8. Mai 2015

Rassistische Asylrechtsverschärfung am 70. Jahrestag der Befreiung – ein schlechter Scherz!



Am achten Mai jährt sich die Kapitulation der Nationalsozialisten zum siebzigsten Mal. Europa feiert an diesem Datum die Befreiung von einem faschistischen und antisemitischen Regime. Gleichzeitig wird momentan in Deutschland eine Asylrechtsverschärfung beraten, die von rassistischer und xenophober Grundstimmung massiv geprägt ist. Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen (GJN) verurteilt den Gesetzesentwurf und fordert die SPD und Bündnis 90/ Die Grünen dazu auf, das Gesetz mit allen Mitteln zu verhindern.

Imke Byl, Sprecherin der GJN: „Die Einführung eines Grundrechts auf Asyl war eine Konsequenz aus den Erfahrungen des zweiten Weltkriegs. Dass am 70. Jahrestag der Kapitulation nun mit den Stimmen von SPD und CDU  ein Gesetz verabschiedet werden soll, das nach dem Asylkompromiss von 1993 die Grundrechte Geflüchteter noch drastischer einschränkt, ist unglaublich! SPD und CDU haben offensichtlich kein Problem damit, den 08. Mai als Gedenktag gegen den Faschismus zu feiern und gleichzeitig zu „vergessen“, dass Asyl ein Menschenrecht und kein Gnadenrecht  ist. Der Entwurf gießt die aktuell verstärkte, rassistische Grundstimmung der deutschen Gesellschaft in ein Gesetz und gibt damit dem Druck der Diskursverschiebung durch AfD und Pegida nach. Wer diesem rassistischen Gesetz zustimmt, hat auch 70 Jahre nach Kriegsende noch nicht verstanden, dass es keine Menschen zweiter Klasse gibt!“

Marcel Duda, Sprecher der GJN, weiter dazu: „Der Entwurf ist nicht nur unhaltbar, weil er eine starke Ausweitung der Abschiebungshaft vorsieht. Auch die schwammigen Formulierungen im Gesetzestext sind hochproblematisch und können dazu benutzt werden, Grundrechte massiv zu untergraben. So soll etwa eine Abschiebung möglich sein, wenn eine geflüchtete Person „eine andere Person in verwerflicher Weise […] davon abhält, am wirtschaftlichen, kulturellen oder gesellschaftlichen Leben in der Bundesrepublik Deutschland teilzuhaben“. Bei entsprechender Auslegung kann damit Betroffenen z.B. politisches Engagement verboten und das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit genommen werden. Anstatt vor dem Hintergrund brennender Flüchtlingsheime und tausender Tote im Mittelmeer den Schutz für Geflüchtete auszubauen, behandeln SPD und CDU sie als Rechtslose und Verbrecher*innen. Das ist nicht hinnehmbar!“

Hintergrundinformationen: Der Gesetzesentwurf befindet sich derzeit in den Ausschüssen des Bundestages. Im Juni soll die 2./3. Lesung stattfinden.

Der Entwurf: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/040/1804097.pdf
PRO ASYL übt scharfe Kritik an dem Entwurf: http://www.proasyl.de/de/presse/detail/news/scharfe_kritik_an_gesetzentwurf_zum_bleiberecht_und_der_aufenthaltsbeendigung/
Hier die ausführliche Stellungnahme von PRO ASYL: PRO ASYL Stellungnahme zum Referentenentwurf Neubestimmung Bleiberecht und Aufenthaltsbeendigung 5. Juni 2014



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