Die mangelnde Mobilität durch fehlende ÖPNV-Infrastruktur, besonders im ländlichen Raum, hindert viele Menschen daran, am kulturellen und sozialen Leben teil zu haben, das sich mehr und mehr in größeren Städten konzentriert. Besonders bei Abend- oder Nachtveranstaltungen und an Wochenenden sind Menschen vom Dorf in der Regel auf motorisierten Individualverkehr angewiesen, was nicht nur finanziell und ökologisch unsinnig ist, sondern auch gefährlich sein kann, wenn vorher Alkohol konsumiert wurde.
Die Kommunen müssen deshalb dafür Sorge tragen, dass ein Sonder-ÖPNV an Wochenenden bereitgestellt wird, der bedarfsgerecht bestimmte Strecken entlang der Buslinien abfährt. Die Größe der Fahrzeuge kann dabei der Anzahl von vorher telefonisch angemeldeten Fahrgäste angepasst werden und sorgt so für ökonomische und ökologische Effizienz. Als Beispiele können hier Rufbusse, die nur auf Anfrage fahren, oder Anruf-Sammel-Taxen dienen.
Der Sonder-ÖPNV sollte über kommunale Verkehrsbetriebe angeboten werden und sich der Preisstruktur der normalen Buslinien anpassen. Jahres- oder Monatskarten, Semestertickets und normale Fahrkarten sollen auch hier gelten. Gegebenenfalls kann ein geringer Nachtzuschlag erhoben werden. Die Kommunen tragen die Verantwortung für die Bereitstellung einer Grundversorgung und beteiligen sich deshalb mit einem angemessenen finanziellen Zuschuss an den entstehenden Mehrkosten. Die Kosten hierfür können die Kommunen teilweise über erhöhte Gewerbesteuer-Hebesätze für Kneipen, Discos und andere Alkohol ausschenkende Gastronomien decken, die sich somit an den Fahrtkosten ihrer KundInnen beteiligen. Langfristig fordert die GRÜNE JUGEND Niedersachsen, wenn möglich, einen komplett kostenlosen ÖPNV.