„Dein Gesicht gegen Rassismus “ – Aktion für Offenheit und Toleranz!

Mit Unterstützung von Claudia Roth und Susanne Leiffheit sammelte die GRÜNE JUGEND in Hannovers Innenstadt Handabdrücke „gegen Rassismus“ und für Offenheit und Toleranz.

Mit einer Aufsehen erregenden Aktion in der Hannoverschen Innenstadt setzte die GRÜNE JUGEND Niedersachsen gemeinsam mit der Landesvorsitzenden Dr. Susanne Leifheit und Claudia Roth, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ein Zeichen für Offenheit und Toleranz: Sie forderten Passanten auf, ihr„Gesicht gegen Rassismus“ für eine aufgestellte Bilderwand fotografieren zu lassen. Andere ließen sich die Hand mit Farbe bemalen und hinterließen ihren bunten Händeabdruck auf einem großen Tuch mit dem Hinweis „Deine Hand gegen Rechts!“. „Wir wollten den Menschen die Möglichkeit geben, ihre Verachtung für Rassismus deutlich zum Ausdruck zu bringen. Die Resonanz war überwältigend.“ So Helge Limburg, Sprecher der GJN. Nur vereinzelt kam es zu Pöbeleien am Stand. Die überwiegende Mehrzahl der Passanten unterstütze die Aktion. Die Unterstützung ging quer durch alle gesellschaftlichen Gruppen, von 6jährigen Kindern über eine Gruppe von Punks bis zu engagierten RentnerInnen reichte das Spektrum der Menschen, die mit ihrem Handabdruck ein Zeichen setzten. Maßgeblich durchgeführt wurde die Aktion vom GJN-Landesvorstand und der GJ Ortsgruppe Hannover, die mit zahlreichen AktivistInnen am Stand aktiv war. Neben Claudia Roth und Susanne Leiffheit unterstützten auch die Sprecherin der GJ Stade, Andrea Scharpen, und der rechtspolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Ralf Briese, die Aktion vor Ort. „Uns geht es hier auch darum, ein deutliches Zeichen gegen die schwachsinnige und gefährliche Kriminalisierung und strafrechtliche Verfolgung von AntifaschistInnen zu setzen, die in Stuttgart, Stade und anderswo bedrohliche Ausmaße annimmt.“ erklärte Helge Limburg den eigentlichen Auslöser der Aktion.
Hintergrund der Aktion war ein Vorfall im Vorfeld der Kommunalwahl in Niedersachsen. In Stade hatte die Polizei Anti-Nazi-Plakate beschlagnahmt mit der Begründung, dass auch die Darstellung eines durchgestrichenen Hakenkreuzes als Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole gelte und damit rechtswidrig sei. Inzwischen ist das Ermittlungsverfahren zwar eingestellt und die Plakate zurückgegeben, aber mit der gleichen Begründung hat das Landgericht Stuttgart inzwischen einen Internet-Händler von Anti-Nazi-Symbolen zu einer Geldstrafe verurteilt. Hier steht die Entscheidung des BGH noch aus.