Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen fordert:
- Weltanschauliche Neutralität des Staates, laizistische Trennung von Kirche und Staat
- Grundgesetz und andere Gesetze müssen weltanschaulich neutral formuliert werden
- Weltanschauliche Neutralität des öffentlichen Raumes
- Auflösung der Kirchenstaatsverträge
- Beendigung der staatlichen Finanzierung von Kirchen
- Streichung des Kirchensteuerrechts aus dem Grundgesetz
- Abschaffung der steuerlichen Absetzbarkeit der Kirchensteuern beziehungsweise Kirchenmitgliedsbeiträgen
- Abschaffung des Sonderarbeitsrechtes für Kirchen bei verkündigungsfernen Stellen
- Abschaffung der Kirchenaustrittsgebühr
- Abschaffung religiös motivierter gesetzlicher Feiertage, dafür Einführung von individuell verwendbaren und gesicherten Urlaubstagen
- Keine Vetreter_innen aller Weltanschauungsgemeinschaften in Gremien wie z. B. dem Landesrundfunkräten
Wir leben heute in einer pluralistischen Gesellschaft, in der verschiedenste Weltanschauungen und Religionen neben- und miteinander existieren. So sind mittlerweile über ein Drittel der Menschen in Deutschland konfessionslos, knapp 62 % bezeichnen sich als Christen und einige Prozent muslimisch und auch diese Gruppen sind keineswegs homogen! Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen setzt sich für einen laizistischen Staat ein, in dem alle Weltanschauungen und Religionen die gleichen Rechte und Pflichten besitzen. Nur in einem Staat, der finanziell, politisch und institutionell von denselben getrennt ist, ist eine Gleichberechtigung aller Weltanschauungen möglich. Der Staat muss deshalb weltanschauliche Neutralität wahren und darf keine Weltanschauung durch Privilegien bevorzugen oder benachteiligen. Dass wir im 21. Jahrhundert auch in Deutschland noch weit von einem solchen Zustand entfernt sind, stellen wir in unserem Alltag immer wieder fest. Gerade die christlichen Kirchen besitzen in Deutschland aus historischen Gründen häufig Privilegien, die nicht nur ungerecht, sondern zum Teil mit hohen Kosten für Nicht- oder Andersgläubige verbunden sind und heute nicht mehr zu rechtfertigen sind. Hierbei geht es auch um die Religionsfreiheit, einem grundlegenden Pfeiler der Demokratie, die nur dann wirklich gewährleistet werden kann, wenn der Staat keine bestimmten Weltanschauungen bevorzugt. Eine wirkliche Freiheit bedarf also einer strikten Trennung von Kirchen und Staat!
Kirchensteuer
Nach Art. 140 GG sind Religionsgemeinschaften, die den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts haben, dazu berechtigt, Steuern zu erheben, die vom Staat mit der Einkommenssteuer eingezogen werden. Diese Möglichkeit, die de facto nur von christlichen Kirchen und jüdischen Gemeinden genutzt wird, kostet der Allgemeinheit mindestens 1,8 Mrd. jährlich an Verwaltungskosten, für die die Bundesländer jedoch nur ein geringes und nicht kostendeckendes Entgelt von 2 % bis 4,5 % des Kirchensteueraufkommens verlangen. Da die gezahlten Kirchensteuern als Spende steuerlich absetzbar sind, ergeben sich noch höhere Kosten, die von allen Steuerzahler_innen getragen werden müssen. Das Kirchensteuerrecht stellt eine institutionelle Verquickung zwischen Kirche und Staat dar und widerspricht dem Prinzip der Trennung von Kirche und Staat. Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen fordert, das Kirchensteuerrecht aus dem Grundgesetz zu streichen. Jede Weltanschauungsgemeinschaft die Mitgliedsbeiträge erhebt soll dies eigenverantwortlich, ohne Hilfe des Staates, tun. Auch die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuern beziehungsweise Kirchenmitgliedsbeiträge lehnen wir in Anbetracht der Tatsache, dass nur ein geringer Anteil der Kirchensteuer für wohltätige Zwecke verwendet wird, ab.
Christliche Feiertage
Wir sprechen uns für eine Abschaffung aller religiös motivierten gesetzlichen Feiertage aus, da es staatlicher Neutralität widerspricht, wenn Feiertage bestimmter Glaubensgemeinschaften gesetzlich sind. Stattdessen soll jedem Menschen ein zusätzliches Kontingent staatlich garantierter Urlaubstage entsprechend der Anzahl der zur Zeit geltenden christlichen Feiertage zur Verfügung gestellt werden, dass dieser zum Beispiel auch für die Ausübung von religiösen oder weltanschaulichen Festen und Gedenktagen benutzen kann. Im Gegensatz zu anderen Urlaubstagen ist der/die Arbeitgeber_in verpflichtet, den Urlaub an diesen Tagen zuzulassen, wenn er rechtzeitig angemeldet wurde. Eine Begründung für religiösen Urlaub soll nicht erforderlich sein. So wird gewährleistet, dass die Freiheit zur Religionsausübung für alle Menschen gleichermaßen vorhanden ist und auch Nichtgläubige durch die Feiertagsregelung nicht benachteiligt werden. Solange die Abschaffung religiös motivierter gesetzlicher Feiertage noch nicht erreicht ist, setzen wir uns dafür ein, unsinnige Gesetze wie das Tanzverbot an „stillen Feiertagen“ mit ihrem bevormundenden Charakter abzuschaffen. Menschen sollen die Möglichkeit haben auch an den hohen christlichen Feiertagen an öffentlichen Tanzveranstaltungen teilzunehmen und nicht gesetzlich zu einem Ruhetag verpflichtet werden, der ihnen aus traditionellen Gründen aufgezwungen wird. Darüber hinaus geltende Regelungen, zum Beispiel dass Gottesdienste nicht durch Lärm oder anderweitig gestört werden dürfen, sollten unberührt bleiben, da diese die freie Religionsausübung erst ermöglichen.
