8. Juni 2021

BESCHLUSS: SELBSTBESTIMMUNG INTERSEXUELLER MENSCHEN STÄRKEN – PATHOLOGISIERUNG, DISKRIMINIERUNG UND INSTRUMENTALISIERUNG BEENDEN!



Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen solidarisiert sich mit dem politischen Kampf
intersexueller Menschen für mehr Selbstbestimmung, gegen menschenrechtswidrige
Operationen, Pathologisierung und Diskriminierung.

 

„Der Begriff [Intersexualität] bezeichnet biologische Besonderheiten bei der
Geschlechtsdifferenzierung. Intersexuelle Körper weisen deshalb Ähnlichkeiten
mit beiden, dem männlichen wie weiblichen, Geschlechtern auf. […] Es handelt
sich also um Menschen, deren äußeres geschlechtliches Erscheinungsbild von
Geburt an hinsichtlich der Chromosomen, der Keimdrüsen und der Hormonproduktion
nicht nur männlich oder nur weiblich erscheint, sondern scheinbar eine Mischung
aus beidem darstellt.“ [1]

Intersexuelle Menschen haben eine eigene, selbstbestimmte Geschlechtsidentität,
sind deshalb nicht ”unbestimmt” oder ”uneindeutig” und brauchen aus rein
gesundheitlichen Gründen mehrheitlich keine medizinische Behandlung! Ausgehend
von einer binären Geschlechterordnung werden intersexuelle Menschen aber
meistens schon als Kind ”geschlechtsangleichenden” Operationen unterzogen. Dies
sind meist Eingriffe aus ”kosmetischen Gründen”, die den Körper an einen
binären, männlichen oder weiblichen Geschlechtskörper anpassen sollen. Ein
medizinischer Notfall ist die Ausnahme. ”Die an [intersexuellen Menschen]
begangenen medizinisch nicht notwendigen, traumatisierenden Zwangsbehandlungen
stellen einen erheblichen Verstoß gegen ihr Menschenrecht auf körperliche
Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde dar.”[2] Zusätzlich wird die
Selbstbestimmung durch rechtliche Regelungen (z.B. Geschlechtseintrag im
Geburtenregister) stark eingeschränkt. Die verbreitete Vorstellung einer binären
Geschlechterordnung führt außerdem zu Diskriminierung und Unsichtbarkeit
intersexueller Menschen innerhalb der Gesellschaft.

Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen solidarisiert sich mit dem politischen Kampf
intersexueller Menschen für mehr Selbstbestimmung, gegen menschenrechtswidrige
Operationen, Pathologisierung und Diskriminierung. Die GRÜNE JUGEND
Niedersachsen stellt deshalb folgende Forderungen auf:

  • Keine politische Instrumentalisierung von intersexuellen Menschen
  • Solidarität mit eigenständigen politischen Kämpfen intersexueller Menschen
  • Verbot uneingewilligter oder nicht vollständig informierter
    geschlechtsverändernder kosmetischer medizinischer Eingriffe, insbesondere
    an Kindern
  • Einrichtung eines Fonds für Entschädigungen für erlittene medizinische
    Eingriffe
  • Aufnahme von ”Intersexualität” in Lehrplänen der Ausbildung medizinischer
    und erziehender Fachkräfte
  • Die Forschung zum Thema Intersexualität zu unterstützen, um die
    bestehenden Informationsdefizite zu beseitigen
  • Bildung von spezialisierten Kompetenzzentren zur Behandlung intersexueller
    Menschen.
  • Ausbildung von auf Intersexualität spezialisierten Fachkräften
  • Verstärkte Forschung zu den Wirkungen von Hormontherapien, der
    Notwendigkeit von operativen Eingriffen, sowie der Notwendigkeit
    psychotherapeutischer Versorgung.
  • Unaufgeforderte Aushändigung einer Kopie der Patientenakte an die
    Betroffenen nach einer Behandlung
  • Aufbewahrung und Zugänglichkeit der Akte für die betroffene Person für
    mindestens 40 Jahre
  • Flächendeckender Ausbau von Beratungsangeboten unter Einbezug der
    Betroffenen und ihrer Verbände
  • Besondere finanzielle und strukturelle Förderung geeigneter
    Selbsthilfegruppen
  • Entpathologisierung der Variationen von Geschlechtsmerkmalen
  • Mehr Sichtbarkeit für Intersexualität durch Aufklärungsarbeit z.B. an
    Schulen
  • Arbeit gegen Diskriminierung und bedarfsgerechte psychotherapeutische
    Hilfe für Betroffene
  • Langfristig: Abschaffung des Geschlechtseintrags im Personenstand

Keine Instrumentalisierung – Solidarität mit eigenständigen, politischen
Kämpfen!

