Die Arbeit im Landesvorstand

Die grundsätzliche Aufgabe eines Landesvorstands (LaVos) ist es, die innerverbandliche Arbeit zu unterstützen, sei dies durch Koordination und/oder Organisation. Außerdem vertritt der LaVo den Verband nach außen.

Mögliche Aufgaben des LaVos im Detail:

  • Ortsgruppen betreuen
  • Seminare organisieren
  • Landesmitgliederversammlungen (LMVen) organisieren
  • Haushalt aufstellen
  • Kontakt zum Bundesvorstand / zur Bundesebene
  • Kontakt zu Bündnis 90/Die Grünen
  • Auftritt auf Parteitagen der Grünen und anderen Veranstaltungen und Podiumsdiskussionen
  • Pressearbeit
  • Einladen zu LaVo-Sitzungen (LaVoSis) und LMVen
  • Anfragen beantworten
  • Frauentreffen organisieren
  • vieles freiwillig zusätzlich, z. B. Materialien erstellen, Demos organisieren, Kampagnen anstoßen, Vernetzung betreiben (z. B. mit anderen politischen und/oder ökologischen Jugendorganisationen, der europäischen Grünen Jugend, Bündnissen, etc.)

Wer macht was?

Die Aufteilung der Zuständigkeiten wird von jedem Landesvorstand in der ersten Vorstandssitzung neu besprochen. Momentan läuft es wie folgt:

Die Zuständigkeiten für  Ortsgruppen sind auf alle LaVo-Mitglieder verteilt. Die einzelnen Personen sind dann Ansprechpartner*innen für Ortsgruppen und stellen sich diesen vor, bieten Hilfe an, schauen bei Treffen vorbei etc.

Sprecher*innen:

Die beiden Sprecher*innen vertreten die GJN nach außen – besonders gegenüber der Presse, anderen (Jugend-)Organisationen, Bündnispartner*innen und den Grünen – und wirken maßgeblich an der innerverbandlichen Organisation mit. Sie haben den Überblick über die Tagespolitik und politische Diskussionen und sorgen durch Pressearbeit oder die Teilnahme an (Partei-)Veranstaltungen und Podiumsdiskussionen dafür, dass die GJN sich aktiv in öffentliche Auseinandersetzungen einbringt.

Politische Geschäftsführung (PolGF):

Die Hauptaufgabe der politischen Geschäftsführung ist es den Verband zu leiten und weiter zu entwickeln. Dazu gehört z.B. die Termine zu koordinieren, die Übersicht über Fristen (zum Beispiel für die Einladungen zu Landesvorstandssitzungen) zu behalten, Telefonkonferenzen und Sitzungen vorzubereiten, sowie allgemein darauf zu achten, dass nichts vergessen wird. Die*der PolGF verschickt meist die Einladungen und Ausschreibungen an die Mitglieder. Zudem ist sie*er erste*r Ansprechpartner*in für die Mitarbeiter*innen  der GJN. Außerdem gibt es einen regelmäßigen Austausch mit den PolGFs der anderen Landesverbände und des Bundesverbandes.

Schatzmeister*in:

Der*die Schatzmeister*in ist für den Haushalt des Landesverband zuständig und ist gemeinsam mit dem organisatorischen Geschäftsführer für die regelmäßige Haushaltsüberwachung zuständig. Größere Anschaffungen und Investitionen müssen von dem*der Schatzmeister*in genehmigt werden. Die konkreten Abrechnungen und Beantragungen der Landeszuschüsse werden durch die organisatorische Geschäftsführung übernommen, es macht aber Sinn wenn der*die Schatzmeister*in über die Buchungen Kenntnis hat. Der*die Schatzmeister*in ist außerdem Mitglied im Bundesfinanzrat (BuFiRa) des Grüne Jugend Bundesverbandes, fährt zu dessen Treffen und nimmt an dessen Telefonkonferenzen teil. Der*die Schatzmeister*in sollte außerdem möglichst Kontakt zu den finanziell und haushälterisch Verantwortlichen der Mutterpartei halten.

Beisitzer*innen:

Die Beisitzer*innen gehören nicht zum geschäftsführenden Landesvorstand und arbeiten projektbezogen. Sie übernehmen die Verantwortung für die Betreuung der Arbeitsbereiche und Teams, konzipieren Seminare/Veranstaltungen und betreuen Ortsgruppen. Sie gestalten die inhaltliche und politische Arbeit des Landesvorstandes mit und haben bei Abstimmungen selbstverständlich das gleiche Stimmrecht wie alle anderen Vorstandsmitglieder. Sie wirken an der Willensbildung des Landesvorstandes mit.

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