23. August 2004

PM: Kein „Rechtsweg nur für Reiche“!



Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen (GJN) lehnt die Initiative des Bundesrates zur Einführung von Prozessgebühren an Sozialgerichten als „unzumutbar für einen Rechts- und Sozialstaat“ ab.

Der Sozialpolitische Sprecher der GJN, Helge Limburg, erklärte dazu: „Das Vorhaben, auch an Sozialgerichten, die ja für Klagen gegen Auswirkungen des Hartz-IV Gesetzes zuständig wären, Gebühren zu erheben, wäre ein weiterer Schritt raus aus dem Sozialstaatsprinzip.
Den Menschen erst die sozialen Leistungen drastisch zu reduzieren und ihnen anschließend die Möglichkeit zu erschweren, sich dagegen auf dem Klageweg zur Wehr zu setzen, ist pervers und hinterhältig.“ In einem Rechtsstaat müsse gerade den sozial Schwachen eine einfache Möglichkeit zur Verfügung stehen, sich gegen ungerechtfertigte Benachteiligungen zur Wehr zu setzen.
Die Prozesskostenbeihilfe sei hier keine angemessene Alternative, schließlich verursache sie bereits im Vorfeld hohen Aufwand für die Betroffenen, der abschreckend wirken könne. „Das Reduzieren von Klagen ist ja erklärtes Ziel der Initiative. Das dabei auch viele berechtigte, aussichtsreiche Klagen nicht zu Stande kommen, wird offenbar bewusst in Kauf genommen“, so Limburg weiter. „Dass so ein Vorschlag von den Sozialpiraten der Union eingebracht wird, überrascht nicht, beschämend ist jedoch einmal mehr die geäußerte Zustimmung aus Reihen der SPD“ Limburg forderte die Regierungsparteien auf, die Gesetzesinitiative im Herbst im Bundestag zurückzuweisen und ein solches Vorhaben nicht weiter zu verfolgen.



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