26. März 2020

Abschlussprüfungen fair gestalten!



Forderungen der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen zu den Abitur- und Abschlussprüfungen in Niedersachsen vor dem Hintergrund der Corona-Krise

Pressemitteilung, Donnerstag, den 26. März 2020

Aus der Corona-Pandemie und den laufenden Infektionsschutzmaßnahmen ergeben sich für Schülerinnen und Schüler, die dieses Jahr ihren Schulabschluss ablegen, einige Unsicherheiten. Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen schlägt deshalb Eckpfeiler vor, die für die Durchführung des Abiturs und der Abschlussprüfungen der Sekundarstufe I (v.a. Haupt – und Realschulabschluss) und die Prüfungen der berufsbildenden Schulen eingehalten werden sollen.

Dazu Svenja Appuhn und Tomke Appeldorn, Sprecherinnen der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen:
„Langfristig setzt sich die GRÜNE JUGEND Niedersachsen für eine Abschaffung von benoteten Abschlusszeugnissen ein. In der aktuellen Lage vertreten wir aber den Standpunkt, dass eine Absage der Abschlussprüfungen nur dann erfolgen sollte, wenn dies aus Infektionsschutzgründen unumgänglich ist. Schüler*innen haben über viele Jahre die Bedeutung von Abschlussprüfungen und Noten vorgehalten bekommen – sie sollten nun, wenn irgendwie möglich, auch die Chance bekommen, diese Prüfungen zu schreiben.“

Zur Durchführung der Abschlussprüfungen stellt die GRÜNE JUGEND Niedersachsen folgende Forderungen auf:

  • Die Termine der Abschlussprüfungen müssen zeitnah kommuniziert werden. Die Termine müssen nach aktuellem Stand realistisch gesehen durchführbar sein.
  • Schüler*innen dürfen sich keinem gesundheitlichen Risiko aussetzen müssen, um die Abiturprüfung absolvieren zu können. Auch junge Menschen gehören zu Risikogruppen. Diesen besonderen Gefährdungen muss durch besondere Schutzmaßnahmen Rechnung getragen werden.
  • Wer sich aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund der allgemein angespannten gesellschaftlichen Situation nicht dazu in der Lage fühlt, an den Prüfungen teilzunehmen, sollte sich unkompliziert und ohne einen besonderen Nachweis zu erbringen vom Abitur bzw. den Abschlussprüfungen abmelden können. Es ist zu prüfen, ob zusätzliche Nachschreibtermine angesetzt werden können.
  • Das Prüfungsniveau sollte der Tatsache Rechnung tragen, dass ein Teil des Unterrichts vor dem Abitur bzw. den Abschlussprüfungen ausgefallen ist. Übungsaufgaben in der Zeit des Unterrichtsausfalls dürfen nicht als Normalfall vorausgesetzt werden.
  • Bei den Berufsschüler*innen dürfen Schulschließungen nicht dazu führen, dass die Schüler*innen Vollzeit im Betrieb arbeiten und damit weniger Zeit haben, um sich auf Abschlussprüfungen vorzubereiten.


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