Pressemitteilung, 10. Februar 2020
Wie der Flüchtlingsrat Niedersachsen auf seiner Website mitteilt, hat ein Erlass, der Abschiebungen in den Sudan bisher nur in Ausnahmefällen ermöglichte, seine Gültigkeit verloren. Grund ist, dass nun ein Lagebericht des Auswärtigen Amtes vorliegt. Es gäbe entsprechend dieses von der niedersächsischen Landesregierung angeforderten Berichts keine Grundlage mehr für den Erlass.
Die Aufhebung der Gültigkeit dieses Erlasses bedeutet, dass nun droht, dass wieder alle ausreisepflichtige Sudanes*innen, also auch Frauen und Kinder, abgeschoben werden.
Dazu erklärt Svenja Appuhn, Sprecherin der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen:
„Wie es zu dieser Lagebewertung durch das Auswärtige Amt kommen konnte, ist uns vollkommen schleierhaft. Nicht nur, dass das Auswärtige Amt in seinen Reiseinformationen vor Reisen in den Sudan abrät, auch deuten die Schilderungen einer Vielzahl von sudanesischen Aktivist*innen darauf hin, dass die aktuelle Übergangsregierung, die noch immer stark von Anhänger*innen Al-Bashirs und des alten Regimes durchzogen ist, keineswegs für Sicherheit und die Wahrung von Menschenrechten in dem afrikanischen Land gesorgt hat.
Wir fordern von Boris Pistorius, sofort Sicherheit für sudanesische Geflüchtete zu schaffen! Es obliegt dem niedersächsischen Innenministerium, zu entscheiden, wohin abgeschoben wird und wohin nicht. Der Innenminister hat nun die Chance, menschliche Größe zu zeigen, und Abschiebungen in den Sudan gänzlich zu verhindern.“
Hintergrund:
Link zur Mitteilung des Flüchtlingsrates:
Sudan: Erlass, der Abschiebungen nur in Ausnahmefällen erlaubt, aufgehoben!
Reise- und Sicherheitshinweise zum Sudan auf der Website des Auswärtigen Amtes: