Diese Woche…
Lieferkettengesetz – Menschenrechte sind kompromisslos!// Regierungsbildung in Italien: Der Wolf im Schafspelz?// Achtung: Schwarz, weiß, rot – Wie umgehen mit Reichsflagge?
Diese Woche…
Lieferkettengesetz – Menschenrechte sind kompromisslos!// Regierungsbildung in Italien: Der Wolf im Schafspelz?// Achtung: Schwarz, weiß, rot – Wie umgehen mit Reichsflagge?
Diese Woche ist eine ganze besondere Woche, denn es jährt sich zum ersten Mal der rassistische Anschlag auf neun Menschen in Hanau – an den wir in dieser Folge erinnern und gedenken wollen. Mit dem Attentat in Hanau, wie schon ein paar Monate zuvor auf eine Synagoge in Halle, bestätigt sich das, wovor linke und migrantische Menschen und Verbände seit Jahren warnen: Rassistische, antisemitische und nationalistische Propaganda bleiben kein Phänomen im Netz, bleiben nicht bloß Worte, sondern stiften Menschen dazu an, ihre Menschenverachtung durch tatsächliche Gewalt zum Ausdruck zu bringen. Wir haben mit Evrim Camuz darüber gesprochen, was der Anschlag mit ihr gemacht hat und wie sich ihr Leben dadurch verändert hat.
Empfehlungen (alle von Evrim):
Die Beste Instanz by Enissa Amani
Mein Name ist Ausländer | Benim Adim Yabanci von Semra Ertan
Der weiße Fleck von Mohamed Amjahid
Diese Woche:
Studie: RWE mitverantwortlich für Gletscherschmelze in Peru//Mehr Sicherheit durch mehr Verfassungsschutz?//Auto-Emanzipation? – Frauenrechte in Saudi-Arabien
Die Lage der Landwirt*innen ist angespannt. Aus der EU kommen immer strengere Auflagen, der Konflikt zwischen konventioneller und nachhaltiger Landwirtschaft tritt immer deutliche zu Tage: Seit Wochen ziehen Landwirt*innen mit ihren Treckern vor den Landtag. Doch wogegen richtet sich eigentlich der Protest? Welche Rolle spielt die GAP und warum könnte Agroforst die klimanschonende Lösung sein? Das haben wir in unserer neuen Folge mit Lorenz Berger diskutiert.
Empfehlungen:
Lorenz: Die Humus Revolution von Ute Scheub und Stefan Schwarzer
Die Jungen Liberalen Niedersachsen, die Grüne Jugend Niedersachsen und der Niedersächsische Landesveband der Jusos kritisieren die geplante Neufassung des Niedersächsischen Verfassungsschutzgesetz. Die drei Jugendorganisationen werden am Donnerstag, den 11. Februar um 13 Uhr anlässlich der kurz darauf stattfindenden Anhörung des Ausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes zur Gesetzesnovelle vor dem Landtag demonstrieren. Die Ausschussmitglieder sind ebenfalls zur Aktion eingeladen worden.
Nach Ansicht der drei Jugendorganisationen greifen die geplanten Verschärfungen der großen Koalition massiv in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein. Der Entwurf der Landesregierungen sieht vor, dass die Behörde künftig schon 14-jährigen ins Visier nehmen darf, darüber hinaus soll der Einsatz von V-Leuten ausgeweitet und die Auskunftsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern eingeschränkt werden.
Diese Woche: Proteste in Istanbul – Freie Lehre in Gefahr? // Agrarreformen in Indien – Millionen Landwirt*innen protestieren // Flexible Arbeit – Kein Traum für jede*n
Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) ist für viele junge Menschen nach der Schule der way to go. Ob im Ausland oder Inland: Es gilt, wertvolle Erfahrungen zu sammeln, einen Einblick in den Alltag eines Jobs zu bekommen, sich selbst zu finden und dabei obendrein auch noch eine soziale Tätigkeit auszuführen. Doch sind nicht alle Anbieter*innen von FSJ’s nur darauf bedacht, jungen Menschen ein tolles Angebot zu machen. Die Arbeitszeiten sind häufig sehr schlecht, Arbeitnehmer*innenrechte gelten nicht für FSJler*innen und das Taschengeld ist viel geringer als es der Mindestlohn eigentlich vorsieht. Wie fair ist die unzureichende Honorierung freiwilliger Arbeit und welche politischen Entscheidungen wären für eine angemessene Wertschätzung eigentlich notwendig? Mit Chlotti haben wir sowohl über die positiven Seiten wie auch die Missstände ihres FSJ’s in der Pflege gesprochen.
Empfehlungen:
Chlotti: Kranke Pflege von Alexander Jorde
Niklas: Podcast: OK, America?
Emily: Bundesfreiwilligendienst
Pressemitteilung, Freitag, 5. Februar 2021
Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen unterstützt den Vorstoß von Landesschülerrat und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), alle Abschlussprüfungen an allgemeinbildenden Schulen in diesem Schuljahr abzusagen.
