5. Oktober 2013

Solidarische Ökonomie stärken – Energiewende emanzipatorisch gestalten



Die Energiewende – weg von fossilen und atomaren Energiequellen, hin zu 100 % Erneuerbaren Energien – in der Energieversorgung ist seit der Katastrophe in Fukushima in aller Munde. Notwendig ist dieser Schritt schon aus Gründen des Klimaschutzes, der Endlichkeit der Ressourcen und der Gefahren der Atomenergie! Angesichts der heutigen Oligopol-Strukturen der vier großen Energieversorger ist ein entscheidender Grund auch die Umgestaltung der Eigentumsstrukturen hin zu einer solidarischeren und demokratischeren Energieversorgung.
Für die GRÜNE JUGEND Niedersachsen ist klar, dass die Stromversorgung in Deutschland spätestens bis 2030 und sämtliche Energieversorgung bis 2040 auf 100 % Erneuerbare umgestellt werden muss.

Mit dem Beschluss des Erneuerbaren-Energien-Gesetz wurde 2000 der wesentliche Schritt hin zu einer solchen Energieversorgung geleistet. Ein entscheidender Grund für den Erfolg des EEGs ist die Tatsache, dass erneuerbare Energien einen Einspeise- und Anschlussvorrang besitzen und für 20 Jahre nach Anlagenerrichtung eine feste Vergütung pro Kilowattstunde gesichert ist. Diese Elemente ermöglichen Investitionssicherheit und vor allem wurde KleinstanbieterInnen ohne großes Risiko die Chance gegeben zu investieren. Das EEG war ein Erfolg, denn 2012 betrug der Anteil der Erneuerbaren in der Stromversorgung knapp 23 %. Auf der einen Seite gehörten 35 % der installierten Leistung Privatpersonen, auf der anderen Seite aber nur 5 % den vier großen Energieversorgern! Diese Erfolge des EEGs dürfen in der anstehenden Reform nicht gefährdet werden. Aus diesem Grund müssen die genannten und wesentlichen Elemente erhalten bleiben.

Für die GRÜNE JUGEND Niedersachen ist der Wandel der Eigentumsstrukturen der vollständigen Stromversorgung, darunter auch die Netze und die Speicher, hin zu solidarischeren und demokratischeren Modellen ein grundlegendes Ziel bei der Energiewende. Das heutige Oligopol aus vier großen Energieversorgern, das durch das EEG schon zu bröckeln beginnt, muss überwunden werden und durch eine Energieversorgung in öffentlicher Hand und in Genossenschaften ersetzt werden. Das politische Ziel ist nicht etwa eine möglichst autarke Energieversorgung oder ein Verzicht auf den Netzausbau, sondern vielmehr eine Umgestaltung hin zu dezentralisierten Eigentumsstrukturen. Hierbei stellt die Kosteneffizienz der technischen Lösungen wegen der drohenden sozialen Folgen und der damit einhergehenden verringerten Akzeptanz der Energiewende durchaus einen wichtigen Aspekt dar. Damit das Modell global eine Vorbildfunktion entfalten kann, ist gerade dies besonders wichtig.

Diese Umgestaltung sollte im Wesentlichen durch zwei Elemente ermöglicht werden: Kommunalisierung von Energieversorgung und Bildung von Energiegenossenschaften.

Die (Re-)Kommunalisierung von Versorgungsunternehmen oder von Energienetzen stellt einen wichtigen Schritt zur Demokratisierung der Versorgung da, wegen der Beteiligungsmöglichkeiten für die Menschen in der Kommune. Für die Frage, wie sich die Versorgung entwickelt und auf welche Technologien gesetzt wird, gibt es dann politische Gestaltungsmöglichkeiten. Zukunftsfragen und die öffentliche Daseinsvorsorge bleiben damit nicht allein marktwirtschaftlichen Profitinteressen überlassen. Zu bevorzugen sind aus emanzipatorischer Sicht Modelle, die explizit Mitbestimmungsrechte und wirksame Beteiligung für alle dort lebenden Menschen und NutzerInnen ermöglichen. Ebenso kann eine finanzielle Beteiligung für die Strom-NutzerInnen einen wichtigen Baustein zur Akzeptanzgewinnung, etwa von Windkraftanlagen oder Netzen, darstellen. Die GJN begrüßt den positiven Ausgang des Volksentscheides in Hamburg am 22.9.2013, der eine vollständige Übernahme der Hamburger Energienetze in die öffentliche Hand forderte. Die Möglichkeit für Kommunen die Netze beim Auslaufen der Konzessionsverträge, die zumeist 20 Jahre laufen, zu übernehmen stellt eine große Chance für die Kommunalpolitik dar.

