23. März 2014

Eine Mobile Beratung gegen Rechts für Niedersachsen



Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen fordert die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Niedersächsischen Landtag auf, sich für die Einrichtung einer Mobilen Beratung gegen Rechts (MBR) in Niedersachsen einzusetzen. Wir begrüßen, dass seit dem Antritt der rot-grünen Landesregierung das Problem einer extrem rechten Szene in Niedersachsen nicht länger ignoriert wird und sich die neue Landesregierung ernsthaft und authentisch auf den Weg gemacht hat, Strukturen, Ideologien und menschenverachtendes Handeln der Neonazis zu bekämpfen und anzugehen. Im Interministeriellen Arbeitskreis wird nun nach Konzepten für ein koordiniertes und geplantes Vorgehen gegen die rechte Szene gesucht. Unsere feste und tiefe Überzeugung als antifaschistisch engagierter Verband ist es aber jetzt schon, dass das Ergebnis dieser Beratungen in jedem Fall die Einrichtung einer professionellen und unabhängigen Mobilen Beratung gegen Rechts sein muss. Niedersachsen würde damit endlich dem Vorbild vieler, vor allem ostdeutscher, Bundesländer folgen, in denen Mobile Beratungen gegen Rechts seit Jahren erfolgreich arbeiten, z. B. in Berlin, Thüringen oder Sachsen-Anhalt. Auch die rot-grüne Landesregierung in Schleswig-Holstein hat kürzlich die Einrichtung einer Mobilen Beratung gegen Rechts beschlossen und setzt diesen Beschluss nun um.

Eine solche MBR sollte zwingend Unabhängigkeit von den administrativen Strukturen der Verwaltung, insbesondere absolute Unabhängigkeit von den Sicherheits- und Verfolgungsbehörden der Polizei und des Verfassungsschutzes haben. Denn ein wesentliches Problem bei der Bekämpfung rechter Gewalt ist die Situation der Betroffenen. Opfer von rassistischen, antisemitischen, sozialchauvinistischen oder anderen menschenfeindlichen Übergriffen haben häufig ein Problem damit, sich an den Staat als Adressat für ihr Sicherheitsbedürfnis zu wenden. Gerade bei rassistisch diskriminierten Menschen werden staatliche Institutionen, besonders die Sicherheitsbehörden, zu Recht oft eher als Bedrohung wahrgenommen, denn als Schutz. Niemand kann etwa Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus verdenken, dass sie in der Behörde, die im Zweifel für ihre Abschiebung zuständig ist, keine Schutzinstanz gegen die rassistische Bedrohung sehen, der sie durch Neonazis tagtäglich ausgeliefert sind. Deswegen muss eine MBR als Anlaufpunkt für die Opfer Rechter Gewalt unabhängig von diesen staatlichen Behörden sein. Sie muss damit auf jeden Fall jenseits und komplett unabhängig auch von den Strukturen des Landespräventionsrates aufgebaut werden. Ihre finanzielle Ausstattung muss nichtsdestotrotz langfristig durch das Land Niedersachsen sichergestellt werden. Hier muss die Landesregierung im Zweifel deutlich mehr Mittel zur Verfügung stellen, als sie es im Interministeriellen Arbeitskreis derzeit einplant. Refinanzieren kann sie dies durch Einsparungen bei kontraproduktiven Maßnahmen, die unter Uwe Schünemann beschlossen wurden, etwa der politischen Bildungsarbeit des Verfassungsschutzes.

Aufgaben der MBR sollen es sein, Kompetenz und Expertise über die rechte und neonazistische Szene in Niedersachsen zu sammeln und weiterzugeben, Betroffene rechter Gewalt zu unterstützen und die Zivilgesellschaft gegen Rechts zu vernetzen und beratend zu fördern. Bereits jetzt existieren in Niedersachsen auf kommunaler Ebene verschiedene Stellen, die sich lokal und vor Ort professionell solchen Aufgaben widmen. Vorbildhaft ist hier Hannover, die eine Stelle beim Oberbürgermeister eingerichtet haben; der Landkreis Göttingen wird diesem Vorbild vermutlich in diesem Sommer folgen. Auch daneben arbeiten an verschiedenen Orten im Rahmen der kommunalen Planstellen gegen Rechts, meist durch Bundesmittel gefördert, an der Unterstützung der Zivilgesellschaft gegen Rechts. Aufgabe einer landesweiten MBR müsste es daher auch sein, diese kommunalen Stellen zu vernetzen und in den Kommunen und Regionen, in denen solche Stellen nicht vorhanden sind, selbst die Zivilgesellschaft zu beraten und zu unterstützen. Vorbildlich in der Etablierung solcher Strukturen gegen Rechts „von unten“, also aus den Kommunen und Regionen heraus, ist NRW.



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