Abschaffung des Gotteslästerungsparagraphen

Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen fordert die sofortige Abschaffung des §166 StGB, der da lautet:
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

Begründung:
Als GRÜNE JUGEND gehen wir oft provokant gegen gewohnte Denkmuster oder Ideologien vor – sei es der Kapitalismus oder die Sexualität. Der Christopher Street Day sowie generell Aktionen, die etwas mit Homosexualität zu tun haben, erregen regelmäßig das Gemüt von konservativen (oftmals religiösen) Personenkreisen. In unserer politischen Praxis ist eine solche Provokation vollkommen normal. Würden wir eine solche Aktion bspw. konkret auf die Position der katholischen Kirche zu Homosexualität beziehen, so könnten wir uns unter Umständen strafbar machen. 1984 wurde eine Göttingerin mit Hilfe des §166 StGB in zwei Instanzen verurteilt, weil sie auf einem Flugblatt behauptete die Kirchen gehören zu den „größten Verbrecherbanden“ und zusätzlich Aufkleber mit den Texten „Lieber eine befleckte Verhütung als eine unbefleckte Empfängnis“ sowie „Masochismus ist heilbar“ in Verbindung mit einem Kruzifix verbreitet hat. Mit welcher Begründung soll die Aussage „Religion ist das schlimmste was der Menschheit passiert ist – hört auf damit!“ verboten werden können, nicht aber der gleiche Satz, sobald man das Wort Religion durch Kapitalismus ersetzt (unabhängig davon was man davon inhaltlich hält)?
Wir leben in einer Gesellschaft die offen für Kritik ist und liberal genug sein sollte, auch Positionen und Meinungen zu akzeptieren, die sich gegen gängige Ansichten richtet. Genauso wie man gegen Atomkraft oder Nazis demonstrieren darf, sollte man auch bedenkenlos gegen den Papst demonstrieren dürfen. Wem das nicht passt, der sei Angehalten den Protest – wie sonst üblich – zu ignorieren. Begründet wird die Strafe mit der Gefährdung des öffentlichen Friedens. Dabei handelt es sich um eine vollkommen schwammige Formulierung. Ist dieser gefährdet, wenn Personen sich insgeheim über etwas ärgern? Müssen sie Morddrohungen verschicken? Allein das verletzen religiöser Gefühle könne bereits ausreichen. Muss ich also, um sicher zu sein nicht straffällig zu werden, ganz auf Kirchenkritik verzichten? Man beachte die Existenz anderer Strafbestände wie der Beleidigung oder Verleumdung. Also §166 abschaffen und Rechtssicherheit schaffen!