Das Modell der Genossenschaften hat in den letzten Jahren stark an Popularität gewonnen und immer mehr Energiegenossenschaften wurden gegründet. Dieses Modell ermöglicht eine stärkere Bedürfnisorientierung und die Berücksichtigung von demokratischen, sozialen und ökologischen Aspekten anstatt reiner Marktinteressen. Es ist sehr demokratisch, da in den meisten Fällen jedes Mitglied unabhängig von der Einlage das gleiche Stimmgewicht in der Generalversammlung hat und auch eine relativ geringe Mindesteinlage möglich ist (etwa 100 Euro). Die MitarbeiterInnen können Partizipation, Selbstverantwortung und Selbstbestimmung erfahren, sodass sie sich mit der Genossenschaft identifizieren und eine höhere Zufriedenheit mit der eigenen Arbeit haben können. Durch die Ermöglichung finanzieller Beteiligung und demokratischer Mitbestimmung leisten sie einen wichtigen Beitrag für die Akzeptanz der Energiewende vor Ort.

Den oben genannten Überlegungen folgend, fordert die GRÜNE JUGEND Niedersachen die niedersächsische Landesregierung dazu auf eine Bundesratsinitiative für eine Novellierung des Genossenschaftsgesetzes auf den Weg zu bringen:

  • Die Bürokratie und die Prüfungspflichten sollten für Genossenschaften soweit wie sinnvoll möglich reduziert werden.
  • Die Rechtsform der „kleinen Genossenschaften” bzw. Kooperationsgesellschaften sollte eingeführt werden, die mit reduzierter Bürokratie und Prüfungspflicht auskommt. Einen Ansatzpunkt könnte der Gesetzesentwurf aus dem Bundesjustizministerium vom März 2013 sein.
  • In Genossenschaften sollte wieder zwangsläufig das gleiche Stimmrecht für alle Mitglieder gelten. Mit der Reform des Genossenschaftsgesetzes von 2006 wurde die bis dahin gültige Regelung eines gleichen Stimmrechts für alle MiteigentümerInnen abgeschafft und es Genossenschaften ermöglicht einzelnen Personen ein um bis zu Faktor Drei größeres Stimmrecht zu geben. Dies stellte eine Angleichung an die Rechtsform von Kapitalgesellschaften dar. Diese Entwicklung halten wir angesichts des demokratischen Leitbildes dieser Rechtsform für grundlegend falsch.
  • Die Kreditaufnahme bei eigenen Mitgliedern sollte vereinfacht werden.
  • Die Generalversammlung und demokratische Mitbestimung der Mitglieder sollte gestärkt und gefördert werden.
  • Die Umgehung von Mitbestimmungsklauseln durch Vorstände sollte durch Sanktionen verhindert werden.

Die GRÜNE JUGEND Niedersachen begrüßt die geplante Gründung einer Energie- und Klimaschutzagentur durch das Umweltministerium. Wir fordern die Landesregierung dazu auf hierbei einen Schwerpunkt auf die Förderung genossenschaftlicher Modelle zu legen mit dem Ziel die solidarische Ökonomie zu stärken:

  • Neben der Beratung von Privatpersonen und Unternehmen soll die Gründung von Genossenschaften durch Beratung, sowie organisatorische und finanzielle Unterstützung gefördert werden.
  • Kommunen sollten ebenso bei der Übernahme von Konzessionen (Netzbetrieb) unterstützt werden. Es sollte ein Schwerpunkt auf die Stärkung von BürgerInnenbeteiligung beim Kauf und Betrieb gelegt werden.
  • Genossenschaften und kommunale Versorger sollen darin unterstützt werden Energieeinsparung offensiv zu unterstützen und die Bevölkerung zu sensibilisieren.
  • Neue und bestehende Energiegenossenschaften sollten organisatorische Hilfe bei der Buchhaltung und den Prüfungspflichten erhalten.

Darüber hinaus fordert die GRÜNE JUGEND Niedersachen die Landesregierung dazu auf:

  • Sich für einen Rekommunalisierungsfond auf Bundesebene einzusetzen, zur Unterstützung von Kommunen für den Aufkauf von Energienetzen und Energieversorgern.
  • Sich auf Bundesebene für eine bessere finanzielle Unterstützung von Genossenschaften zu engagieren, etwa durch Darlehen für das notwendige Startkapital und in Form von Bürgschaften.
  • Die bestehenden Förderprogramme (etwa auch europäische Programme) in Niedersachsen auf die Wirksamkeit der Förderbedingungen für Genossenschaften zu analysieren und attraktiver für diese Rechtsform zu gestalten.
  • Unternehmen im Tariftreue- und Vergabegesetz zu bevorzugen, die eine demokratischere Entscheidungsstruktur und stärkere Mitbestimmung besitzen.
  • Eine Initiative zu starten mit dem Ziel die Bewirtschaftung der Höchstspannungs- und Übertragungsnetze auf eine möglichst demokratisch organisierte Bundesnetzgesellschaft zu übertragen.
  • Die Privatisierung kommunalen Eigentums zu erschweren, indem eine explizite Zustimmung durch einen Bürgerentscheid als Bedingung definiert wird, wie in Bremen.


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