GJN Delegierte und Delegierte für die GJN (Teil II)

Die Landesmitgliederversammlung vom 29.-31.8.2008 in Emden möge den LaVo beauftragen, folgenden Satzungsänderungsantrag auf einer der kommenden LDKen zu stellen:
Die LDK … möge folgenden Satzungsänderungsantrag beschließen:
Streiche:
§ 22 GRÜNE JUGEND Niedersachsen (GJN)
3. Die GJN besitzt Programm-, Finanz- und Personalautonomie. Das Programm darf den Grundwerten der Partei nicht widersprechen. Weiterhin hat sie das Recht, Anträge an die Organe des Landesverbandes zu stellen.
Ersetze durch:
§ 22 GRÜNE JUGEND Niedersachsen
3. Die GJN besitzt Programm-, Finanz- und Personalautonomie. Das Programm darf den Grundwerten der Partei nicht widersprechen. Sie hat das Recht, Anträge an die Organe des Landesverbandes zu stellen. Des weiteren entsendet sie 2 Delegierte zur Landesdelegiertenkonferenz.
§ 10 Landesdelegiertenkonferenz Zusammensetzung und Aufgaben
1. Oberstes Organ des Landesverbandes Niedersachsen ist die LDK. Sie setzt sich aus den Delegierten der Kreisverbände zusammen. Die Mitglieder des Landesvorstandes gehören der LDK mit beratender Stimme an.
2. Jeder Kreisverband wird durch zwei Delegierte und ab 40 Mitglieder für je weitere volle 40 Mitglieder durch eine/n weitere/n Delegierte/n vertreten. Die Delegierten werden von der Kreismitgliederversammlung oder der Versammlung der Kreisdelegierten gewählt.
3. Die LDK beschließt über das politische Programm und entscheidet über die an ihn gerichteten Anträge. Sie beschließt die Satzung, die Beitrags- und Kassenordnung sowie die Schiedsordnung. Sie entscheidet außerdem über sämtliche Angelegenheiten, die nicht einem anderen Organ übertragen sind.
4. Die LDK wählt zwei RechnungsprüferInnen. Deren Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.
==neuer Vorschlag==
§ 10 Landesdelegiertenkonferenz Zusammensetzung und Aufgaben
1. Oberstes Organ des Landesverbandes Niedersachsen ist die LDK. Sie setzt sich aus den Delegierten der Kreisverbände, sowie den Delegierten der Grünen Jugend Niedersachsen zusammen. Die Mitglieder des Landesvorstandes gehören der LDK mit beratender Stimme an.
2. Jeder Kreisverband wird durch zwei Delegierte und ab 40 Mitglieder für je weitere vole 40 Mitglieder durch eine/n weitere/n Delegierte/n vertreten. Die Delegierten werden von der Kreismitgliederversammlung oder der Versammlung der Kreisdelegierten gewählt. Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen wird durch zwei Delegierte vertreten. Sie wählt diese auf ihren Landesmitgliederversammlungen.
(der Rest bleibt gleicht)