13. November 2019

Trans Elternschaft



Eine Mutter ist nach deutschem Recht eine Frau, die ein Kind geboren hat. Das heißt sie muss zwei Bedingungen erfüllen: erstens muss sie eine Frau sein und zweitens geboren haben. Aktuell klagt ein Trans*mann vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, da er in der Geburtsurkunde seines Kindes als Mutter eingetragen ist. Das perfide daran ist vor allem, dass in der Kategorie Mutter kein männlicher Name stehen darf, denn nach Gesetz ist eine Mutter ja eine Frau. Das bedeutet, dass Trans*männer, die Kinder geboren haben, in den Geburtsurkunden dieser unter ihrem Deadname, ihrem alten Namen, stehen. Das ist einerseits psychischer Terror für die entsprechenden Personen, da sie diesen Namen nicht mehr tragen und es für die meisten Trans*menschen sehr schlimm ist, mit diesem alten Namen in Verbindung gebracht zu werden, da er einer alten Identität angehört. Zweitens ist das auch rechtlich ein großes Problem, denn wenn der entsprechende Trans*mann eine Namen- und Personenstandsänderung durchgeführt hat, gibt es die Person, die auf der Geburtsurkunde steht, juristisch gar nicht mehr.

Die Trans*person hat dann einen neuen Ausweis und eine neue eigene Geburtsurkunde mit ihrem neuen Namen. Das wird immer dann problematisch, wenn die Geburtsurkunde der Kinder vorgezeigt werden muss – und das ist gar nicht mal so selten der Fall: bei allen möglichen Anträgen, sei es bei Anträgen auf finanzielle Unterstützung jeglicher Form, Anträgen an Institutionen wie beispielsweise die Krankenkasse, bei Aufnahme eines neuen Arbeitsvertrages, aber auch bei Reisen ins Ausland. Dies führt bei jeder solcher Angelegenheit zu einem Zwangsouting der betroffenen Trans*person, die erklären muss, „doch, das auf der Geburtsurkunde bin wirklich ich.“ Diese Situation führt dazu, dass es nicht möglich ist, die Verwandtschaft zwischen Elternteil und Kind nachzuweisen, ohne sich als trans* zu outen.

Dies darf so nicht weiter gehen. Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen fordert, dass jeder Mensch entscheiden darf, ob er als Mutter oder Vater in der Geburtsurkunde seiner Kinder steht. Im Sinne des Kindeswohls müssten daher Männer, die ein Kind geboren haben, rechtlich als Väter anerkannt und mit ihren männlichen Vornamen registriert werden. Denkbar ist auch in Geburtsurkunden die Eltern geschlechtsneutral als Elternteil 1 und Elternteil 2 einzutragen.



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