PM: Wider die Kriminalisierung antifaschistischen Engagements

Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen (GJN) bestärkt ihre Forderung nach entschlossenem Handeln gegen Rechts und spricht sich gegen die Kriminalisierung dieses Engagements aus.

Hierzu äußert sich Wiebke Jablonowski, Sprecherin der GJN: „Niedersachsen ist immer wieder Ziel rechter Demonstrationen. So hat der jährliche Aufmarsch in Bad Nenndorf, den die Nazis zynisch als Gedenkmarsch bezeichnen, bereits traurige Tradition und in diesem Jahr wählten die Veranstalter für ihren sog. „Tag der Deutschen Zukunft“ Wolfsburg als Ort. Die GJN hat in breiten Bündnissen zu beiden Anlässen für die jeweiligen Gegenveranstaltungen mobilisiert und in diesem Sinne auch zu Blockaden aufgerufen.“

Simon Oehlers, Sprecher der GJN, ergänzt: „Es ist unverständlich, dass am kommenden Montag nun der breit anerkannte Lüneburger Antifaschist Olaf Meyer wegen des Aufrufs zur Blockade des Naziaufmarschs in Wolfsburg vor Gericht stehen soll. Zu den Blockaden aufgerufen haben Bündnisse und einzelne Organisationen, durchgeführt werden sie jedoch von engagierten Personen vor Ort. Wir halten es also für unangemessen, dass sich hierfür nun gerade Olaf Meyer, vermutlich nur aufgrund seiner öffentlichen Bekanntheit, verantworten soll. Blockaden sind darüber hinaus bei derartigen geschichtsrevisionistischen Aufmärschen eine legitime Form des Protests, die nicht an Einzelnen kriminalisiert sondern als außerordentliches Engagement anerkannt werden sollte.“

Zum Hintergrund:

An Montag, dem 25. November, soll vor dem Amtsgericht Wolfsburg der Hauptprozess gegen Olaf Meyer stattfinden. Er ist wegen „Aufforderung zu Straftaten“ angeklagt. Inhaltlich wird ihm vorgeworfen, eine etwa 200-köpfige Gruppe mehrfach per Megafon zur Blockade des Naziaufmarsches aufgefordert haben.