In einigen Zusammenhängen werden die Belange intersexueller Menschen als
Fallbeispiel oder Aufhänger verwendet, um geschlechts-dekonstruktivistische
Thesen zu stützen und queere Argumente und Forderungen zu untermauern. Dabei
werden häufig Forderungen von Intersexuellen verkürzt oder unvollständig
wiedergegeben. Diese, wie auch jede andere politische direkte und indirekte
Instrumentalisierung führt zur Reproduktion der Unsichtbarkeit des
eigenständigen Kampfes intersexueller Menschen und zur Einschränkung ihrer
Selbstbestimmung. Intersexuelle kämpfen schon seit Jahrzehnten gegen
Genitalverstümmelungen und für das Recht auf körperliche Unversehrtheit und
Selbstbestimmung. Dieser politische Kampf muss auch als eigenständiger Kampf
wahrgenommen und unterstützt werden. Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen
solidarisiert sich mit diesem politischen Kampf! Die Diskriminierung und die
Menschenrechtsverletzungen an Intersexuellen dürfen nicht auf einen
„Nebenwiderspruch“ von Zweigeschlechtlichkeit reduziert werden.

”Menschenrechtsorganisationen mögen dazu beisteuern, zwischen sich und
Inter*Organisationen Brücken zu schlagen um eine gemeinsame Basis für
gegenseitige Unterstützung zu schaffen. Dies sollte im Geiste von Zusammenarbeit
geschehen und niemand sollte Inter*-Themen als Mittel für andere Zwecke
instrumentalisieren.” 
[3]

Dieser öffentlichen Erklärung des ”Dritten Internationalen Intersex Forum“
entsprechend, fordert die GRÜNE JUGEND Niedersachsen alle politisch Aktiven
innerhalb und außerhalb der GRÜNEN JUGEND dazu auf, eigene Argumentationsweisen
kritisch zu reflektieren und einer Instrumentalisierung intersexueller Menschen
entgegenzutreten. Wichtig ist dafür, Forderungen der Betroffenen im Ganzen zu
nennen und für sie einzutreten. Besonders gilt es Menschenrechtsverletzungen,
die Intersexuelle betreffen, anzuprangern. Außerdem wollen wir als GRÜNE JUGEND
Niedersachsen von Intersexuellen selbst gewählte Begriffe benutzen, statt „über
sie“ zu sprechen. Dafür setzen wir uns auf allen Ebenen ein.

Menschenwürdige medizinische Versorgung und qualifizierte Beratung garantieren

Wir unterstützen die zentrale Forderung von Betroffenenverbänden, das Verbot von
chirurgischen Eingriffen bei intersexuellen Kindern, wenn keine Lebensgefahr
droht. Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein, dass ein Hilfsfonds aufgelegt
und ein entsprechendes Konzept erarbeitet wird, um betroffenen intersexuellen
Menschen Entschädigung für erlittene medizinische Eingriffe und/oder
Behandlungen zukommen zu lassen. Um eine menschenwürdige und qualifizierte
medizinische und psychosoziale Versorgung zu garantieren, stellen
Betroffenenverbände weitere Forderungen auf. ”Intersexualität” muss
verpflichtender Bestandteil von Lehrplänen bei Ausbildungen zu erzieherischen
und medizinischen Berufen sein. Erzieherische und medizinische Fachkräfte müssen
ein Bewusstsein dafür haben, dass Intersexualität keine Krankheit ist und ein
binär-geschlechtlich orientierter Umgang mit intersexuellen Menschen den
Betroffenen nicht gerecht wird.

Zudem sollen spezialisierte Kompetenzzentren eingerichtet werden, die eine
menschenwürdige und qualifizierte medizinische Versorgung der Betroffenen
garantieren. Dabei muss die Freiheit bestehen bleiben, sich den Ort, bzw. das
behandelnde Team auszusuchen. Insbesondere operative Eingriffe an den
Geschlechtsorganen sind eine sehr persönliche Angelegenheit. Verpflichtende
Einzugsgebiete der Kompetenzzentren sind deshalb kritisch zu sehen.
Intersexuelle Menschen, die eine ”Behandlung” im Kindesalter erlebt haben, sehen
sich oft mit großen Hürden konfrontiert, die Wahrheit über die Eingriffe an
ihrem Körper zu erfahren. Nach einer medizinischen Behandlung von Betroffenen
soll die Patientenakte deshalb unaufgefordert übergeben werden. Die Akten müssen
noch Jahrzehnte später für die Betroffenen zugänglich sein!

