Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat angekündigt die am 31. März 2017 auslaufende Veränderungssperr-Verordnung (GorlebenVSpV)1 wieder verlängern zu wollen, wie der NDR am 15.02.2017 berichtete.2 Damit bleibt Gorleben bei der Suche nach einem Endlagerstandort in Deutschland weiterhin im Rennen. Wir finden diese Entscheidung im Sinne einer neuen wissenschaftlichen Beurteilung der Sachlage vernüpftig, möchten jedoch verhindern, dass diese zu einer verknappten Beurteilung Gorlebens führt.
Eine solche Verlängerung wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen potenziellen Endlagerstandorten, an denen noch keine Veränderungssperre haftet. Während von der niedersächsischen Politik in Gorleben aufgrund von dieser Verordnung weiterhin nichts verändert werden könnte, kann an vielen anderen möglichen Endlagerstandorten die Bodenstruktur (etwa durch Fracking oder Bohrungen) so verändert werden, dass diese Standorte als Endlager unbrauchbar werden.
Die Grüne Jugend Niedersachsen positioniert sich klar gegen eine solche Verlängerung der GorlebenVSpV, da diese ein legales, aber unfaires Foulspiel zur Bevorzugung von Gorleben als Endlager gegenüber anderen Standorten darstellt.
Die Grünen Jugend Niedersachsen setzt hiermit einen deutlichen Akzent für eine faire Endlagersuche.
1Vgl. https://www.bfs.de/SharedDocs/Downloads/BfS/DE/rsh/1a-atomrecht/1A-22-Gorleben.pdf?blob=publicationFile&v=3 abgerufen am 28.03.2017 um 20:31.
2Vgl.
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Endlagersuche-Gorleben-bleibt-unveraendert,gorleben1812.html abgerufen am 28.02.2017 22:31.