambulanten Platz zu kümmern. Auch die

Therapeut*innen besprechen häufig nicht mit den Patient*innen, welche

Anschlusstherapie sie empfehlen würden – obwohl persönliche Empfehlungen die

Therapieakzeptanz steigern. Außerdem sind die Wartezeiten so lange, dass eine

Therapie direkt im Anschluss kaum möglich ist.

 

Indem jede Person in stationären psychiatrischen Einrichtungen durchgängig

eine*n Ansprechpartner*in bekommt, der*die für die Erarbeitung langfristiger

Perspektiven und das Mitdenken von Anschlusstherapie etc. zuständig ist, kann

verhindert werden, dass diese Aufgabe während der regulären Therapie erfolgen

muss. Um eine gute Fortführung der Therapie im ambulanten Bereich zu

ermöglichen, ist eine gute Kommunikation zwischen stationären und ambulanten

Therapeut*innen sinnvoll. Somit könnte die Therapie an dem Punkt weiter geführt

werden, an dem sie durch das Ende des stationären Aufenthalts beendet werden

musste. Eine ambulante Weiterbehandlung ist wegen der schlechten Versorgung

bisher nicht sichergestellt. Hier kann geholfen werden, indem beispielsweise

Plätze für stationär behandelte Patient*innen reserviert werden. Zur

Überbrückung eventueller Wartezeiten können (teil-)digitale Angebote, wie

beispielsweise Chats mit Therapeut*innen oder app-basierte Programme,

weiterhelfen und eine Struktur mitaufbauen sowie Halt geben.

 

Der Übergang in die Arbeitstätigkeit oder das schulische Umfeld muss sanfter

gestaltet werden, beispielsweise durch den Ausbau von teilstationären

Alternativen zur Tagesklinik. Zwar bieten Tageskliniken teilstationäre

Behandlungen an, jedoch ist durch die Behandlungszeiten vor- und nachmittags

währenddessen kein Wiedereinstieg in Beruf und Schule möglich. Durch andere

Angebote könnte unter therapeutischer Begleitung behutsam in den Alltag

eingestiegen werden.

 

Daher fordern wir:

 

  • ein lückenloses Case Management durch den*die Ansprechpartner*in

 

  • klare Therapieformempfehlungen oder persönliche Therapeut*innenempfehlungen durch stationäre Therapeut*innen

 

  • eine verbesserte Kommunikation zwischen stationärer*m und ambulanter*m Therapeut*in

 

  • das Sicherstellen von ambulanter Weiterbehandlung

 

  • (teil-)digitale Anschlussangebote

 

  • die Etablierung teilstationärer Behandlungsmöglichkeiten, die besser auf den Arbeitsalltag abgestimmt sind

 

Umdenken von Diagnosen

 

Psychische Krankheiten werden in Deutschland Mithilfe des ICD 10, ab 2022 mit

dem ICD 11 diagnostiziert. Dort sind verschiedene Symptome aufgelistet, von

denen eine bestimmte Anzahl vorliegen muss, damit eine Diagnose gestellt werden

kann.

 

Diagnosen sind in erster Linie dafür da, dass eine ordnungsgemäße Abrechnung bei

der Krankenkasse und eine kurze Weitergabe von Informationen an Mitbehandelnde

erfolgen kann. Eine vorläufige Diagnose muss jedoch bereits von der*m

Hausärztin*arzt gestellt werden, um überhaupt eine*n Psychiater*in aufsuchen zu

können. Diese Praxis schadet jedoch den Patient*innen, da dadurch einerseits die

zukünftig behandelnden Personen geprägt werden und möglicherweise nicht mehr

ausreichend in andere Richtungen schauen, andererseits eine gestellte Diagnose

Ängste verursacht, da nicht ausreichend Wissen vorhanden ist, um die Bedeutung

dieser Diagnose zu bewerten.

 

Für das Stellen einer passenden Diagnose ist eine fachlich geeignete Person

notwendig. Eine geeignete Diagnostik erfordert eine körperliche Untersuchung

einschließlich Labortests, um andere Ursachen, wie eine Minderfunktion der

Schilddrüse bei depressiven Symptomen auszuschließen, es müssen Fragebögen zur

Symptomatik ausgefüllt und ein ausführliches Untersuchungsgespräch geführt

werden, teilweise wird auch ein Gespräch mit Bekannten bzw. der Familie

benötigt. Hausärzte*innen können diese Fachkenntnisse ohne das entsprechende

Fachstudium kaum haben. Zwar ist bei unbekannten Problemen häufig der*die

Hausärztin*arzt erste*r Ansprechpartner*in, jedoch kann es durch den Zwang, sich

erst dort zu öffnen, um überhaupt die Möglichkeit für einen fachärztlichen

Termin zu erhalten dazu kommen, dass einige Personen mit psychischen

Schwierigkeiten sich stattdessen gar keine Hilfe suchen. Der Sinn einer

Überweisungspflicht erschließt sich nicht, weil Personen, die keine Hilfe

benötigen auch nicht zu einer*m Psychiater*in gehen würden.

 

Daher fordern wir:

 

  • dass psychiatrische Diagnosen ausschließlich nach einer geeigneten Diagnostik gestellt werden dürfen und bis dahin eine Behandlung über eine allgemeine Angabe, dass eine psychische Krankheit vorliegen könnte, erfolgt

 

  • dass die Abrechnung auch ohne eine vorliegende Überweisung erfolgen kann

 

Bedürfnisorientierung

 

Hilfe bei psychischen Problemen sollte genauso individuell sein, wie die

Menschen, die sie benötigen.

 

Bei der somatischen (körperlichen) Medizin würde niemand für eine Person mit

Beinbruch dieselbe Behandlung vorschlagen, wie für jemanden mit Krebs, in

Psychiatrie und Psychotherapie ist das jedoch Alltag. Es gibt nur vier von der

Krankenkasse bezahlte Therapiemethoden, die jedoch nicht für alle Personen

geeignet sind. Ebenfalls wissenschaftlich erforschte und individuell wirksame

Therapie, wie etwa die Hypnose, wird von der gesetzlichen Krankenkasse nicht

übernommen. Zwar sind die gängigen Therapieformen und -formate für die meisten

Personen wirksam, doch ist es unverantwortlich, die Menschen, bei denen dies

nicht ausreichend ist, genauso in diese Muster zu pressen. Manchmal reichen die

bewilligten Stunden nicht aus oder es wird bestimmte Hilfe benötigt, die nicht

dem Üblichen entspricht.

 

Besonders betroffen von einer Anpassung der Patient*innen an das Therapiesetting

ist der stationäre Bereich. Dort gibt es kaum Spielräume, um die

Therapieangebote anzupassen und wenn Patient*innen nicht den Anforderungen

entsprechen, werden diese möglicherweise entlassen, ohne die dringend benötigte

Hilfe zu erhalten. Das kann dazu führen, dass diese in Zukunft keine Hilfe mehr

suchen. Die Pflege und Versorgung von Menschen mit psychischen Krankheiten

erfolgt teilweise ohne fachspezifische Weiterbildungen und ohne konkretes Wissen

über Krankheitsbilder, wodurch die Behandlung häufig mangelhaft, manchmal sogar

schädlich ist.

 

Im therapeutischen Umfeld wird leider teilweise noch immer nicht zwischen

Symptomen der Krankheit und der „normalen“ Persönlichkeit unterschieden. Durch

den Kontakt mit vielen Personen mit psychischen Krankheiten wird das Verhalten

und die Individualität von Behandelnden häufiger als krank angesehen. Die

Behandlung jedoch sollte nicht dazu dienen, einen „normalen“ Menschen zu

erschaffen, sondern ausschließlich den individuellen Leidensdruck zu mindern.

 

Medikamente gegen psychische Krankheiten (Psychopharmaka) können gemeinsam mit

anderer Therapie (als Pharmakotherapie) einen entscheidenden Beitrag bei der

Behandlung darstellen, da teilweise ohne medikamentöse Unterstützung eine

Therapie nicht möglich wäre, deswegen ist die Verwendung dieser zu befürworten.

Die Zahlen der verschriebenen Dosen von Psychopharmaka haben in den letzten 10

Jahren gravierend zugenommen. Einerseits ist das auf eine beginnende

Entstigmatisierung von Medikamenten und eine bessere Akzeptanz in der

Bevölkerung zurückzuführen, andererseits jedoch auch auf teilweise leichtfertige

Einnahme ohne vorliegende Notwendigkeit. Eine Aufklärung über tatsächlichen

Nutzen und die Nebenwirkungen sowie Langzeitfolgen erfolgt selten. Das gilt

insbesondere in der Hausärzt*innenpraxis und der geschlossenen Psychiatrie.

Patient*innenrechte sind wichtig und Betroffene können durch die Verschreibung

und Gabe von Medikamenten ohne ausführliche Suche nach alternativen und der

individuellen Abwägung von Vor- und Nachteilen nach dem Absetzen negative

Auswirkungen haben, ohne sich selbst für das Risiko entschieden zu haben.

