Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen fordert die Landesregierung dazu auf, den §3 des Asylbewerber Leistungsgesetzes dahingehend zu ändern, dass an AsylbewerberInnen anstelle von Wertgutscheinen Bargeld ausgezahlt wird.
§3 AsylbLG: (1) Der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts wird durch Sachleistungen gedeckt. Kann Kleidung nicht geleistet werden, so kann sie in Form von Wertgutscheinen oder anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen gewährt werden.
Langfristig streben wir die Aufhebung des AsylbLG an.
Begründung:
Der §3 verstößt nach unserem Ermessen gegen die Würde des Menschen. Durch die Benutzung von Wertgutscheinen werden AsylbewerberInnen diskriminiert und öffentlich bloßgestellt, weil dadurch klargemacht wird, dass sie kein Bestandteil der Gesellschaft sein sollen.
Es ist kaum eine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben möglich, die Betroffenen werden somit augegrenzt. Außerdem stellt der §3 eine Entmündigung der AsylbewerberInnen dar. Eine weitere Einschränkung besteht darin, dass eine Vielzahl an Geschäften die Wertgutscheine nicht als gültiges Zahlungsmittel anerkennen bzw. nicht anerkennen können, da der Umtausch eben dieser Wertgutscheine mit zu viel bürokratischem Aufwand verbunden sei. Hier stellen wir eine erhebliche Minderung der Auswahl an Produkten und dadurch der Lebensqualität im Vergleich zur Restbevölkerung fest.