30. Januar 2021

Beschluss: Änderung der Erstattungsordnung – Bahncards



Füge in der Erstattungsordnung ein in §5 Landesvorstand:

”Jedes Landesvorstandmitglied kann sich eine Bahncard 50 unter Eigenbeteiligung
von 10% des Kaufpreises erstatten lassen. Dem Erstattungsantrag muss für jede
Person spezifisch eine Prognoserechnung beiliegen, dass sich die BC 50 rechnet.”



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