Gendern von schriftlichen Erzeugnissen der GJN

Alle gesamtverbandlichen schriftlichen Erzeugnisse der GJN (Pressemitteilungen (PMs), Publikationen, Aufrufe, Sticker etc.) werden ab dem Zeitpunkt der Verabschiedung dieses Beschlusses verbindlich entweder mit der Gendergap (z. B. Lehrer_In) oder mit dem Genderstar (z. B. Lehrer*in) gegendert. Hierbei soll es nicht darum gehen, Mitgliedern der GJN eine bestimmte Form des Genderns aufzuzwingen, sondern der queerfeministischen Gesamtauffassung des Verbandes gerecht zu werden.

Basis- und Ortsgruppen bleibt die Art und Weise des Genderns natürlich vollständig selbst überlassen, wie auch Antragssteller*innen bei LMVen.