Alle gesamtverbandlichen schriftlichen Erzeugnisse der GJN (Pressemitteilungen (PMs), Publikationen, Aufrufe, Sticker etc.) werden ab dem Zeitpunkt der Verabschiedung dieses Beschlusses verbindlich entweder mit der Gendergap (z. B. Lehrer_In) oder mit dem Genderstar (z. B. Lehrer*in) gegendert. Hierbei soll es nicht darum gehen, Mitgliedern der GJN eine bestimmte Form des Genderns aufzuzwingen, sondern der queerfeministischen Gesamtauffassung des Verbandes gerecht zu werden.
Basis- und Ortsgruppen bleibt die Art und Weise des Genderns natürlich vollständig selbst überlassen, wie auch Antragssteller*innen bei LMVen.