Eine angemessene medizinische Versorgung bedarf auch einer verstärkten
wissenschaftlichen Forschung, die auch durch den Staat gestützt werden muss.
Dabei ist die Einbeziehung intersexueller Menschen als ”Expert*innen in eigener
Sache” zu garantieren. Weiterhin muss es einen flächendeckenden Ausbau von
Beratungsangeboten geben. Die Beratung soll nicht nur von nicht betroffenen
Spezialist*innen durchgeführt werden, sondern auch von intersexuellen Menschen
selbst (”Peer Support”). Der Kontakt zu Selbsthilfestellen ist von Anfang an
sicherzustellen. In Niedersachsen wurde Ende 2019 die bundesweit erste
Beratungsstelle allein für intersexuelle Menschen geschlossen. Nun strebt der
Bundesverband Intersexuelle Menschen e.V. eine bundesweit arbeitende Beratungs-
und Kontaktvermittlungsstelle an. Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen setzt sich
dafür ein, dass die Förderung solcher Stellen sichergestellt und ausgebaut wird
und weitere Beratungsstellen entstehen.

Entpathologisierung von Intersexualität

”Intergeschlechtlichkeit muss entpathologisiert werden und die derzeitige
Definitions- und Entscheidungsmacht der Medizin muss eingegrenzt werden auf die
‘rein’ medizinischen Probleme. Intergeschlechtliche Menschen müssen als die
eigentlichen Expert*innen (‘Expert*innen in eigener Sache’) gestärkt werden.”
[4]

Im ”International Statistical Classification of Diseases and Related Health
Problems” (ICD) werden Krankheiten und verwandte Gesundheitsprobleme
klassifiziert. In der neusten Version, der ICD 11, der 2018 veröffentlicht
wurde, werden immer noch werden immer noch pathologisierende Diagnosen für
gesunde intergeschlechtliche Körper unter LD2A und 5A71.1 vergeben werden. Dies
kritisieren wir ebenso wie inter* Selbstorganisationen deutlich. Auf den
Eintragungen im ICD basiert mitunter die Finanzierung von Behandlungen durch die
Krankenkassen. Eine Finanzierung ist also nur möglich, wenn die zugrundeliegende
Diagnose im ICD gelistet ist.

Ein Mensch, der beispielsweise einen (scheinbaren) Penis hat, aber ”weibliche”
innere Organge, hat ein eigenes Geschlecht und kann ohne medizinische Behandlung
leben. Ihn im Allgemeinen als krank zu klassifizieren (”Pathologisierung”) und
die sexuelle Entwicklung als gestört zu bezeichnen, ist keine medizinische
Feststellung, sondern eine normative Beurteilung! Dies ist nicht hinnehmbar.
”Wir fordern, dass Medizin und Psychologie endlich kritisch reflektieren, wie
sie selbst an der Herstellung und Reproduktion von geschlechtlicher “Norm” und
“pathologischer Abweichung” in besondere Weise mitwirken.”[4] Normativ
motivierte, auf der binären Geschlechterordnung basierende Zuschreibungen dürfen
in der medizinischen Behandlung keinen Raum haben!

Intersexuelle Menschen durchlaufen wie alle anderen Menschen den Prozess der
Entwicklung ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Identität. Diese
Besonderheiten als Störung zu beschreiben bedeutet, den Betroffenen ihr eigenes
Geschlecht und ihr Selbstbestimmungsrecht abzuerkennen, ist diskriminierend und
führt letztendlich zu ”angleichenden” Operationen, unter denen Betroffene ein
Leben lang leiden.

Fakt ist aber auch, dass diese körperlichen Besonderheiten, bzw. Variationen mit
gesundheitsgefährdenden Eigenheiten einhergehen können. Beim sogenannten
”Adrenogenitalen Syndrom” droht z.B. ein Salzverlust im Körper, bei anderen
Variationen besteht ein erhöhtes Tumorisiko [5]. Diese gesundheitlichen Risiken
müssen auch als solche wahrgenommen werden und eine Behandlungsfinanzierung
durch die Krankenkassen muss möglich bleiben.

Zudem kann es aufgrund der Besonderheiten intersexueller Menschen auch
medizinische Behandlungen geben, die zwar nicht gesundheitlich notwendig, von
den Betroffen nach vollständiger Aufklärung aber selber gewollt sind. Hier muss
ebenfalls die Möglichkeit einer Finanzierung bestehen bleiben. Der zentrale
Punkt ist, zwischen den tatsächlichen (z.B. gesundheitlichen) Bedürfnissen der
Betroffenen einerseits und den kosmetischen, binär-geschlechtlichen
Beurteilungen anderer andererseits zu unterscheiden. Der ICD und alle anderen
Diagnosekataloge müssen so gestaltet sein, dass medizinische Behandlungen bei
einer Bedürftigkeit der Betroffenen garantiert und gleichzeitig alle normativ
motivierten, pathologisierenden Zuschreibungen unterlassen werden.