Dazu kommentiert Svenja Appuhn, Sprecherin der Grünen Jugend Niedersachsen: „Es ist vollkommen richtig, die Abschlussprüfungen an allgemeinbildenden Schulen in diesem Schuljahr abzusagen und das Schuljahr stattdessen für alle Schüler*innen in Abschlussklassen zu verlängern. Ein Großteil der prüfungsrelevanten Lehre hat unter teils katastrophalen Bedingungen im Homeschooling stattgefunden. Jetzt Abschlussprüfungen schreiben zu lassen würde zu riesigen Ungerechtigkeiten führen! Einerseits zwischen Schüler*innen verschiedener Schulen, die die digitale Lehre unterschiedlich gut gemeistert haben und unterschiedlich viel Präsenzunterricht hatten. Vor allem würden Prüfungen jetzt aber zu enormen Ungerechtigkeiten führen zwischen Schüler*innen, die mehr oder weniger Unterstützung aus ihrem Elternhaus erfahren haben. Schüler*innen und Lehrer*innen haben für sich selbst gesprochen. Jetzt sollte die Politik folgen. Bildung statt Prüfung ist das Gebot der Stunde!“
Hintergrund: Heute morgen hat der Landesschülerrat (LSR) ein Forderungspapier zum Umgang mit den Abschlussprüfungen veröffentlicht. Die Hauptforderung der Schüler*innen ist, alle Abschlussprüfungen an allgemeinbildenden Schulen abzusagen. Die Abschlussnote soll sich ausschließlich durch die in den prüfungsrelevanten Halbjahren erworbenen Vornoten zusammensetzen. Für Schüler*innen, die ihre Note verbessern wollen, soll es die Möglichkeit einer freiwilligen mündlichen oder schriftlichen Nachprüfung geben. Außerdem soll das Schulhalbjahr für Abschlussschüler*innen nach dem Willen des LSR bis in den Juni verlängert werden, sodass Unterricht, der im Zuge der Pandemie ausgefallen ist oder im Homeschooling nur unzureichend vermittelt werden konnte, nachgeholt werden kann. Die Lehrer*innengewerkschaft GEW unterstützt den Vorschlag des LSR. Auch der Schulleitungsverband hat bereits eine Absage der Abschlussprüfungen gefordert.
Das Forderungspapier des LSR findet sich hier.
Für ein Recht auf körperliche Selbstbestimmung – und ein Ende der Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen
Der Gießener Ärztin Kristina Hänel gegenüber sprach jüngst ein Gericht das Verbot aus, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Schuld für das Urteil ist der noch aus der NS-Zeit stammende § 219a im Strafgesetzbuch. Dieser Paragraph verbietet es Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, etwa auf ihrer Website Informationen über den Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung zu stellen. Dieser Paragraph verhindert das Recht auf körperliche Selbstbestimmung von Frauen & Schwangeren.
Es wird Zeit, dass die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen endet – denn Schwangerschaftsabbrüche sollten ganz normaler Teil der Gesundheitsversorgung sein. Deshalb fordern wir politisch:
1. Eine Streichung der Paragraphen 218 und 219a StGB. Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafrecht.
Was wir darüber hinaus für ein Gesundheitssystem fordern, das Geschlechterungerechtigkeiten überwindet, kannst Du hier nachlesen.
Ärzt*innen, die selbst Schwangerschaftsabbrüche durchführen, dürfen nicht über Schwangerschaftsabbrüche informieren – wir schon. Deshalb haben diese Seite eingerichtet, auf der wir Informationen zum Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung stellen:
Hier erfährst du ein paar Basics zu den Methoden und zu der rechtlichen Lage in Sachen Schwangerschaftsabbrüchen.
Das wichtigste zuerst:
Es gibt zwei medizinische Methoden, wie eine Schwangerschaft abgebrochen werden kann:
Beide Methoden verlaufen meistens ohne Komplikationen. Über alle Risiken und Nebenwirkungen wirst Du vorher natürlich trotzdem von Deiner Ärzt*in aufgeklärt.
In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche nach Empfängnis straffrei, wenn du vorher eine Beratung in der staatlichen Schwangerschaftskonflikberatungsstelle in Anspruch genommen hast. Das bedeutet, dass seit der dem ersten Tag der letzten Periode nicht mehr als 14 Wochen verstrichen sein dürfen. Eine Liste mit den staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Niedersachsen findest Du hier.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für den Abbruch nur dann, wenn der Abbruch nach einer Vergewaltigung erfolgt, aus medizinischen Gründen unabdingbar ist oder wenn Du ein geringes Einkommen hast. Für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 liegt die Netto-Einkommensgrenze bei 1.258 Euro monatlich. Für jedes unterhaltspflichtige Kind erhöht sich diese Grenze um 298 Euro. Wenn die Kosten für Deine Wohnung höher als 368 Euro liegen, ist eine weitere Aufstockung der Einkommensgrenze um maximal 368 Euro möglich. Wenn Du keine der genannten Kriterien erfüllst, musst Du die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch selbst tragen. Ein medikamentöser Abbruch etwa kostet zwischen 200 und 300 €, ein operativer Abbruch ca. 400 bis 600€.
Die Bundesärztekammer führt eine Liste über Praxen und Kliniken, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Diese findest Du hier: hier. Achtung: Diese Liste ist nicht vollständig, da nicht alle Praxen und Kliniken wollen, dass im Internet steht, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, da sie Bedrohung und Verfolgung durch Abtreibungsgegner fürchten. Häufig können Dir aber auch die Schwangerschaftskonflikberatungsstellen sagen, welche Ärzt*in in Deiner Nähe einen Schwangerschaftsabbruch durchführt.
Für tiefergehende Informationen, kannst Du sehr gut auf der Website von profamilia weitersuchen. Dort wird umfassend informiert und kann schließlich auch individuell weiterberaten werden. Einen wissenschaftlichen Artikel der Gießener Ärztin Kristina Hänel zum Thema Schwangerschaftsabbruch findet sich hier: hier.
Urteil im Lübcke Prozess – Rückschritt im Kampf gegen Rechtsextremismus//Braunschweig bleibt Antifa!//Zwangssterilisationen – Peruanischer Ex-Präsident vor Gericht