Der Begriff „Rasse“ in Gesetzestexten fördert rassistisches Denken. Die Theorie Menschen in „Rassen“ einzuteilen mündet darin, es gebe höher- und minderwertigere „Rassen“. Zudem wird suggeriert, es gebe homogene Bevölkerungsgruppen deren Mitglieder wesensgleich seien. Gerade aus Gesetzen, welche Rassismus und Diskriminierung bekämpfen sollen, müssen solche Begriffe verbannt werden. Das Europäische Parlament hat sich bereits gegen den Begriff „Rasse“ in Gesetzen der Europäischen Union ausgesprochen und viele europäische Länder haben nachgezogen. Jetzt ist auch die Bundesrepublik Deutschland an der Reihe, ihre Gesetze von Rassismus zu befreien.
Wissenschaftler_innen haben in der Deklaration von Schlaining gegen Rassismus, Gewalt und Diskriminierung im Jahre 1995, die von der UNESCO initiiert wurde, beschlossen: „Die neuen wissenschaftlichen Befunde stützen nicht die frühere Auffassung, dass menschliche Populationen in getrennte „Rassen“ wie „Afrikaner“, „Eurasier“ oder irgendeine größere Anzahl von Untergruppen klassifiziert werden könnten. Es gibt keinen wissenschaftlichen Grund, den Begriff „Rasse“ weiter zu verwenden.“
Die Wissenschaft hat den Rassebegriff widerlegt und es wird Zeit nach dem jetzigen Stand des Wissens zu handeln.
Deshalb fordern wir:
Die Streichung des Begriffes „Rasse“ bezogen auf Menschen und der entsprechend abstammenden Wörter außer „Rassismus“ und „rassistisch“ aus sämtlichen Gesetzestexten der Bundesrepublik Deutschland. Stattdessen wollen wollen wir den Begriff „Rasse“ durch die Formulierung „ethnische, soziale und territoriale Herkunft“ ersetzen.