 

Bei Menschen mit mehreren psychischen Krankheiten müssen die behandelden

Personen entsprechend geschult und die Umgebung angepasst sein, um eine

effektive und wirksame Therapie zu gewährleisten. Wenn mehrere psychische

Krankheiten vorliegen, dürfen diese nicht als Einzelsymptome behandelt werden.

Eine Behandlung der einen Krankheit ohne gleichzeitig die andere zu

berücksichtigen, ist nicht nur für den*die Patient*in sehr anstrengend, sondern

kann zu einer Problemverlagerung oder -verschlimmerung führen. Gleiches gilt bei

zusätzlichem Vorliegen einer körperlichen Krankheit. Diese können Ursache,

Auswirkung oder auch gleichzeitig mit einer psychischen Krankheit aufgetreten

sein. Körperliche Gesundheit sorgt für psychisches Wohlbefinden, weshalb auch

Sport bei leichten Depressionen helfen kann, psychisches Wohlbefinden begünstigt

wiederum auch körperliches. In jedem Fall wird anstelle einer Fokussierung auf

einzelne Symptome eine umfassende Therapie benötigt.

 

Daher fordern wir:

 

  • eine Anpassung der Therapieformen im stationären Bereich an die Möglichkeiten und Bedürfnisse der Betroffenen und bei Bedarf mehr Einzeltherapiezeiten und Rückzugsräume wie Einzelzimmer

 

  • die Professionalisierung und Spezialisierung der Therapieangebote auf einzelne Störungsbereiche und Altersgruppen

 

  • das Eingehen auf die eigene Persönlichkeit und das individuelle Problemempfinden im therapeutischen Umfeld (Psychotherapie, Psychiatrie)

 

  • die Verschreibung von Psychopharmaka nur in Akutfällen oder als Pharmakotherapie nach ausführlicher Aufklärung über Nebenwirkungen und Absetzsymptome und gemeinsame Abwägung der Vor- und Nachteile durch eine fachlich geeignete Person (Psychiater*in) und Betroffene, auch im geschlossenen Bereich

 

  • eine bessere Einstellung der Therapieangebote auf gleichzeitiges Auftreten körperlicher oder weiterer psychischer Krankheiten

 

Entstigmatisierung

 

Häufig werden Menschen, die eine psychische Krankheit haben als nicht „normal“

bezeichnet und stigmatisiert. Beispielsweise neigen Arbeitgeber*innen bis heute

dazu, vorrangig Personen ohne eine psychische Erkrankung einzustellen oder zu

befördern. Zwar ist die Angabe der eigenen psychischen Probleme nicht

verpflichtend, jedoch kann diese Form der Stigmatisierung und das Wissen darum

dafür sorgen, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen sich weniger häufig in

Behandlung begeben oder aber sich zusätzlich bei der Arbeit und in der Schule

belasten, um „normal“ zu wirken oder bestehende Vorurteile nicht zu bestätigen.

 

Die bereits zuvor beschriebenen Sensibilisierungsmaßnahmen, wie etwa

Resilienztrainings in Bildungseinrichtungen, können zu einer Entstigmatisierung

beitragen. Darüber hinaus sollten aber auch Arbeitgeber*innen und

Mitarbeiter*innen von Bildungseinrichtungen geschult werden um bei psychischen

Problemen und Krankheiten Hilfsmöglichkeiten anbieten zu können.

 

Auch das Bild von stationären Einrichtungen muss gewandelt werden. Bis heute

sehen viele Menschen darin die „Klapse“ für verrückte Menschen. Dieses Bild wird

unter anderem durch eine verzerrte Darstellung in unterschiedlichen Medien

geprägt. Durch Aufklärung über psychische Krankheiten kann dieses Stigma

abgebaut werden. Eine Entstigmatisierung bedeutet auch das gesellschaftliche

Verständnis dafür, dass niemand „normal“ werden muss.

 

Daher fordern wir:

 

  • dass Arbeitgeber*innen und Mitarbeiter*innen in Bildungseinrichtungen zu den häufigsten psychischen Krankheiten, den Hilfsmöglichkeiten und Problemen geschult werden

 

  • dass aufgrund einer psychischen Krankheit keine Nachteile bei Beruf oder dem individuellen Bildungsweg entstehen dürfen

 

  • eine ehrliche und wahrheitsnahe Darstellung von psychischen Problemen sowie Therapien und therapeutischen Einrichtungen in den öffentlich-rechtlichen Medien

 

  • eine gesellschaftliche Entstigmatisierung von Menschen mit psychischen Problemen


← zurück