18. Mai 2011

Ausweitung der Grundrechte aus dem Grundgesetz auf „Alle Menschen“



Die GJN fordert die folgenden Formulierungen im Grundgesetz so zu verändern, dass die aufgezählten Rechte auch für Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft gelten. Dafür soll die Kombination „Alle Deutschen…“ jeweils in „Alle Menschen“ geändert werden. Dies fordern wir bei folgenden Artikeln:

  • Art 8 (1) „Alle Menschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“
  • Art 9 (1) „Alle Menschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.“
  • Art 11 (1) „Alle Menschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.“
  • Art 12 (1) „Alle Menschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.“

Des weiteren wollen wir eine Ausweitung des Wahlrechtes auf alle in Deutschland lebenden Menschen. Wir fordern weiterhin, dass die sich aus diesen Veränderungen zwingend notwendig ergebenden Veränderungen für das Asylverfahrensgesetz (Arbeit im ersten Jahr ist verboten) und das Aufenthaltsgesetz (Residenzpflicht) dementsprechend angepasst werden.
Begründung:
Eine Unterscheidung in Menschen- und Bürgerrechte empfinden wir als nicht sinnvoll. Grundrechte sind Grundrechte und sollten nicht nur für „Bürger_Innen“ gelten. Wir wollen nicht, dass ein Teil der in Deutschland lebenden Menschen, nur auf Grund eines deutschen Passes mehr Rechte besitzt, als jemand, der ebenso hier lebt, aber keinen deutschen Pass hat. Wir möchten uns dafür einsetzen, dass jeder hier lebende Mensch die gleichen Rechte und Möglichkeiten besitzt! Wir wollen keine juristische und damit institutionalisierte Unterscheidung in „Deutsche“ und „nicht Deutsche“, die dann weniger dürfen.
In wie fern jemand durch imaginierte Nationalität zu welchem Staat gehört, ist bei der Anwendung der Rechte zweitrangig. Wichtig ist, dass jede_r, der_die hier lebt, die Möglichkeit hat Rechte in Anspruch zu nehmen, die wie das Versammlungsrecht, das Wahlrecht, das Recht auf freie Arbeitsplatzwahl oder das Recht sich zu organisieren elementare Rechte sind, um sich in die aktuelle gesellschaftliche und politische Debatte einzumischen. Mit dieser Änderungen erwirken wir weiterhin eine partielle Verbesserung und Erweiterung der Rechte von Flüchtlingen, Asylbewerber_Innen und Geduldeten. Natürlich muss sich im Bereich der Asylpolitik noch viel mehr verändern!



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