Kirche als Arbeitergeberin
Die Kirche ist zum sozialen Dienstleister geworden. Ob KiTas, Krankenhäuser oder Schulen, vielerorts sind soziale Einrichtungen in kirchlicher Hand. Die Kirche ist damit zu einer relevanten Arbeitgeberin geworden und muss deshalb grundlegende Arbeitnehmer_innenrechte wie das Recht auf Streik und das Abschließen von Tarifverträgen akzeptieren. Wir akzeptieren kein Sonderarbeitsrecht für Stellen, die nicht direkt mit dem Verkündigungsauftrag der Kirche in Verbindung stehen, wie dies heute noch sehr oft der Fall ist. Die Beziehungen, das Sexualleben und die Religion eines Menschen dürfen für die Vielzahl der verkündungsfernen Arbeitsplätze, die die Kirche unterhält, kein Einstellungskriterium oder gar Kündigungsgrund sein! Des Weiteren lehnen wir es ab, dass viele kirchliche Arbeitsplätze wie zum Beispiel Pfarrer_innenstellen oder die Militär- und Sonderseelsorge direkt durch Steuergelder finanziert werden. Diese Arbeitsplätze existieren unter anderem auch zur Verkündigung des christlichen Glaubens und dürfen deshalb nicht staatlich unterstützt werden, da dies der weltanschaulichen Neutralität widerspricht.
Institutionelle Entflechtung von Staat und Kirche
Um die weltanschauliche Neutralität des Staates zu gewährleisten, muss eine erhebliche institutionelle Entflechtung von Staat und Kirche stattfinden. Das bedeutet auch, dass geltende Kirchenstaatsverträge wie der Loccumer Vertrag, der 1955 zwischen den evangelischen Landeskirchen und dem Land Niedersachsen geschlossen wurde, oder das Reichskonkordat, ein Relikt des Nationalsozialismus, aufzulösen sind, damit der Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat endlich erfüllt ist. Aufgrund vorhandener gesetzlicher Regelungen kann auf diese Verträge verzichtet werden, zumal diese eine Heraushebung und besondere staatliche Anerkennung einzelner Gemeinschaften darstellen. Des Weiteren müssen direkte und indirekte Subventionen wie die öffentliche Bezahlung von Priestern oder die Möglichkeit, religiöse Sendungen im öffentlich rechtlichen Rundfunk auszustrahlen, die im §42(1) des RStV geregelt ist, beendet werden. Auch die Kirchenaustrittsgebühr kann als eine indirekte Subvention verstanden werden, da sie finanzielle Anreize für den Verbleib in der Kirche setzt. Begründet wird dies mit den durch den Kirchenaustritt entstandenen bürokratischen Kosten. Wir halten dies für ein Scheinargument, da der Eintritt in die Kirche oder der Austritt aus einer anderen Glaubensgemeinschaft nicht gebührenpflichtig ist. Eine Kirchenaustrittsgebühr widerspricht dem Recht auf freie Religionsausübung und gehört daher abgeschafft. Auch die Tatsache, dass Kirchenvertreter_innen in den Landesrundfunkräten sitzen, während andere Weltanschauungsgemeinschaften wie der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) nicht darin vertreten sind, ist nicht länger tolerierbar. Die Landesrundfunkräte sollen gewährleisten, dass alle gesellschaftlich relevanten Gruppen vor ungerechter Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen geschützt werden. Die Mitgliedschaft von Kirchenvertretungen in Beratungsgremien zu Risikotechnologien lehnen wir ab, da wir nicht erkennen können, warum Kirchenvertreter_innen fachlich zur Bewertung von Risikotechnologien in der Lage sein sollten. Auch eher symbolische Bevorzugungen wie den Gottesbezug im Grundgesetz oder religiöse Symbole in öffentlichen Gebäuden werden von der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen aus Gründen der weltanschaulichen Neutralität des Staates strikt abgelehnt. Auch Eidesformeln sind weltanschaulich neutral zu fassen. Ebenso fordern wir eine weltanschauliche Neutralität des öffentlichen Raumes: In Gerichten, Schulen, Rathäusern, Krankenhäusern und anderen öffentlichen Einrichtungen haben religiöse Symbole nichts zu suchen.