Intersexualität sichtbar machen!

Das seltene Auftreten von Intersexualität sowie die häufigen operativen
Geschlechtsanpassungen haben dafür gesorgt, dass Intersexualität bis heute
marginalisiert ist. Viele Menschen wissen nicht, dass es mehr als zwei
biologische Geschlechter gibt, und verhalten sich auch deshalb häufig intolerant
gegenüber Intersexuellen. So darf es nicht weitergehen. Die Sichtbarkeit von
Intersexualität muss erhöht werden. Denn eine Form von Diskriminierung ist die
Unsichtbarmachung, das schlichte nicht Vorkommen. Intersexualität muss endlich
gesellschaftlich thematisiert werden. Kindergärten und Schulen sind aus unserer
Sicht verpflichtet, über Intersexualität aufzuklären und Diskriminierung aktiv
entgegenzuwirken.

Eltern von Intersexuellen wollen wir die Angst nehmen, dass mit ihren Kindern
„irgendwas nicht in Ordnung” ist. Um dies zu erreichen, muss der Staat sowohl
Eltern als auch Kinder über die hormonellen und/oder genetischen Ursachen von
Intersexualität informieren. Dabei soll deutlich werden, dass Intersexualität
etwas völlig normales ist und keine negativen Folgen für die Betroffenen haben
muss.

Am 26. Oktober findet jedes Jahr der Intersex Awareness Day statt. Das Datum
erinnert an eine Demo im Jahr 1996, vor dem Jahreskongress der ‚American Academy
of Pediatrics‘, auf der Zwangsoperationen thematisiert wurden, aber Betroffene
nicht sprechen durften. Am 08. November gibt es den Intersex Day of Remembrance.
Beide dieser Tag ist jedoch kaum bekannt. Auch sie müssen eine größere
Öffentlichkeit erfahren, um das Thema weiter in die Gesellschaft zu tragen und
Sichtbarkeit herzustellen.

Trotz aller Aufklärungsarbeit werden intersexuelle Menschen vermutlich noch
lange Diskriminierung in Form von Mobbing ausgesetzt sein. Neben den Ursachen
von Mobbing müssen wir auch dessen Folgen bekämpfen. Deswegen fordern wir
bedarfsgerechte und hochqualitative psychotherapeutische Versorgung von allen
Menschen, die Diskriminierungen erleiden.

Personenstandsrecht ändern – Selbstbestimmung stärken!

Das Personenstandsgesetz regelt die Anzeige familienrechtlicher Umstände
(Geburten, Eheschließungen, Begründungen von Lebenspartnerschaften, Sterbefälle;
aber auch Namensführungen) gegenüber der zuständigen staatlichen Behörde, dem
Standesamt.” [6] In diesem Gesetz ist auch die Registrierung des Geschlechts bei
Geburt vorgeschrieben. Innerhalb einer Woche nach der Geburt ist das Geschlecht
(”männlich”, ”weiblich” oder ”divers”) einzutragen.

Mit dem seit Januar 2019 eingeführten Personenstand “divers” soll
intergeschlechtlichen Menschen, die sich nicht mit dem weiblichen, männlichen
oder offenen Personenstand identifizieren, die Möglichkeit eines positiven
Geschlechtseintrages gegeben werden. Mit der jetzigen Personenstandsregelung zu
dem Eintrag “divers” wurde grundsätzlich die Chance vertan, einen
selbstbestimmten Personenstand für alle Menschen zu ermöglichen, ohne eine
spezifische Personengruppe mittels eines ärztlichen Attests als “Variante der
Geschlechtsentwicklung” (”VG”) weiter zu pathologisieren (mehr Infos dazu in der
Stellungnahme der Internationale Vereinigung Intergeschlechtlicher Menschen -OII
Germany e. V. [12]). Das übergeordnete Problem hiervon ist wieder die (Re-
)Pathologisierung und die medizinische Authorität über Inter*. Kritik an dem
bevormundenden Gesetz, dem Gatekeeping der Medizin und der Medikalisierung durch
die ausgestellten Atteste über eine “VG” fehlt in der jetzigen Diskussion,
ebenso die differenzierte Auseinandersetzung, was dies in der Konsequenz für
Inter* bedeutet.

Quellen:



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