Satzungsreform 2010
Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen möge beschließen:
Es soll eine AG Satzung eingerichtet werden. Diese AG hat die Aufgabe, zur nächsten LMV Reformvorschläge für die niedersächsische Satzung zu erarbeiten und vorzulegen. Des weiteren möge diese AG einen Vorschlag einer Geschäftsordnung für die Landesmitgliederversammlung erstellen. Der Landesvorstand ist verpflichtet die notwendigen Ressourcen für mindestens ein mehrtägiges Treffen (Seminar) bereit zu halten und es zu organisieren. Für die Zeit bis zur nächsten LMV ist eine Mailingliste für Interessierte ein zu richten. Wenn die Satzung zur Zufriedenheit der Mitgliederversammlung reformiert worden ist, löst die AG sich wieder auf.
Begründung:
Diese [Anmerkung: die damalige] Satzung ist äußerst lückenhaft und reformbedürftig. Niedersachsen hat keine Geschäftsordung. An dem Beispiel der Debatte über die Fristen für Satzungsänderungsanträge sieht man deutlich, dass hier dringender Reformbedarf besteht.
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