Nach dem heute der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) das Alkoholverbot in Freiburg aufgehoben hat, fordert die GRÜNE JUGEND Lehrte die Stadtverwaltung auf, dass Alkoholverbot auf dem Rathausplatz sofort außer Kraft zusetzten.
In der Begründung des Urteils heißt es: „Nach Ansicht des VGH ist dieses Alkoholverbot von der Generalermächtigung des Polizeigesetzes nicht gedeckt. Diese erlaube eine selbst geringfügige Freiheitseinschränkung durch Verordnung nur, wenn typischerweise von jedem Normadressaten auch eine Gefahr ausgeht. Die Feststellung einer Gefahr verlange eine in tatsächlicher Hinsicht abgesicherte Prognose. Es müssten danach hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, dass all diejenigen, […] Alkohol konsumierten oder auch nur in Konsumabsicht mit sich führten, regelmäßig gewalttätig würden. Davon könne jedoch weder aufgrund der Lebenserfahrung, noch aufgrund polizeilicher Erhebungen zur Entwicklung der Gewaltkriminalität im betroffenen Gebiet ausgegangen werden.“
Unsere Argumentation gegen das Alkoholverbot (die sog. Allgemeinverfügung) wurde nun vom VGH bestätigt. Wir halten ein generelles Verbot für Willkür. Das nun eine Ausnahmeregel den Alkoholkonsum beim Weinfest auf dem Rathausplatz gestattet zeigt die Einseitigkeit der aktuell geltenden Allgemeinverfügung. „Die Stadt sucht sich aus wer Alkohol konsumieren darf – mit Gewaltpräventation hat das nichts zu tun.“, so Michèle Kahl (GRÜNE JUGEND und Ratsfrau der Grünen).
Wir sehen die Probleme mit den Besuchern des Familienservicebüro, doch nun zeigte sich, dass nach einem Gespräch mit den vom Alkoholverbot Betroffenen Verständnis herrschte. „Warum die Stadtverwaltung nicht zu Beginn das direkte Gespräch gesucht hat, sondern gleich mit einem Verwaltungsakt reagiert“ ist für Michèle Kahl unverständlich.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg begründet, dass keine generelle Gefahr vom Alkoholkonsum ausgeht, somit ist ein solches Alkoholverbot nicht rechtens. „Die Verwaltung muss nun handeln und die Verordnung aufheben. Alles andere wäre nicht rechtsstaatlich!“ so Christian Gailus (GRÜNE JUGEND).