21. April 2013

Drittelparität im Schulvorstand und LehrerInnenrat



Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen fordert kurzfristig den Schulvorstand drittelparitätisch durch Lehrer*innen-, Eltern- und Schüler*innenvertreter*innen zu besetzen, wobei die Schüler*innenvertreter*innen ein Veto-Recht haben. Ferner unterstützt die GRÜNE JUGEND Niedersachsen die Forderung nach einem Lehrer*innenrat, also einem Gremium, wie es die Schüler*innenvertretung für Schüler*innen ist, für Lehrer*innen. Außerdem fordert die GJ Nds, das Delegiertenprinzip für die Wahlen der Schüler*innenvertretungen abzuschaffen! Im Zuge stärkerer Demokratisierung der Schulen sollen alle diese Ämter in Schüler*innenvollversammlungen gewählt werden. Dies soll analog für die zu schaffenden Lehrer*innenämter wie den Lehrer*innenrat gelten.
Mittelfristig sollen aber die bestehenden Organe der Selbstverwaltung der Schulen durch eine basisdemokratische Alternative ersetzt werden. Menschen verbringen in Schulen ein enormes Ausmaß an Zeit. Dieser Umstand verlangt, dass diejenigen, die hier ihre Zeit verbringen müssen, auch entsprechendes Mitsprache- und Mitentscheidungsrecht haben, damit sie ihr Umfeld auch in einem ausreichenden Maße mitgestalten können. Ein demokratisches System, das auf Repräsentation basiert, ist zwar ein netter Anfang, aber noch nicht das Non-Plus-Ultra an Mitbestimmung. Da Demokratie nichts ist, was Menschen von Geburt an können, sollte Schule ein Ort sein, an dem echte Demokratie durch Praxis erfahrbar gemacht werden soll und dadurch gelernt werden kann. Eine Möglichkeit basisdemokratischer Schulorganisation könnte sein:

  • Schulversammlung (täglich): Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft kann teilnehmen, hier werden kurzfristige Belange angesprochen. Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft, egal welcher Rolle, hat genau eine Stimme.
  • Vollversammlung (wöchentlich): Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft kann teilnehmen, hier werden langfristige Belange verhandelt und Regeln für das, auf diese Art zu konstituierende Schulregelbuch, (und was auch immer man noch beschließen möchte) beschlossen. Jedes Mitglied der Schulgemeinschaft, egal welcher Rolle, hat genau eine Stimme. (Mit Antragsfrist, Antragsveröffentlichung und allem was dazu gehört)
  • Justizkommitee (täglich): Besetzung wechselt wöchentlich, besteht mindestens zu 50 % aus Schüler*innen.
  • Für weitere Arbeitsbereiche der Selbstverwaltung, z. B. Öffentlichkeit, kann die Vollversammlung auch weitere Kommitees einberufen, deren Mitglieder durch selbige gewählt werden können.
  • (weitere Ideen kann man von sog. „Sudbury“ Schulen beziehen)

Den Schulgemeinschaften wird nahe gelegt, in der ersten Vollversammlung über ihre konkrete Form der Selbstverwaltung zu entscheiden.



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