30. März 2015

Klare Grenzen für Funkzellenabfragen, Betroffene informieren!



Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen fordert die Einschränkung der massenhaften Verdächtigung Unbeteiligter und die Benachrichtigung aller von Funkzellenabfragen Betroffenen.

Funkzellenabfragen sind längst zu einem Standardinstrument der Polizeiarbeit geworden. Dabei werden die Daten aller Handys, die in einem bestimmten Zeitraum in einem bestimmten Gebiet eingeschaltet waren, bei den vier Mobilfunknetz-Betreibern abgefragt und ausgewertet. Erfasst werden dabei sogenannte Verkehrsdaten, manchmal auch Metadaten genannt, also wer wann wem eine SMS geschrieben oder mit wem wie lange telefoniert hat. Damit lassen sich dann auch die Anschlussinhaber*innen ermitteln.
Bei diesen sind Abfragen natürlich immer auch viele Unbeteiligte betroffen. Im Extremfall geraten so mehrere Tausend Menschen ins Visier der Strafverfolgungsbehörden, was eine kritisch zu bewertende Aussetzung der Unschuldsvermutung darstellt.

Nicht zuletzt deswegen sind die rechtlichen Anforderungen für dieses Ermittlungsinstrument hoch: Es darf ausschließlich bei „schweren Straftaten“ (nach § 100a der Strafprozessordnung) oder wenn der begründete Verdacht besteht, dass eine Straftat mittels Telekommunikation begangen wurde, angewandt werden. Zusätzlich muss die „Erforschung des Sachverhalts […] auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert“ sein und die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, also die Bedeutung der Tat gegen die Verletzung von Grundrechten vieler Menschen abgewogen werden. Weiterhin gibt es Verpflichtungen, die Betroffenen zu informieren und nicht mehr benötigte Daten sofort zu löschen.
Dass viele dieser Bestimmungen regelmäßig nicht eingehalten werden, wurde bereits 2012 vom Berliner Beauftragten für Datenschutz scharf kritisiert: „Funkzellenabfragen dürfen nicht länger Routinemaßnahmen sein.“
Den Erkenntnissen zufolge wurden in Berlin Funkzellenabfragen zum überwiegenden Teil im Zusammenhang mit Auto-Brandstiftung und Betrugsdelikten eingesetzt, führten aber nur in zwei Betrugsfällen zur Ermittlung der Täter*innen.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass es keine Verpflichtung gibt, gesonderte Statistiken zu durchgeführten Funkzellenabfragen zu führen, sodass diese in den meisten Bundesländern – auch in Niedersachsen – nicht erhoben werden. Auch eine Berichtspflicht gegenüber den Parlamenten oder Datenschutzbeauftragten gibt es nicht. Ausgehend von den bekannt gewordenen Fällen und Zahlen aus einzelnen Bundesländern gehen Hochrechnungen von ca. 50 Funkzellenabfragen deutschlandweit pro Tag aus.

Daher fordert die GRÜNE JUGEND Niedersachsen,

  • die Verhältnismäßigkeit der Ermittlungsmethoden ernst zu nehmen und den Einsatz von Funkzellenabfragen auf ein Minimum zu reduzieren
  • die Veröffentlichung von jährlichen Statistiken zur Zahl der Funkzellenabfragen, betroffenen Gebiete, Zeiträume, Personen und Geräte sowie zur Zahl der Verfahren nach Delikten.
  • alle von Funkzellenabfragen Betroffene wie vorgeschrieben zu informieren. Die Maßnahme stellt einen deutlichen Eingriff in Grundrechte, insbesondere das Fernmeldegeheimnis, dar, weshalb nicht davon ausgegangen werden darf, dass kein Interesse an einer Benachrichtigung besteht.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat im November 2014 einen fraktionsübergreifenden Beschluss gefasst, der neben recht ausführlichen Berichtspflichten auch eine Benachrichtigung von Betroffenen per SMS vorsieht. Einen ähnlichen Beschluss würde die GRÜNE JUGEND Niedersachsen auch für Niedersachsen begrüßen, kritisiert aber gleichzeitig, dass die Benachrichtigung nur auf Wunsch hin erfolgen soll.



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