27. November 2020

Beschluss: Kein Einsatz von Polizei-Pferden und -Hunden auf Versammlungen!



Der Einsatz von Pferde- und Hundestaffeln der Polizei ist auf
versammlungsrechtlich geregelten Veranstaltungen fehl am Platz. Er dient der
Einschüchterung der Versammlungsteilnehmer*innen oder gar der Anwendung von
Zwangsmaßnahmen und Gewalt. Eine Vielzahl von Gründen spricht gegen den Einsatz
von Tieren auf Demonstrationen und Versammlungen:

  • Trotz ihrer speziellen Ausbildung sind die Tiere nicht in jeder Situation
    kontrollierbar. Vor allem Pferde zeigen sich anfällig gegenüber auf
    Demonstrationen normalerweise anzutreffenden Umwelteinflüssen wie Lärm,
    Bewegung, Schildern und ähnlichem. Geraten Tiere außer Kontrolle stellen
    sie eine erhebliche Gefahr für die Veranstaltungsteilnehmer_innen und die
    Polizeibeamt*innen dar.
  • Die Gewaltanwendung mithilfe von Tieren ist als staatliche Zwangsmaßnahme
    nicht vertretbar, da sie nicht begrenz- oder dosierbar ist und somit auch
    die Verhältnismäßigkeit des Gewalteinsatzes nicht gewährleistet werden
    kann.
  • Der Einsatz von Tieren bei Veranstaltung dient primär der Einschüchterung
    der Veranstaltungsteilnehmer*innen und ist somit eine eskalative Maßnahme.
    Sie ist nicht vereinbar mit dem von uns geforderten positiven, die
    politische Meinungsbildung bejahenden Bild von Demonstrationen, sondern
    steht im Gegenteil für eine repressive Haltung gegenüber der
    Zivilgesellschaft.
  • Die beteiligten Tiere werden während des Einsatzes enormem Stress
    ausgesetzt. Aus unserer Sicht ist der Einsatz von Tieren auf
    Demonstrationen deshalb als Tierquälerei zu betrachten. Auch die
    Ausbildung ist schon als Tierquälerei zu werten, da gezielt auf
    Stresssituationen trainiert wird.

Wir fordern deshalb ein umgehendes Verbot des Einsatzes von Pferde- und
Hundestaffeln bei versammlungsrechtlich geregelten Veranstaltungen!



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