11. Mai 2019

Kein Vergessen für die Opfer des NSU!



Am 11.07.2018 ist nach fünf Jahren NSU-Prozess ein Urteil des Oberlandesgerichts München gesprochen worden. Die bisherige Aufklärung, der Verlauf sowie das Urteil des Münchener „NSU”-Prozesses haben gezeigt, dass eine rückhaltlose Aufarbeitung der Taten des NSU, auch in Bezug auf den offensichtlich in den ermittelnden Behörden vorherrschenden strukturellen Rassismus gegenüber den
Opfern und ihren Angehörigen, und ebenso eine Klärung der Rolle von
Mitarbeiter*innen und V-Leuten der Verfassungsschutzbehörden bis heute nicht geschehen und von öffentlichen Stellen sogar bewusst behindert worden ist. Die zentralen Fragen sind immer noch nicht beantwortet.

Wer war noch im Netzwerk des NSU aktiv? Welche Beziehungen gab es ins Ausland? Wer half vor Ort? Wie erfolgte die konkrete Opferauswahl?

Wie finanzierte sich der NSU? Half ihm staatliches Geld bei der Planung und Ausführung seiner Taten?

Wie viel und was wussten die Geheimdienste in den Jahren 1998 bis zum 4.11.2011? Haben V-Leute oder ihre V-Leuteführer*innen die Taten gefördert, ermöglicht, gedeckt?

Warum wurden am 11. November 2011 die Akten von sieben V-Leuten mit engen Bezügen zur Neonaziszene in Thüringen geschreddert? Gab es weitere Opfer oder Überfälle, die bis heute nicht dem NSU zugeordnet wurden?

Angehörige, die Antworten auf diese Fragen suchen, wurden von den politisch Verantwortlichen regelmäßig auf den Prozess vor dem OLG München verwiesen. Die Anklageschrift der Bundesanwaltsschaft beschränkte sich jedoch von Anfang an auf ein vermeintliches Trio, die Erkenntnis des Netzwerk-Charakters des NSU wurden ignoriert. In seiner Urteilsverkündung blieb das OLG München zudem gegenüber den
meisten Nebenangeklagten weit unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß zurück und relativiert hierdurch nicht nur die Taten des NSU, sondern legt auch ein Fundament für weitere rechte Gewalttäter*innen. Das durch die Behörden geleistete Aufklärungsversprechen wurde in keiner Weise eingehalten, und für die Angehörigen der Mordopfer ist es ein Schlag ins Gesicht, dass seit
dem Urteil des letzten Jahres keinerlei weitere Aufklärung stattgefunden hat und die notwendige politische und gesellschaftliche Diskussion über institutionellen Rassismus und rechten Terror ausbleibt.

Die Grüne Jugend Niedersachsen solidarisiert sich mit den Opfern rechter Gewalt, das heißt: Kein Schlussstrich – Aufklärungsarbeit über das Ende des Prozess hinaus.

Deshalb fordert die Grüne Jugend Niedersachsen:

  • Wir müssen uns dem Rassismus in der Gesellschaft konsequent
    entgegenstellen. Rassistisches Gedankengut beschränkt sich nicht auf Neonazis und die AfD. Rassismus zieht sich durch die ganze Gesellschaft. Effektive Lösungen brauchen eine parteiübergreifende und gesellschaftliche Diskussion sowie eine wissenschaftlich fundierte Begleitung.
  • Wir fordern den Bundestag auf, eine Enquete-Kommission zum strukturellen und institutionellen Rassismus in Deutschland einzusetzen, die Konzepte zu seiner wirksamen Bekämpfung vorantreiben soll.
  • In Polizei und Justiz muss Rassismus und gruppenbezogene
    Menschenfeindlichkeit als Tatmotiv von Straftaten mehr Beachtung finden und besser erkannt werden. Dafür braucht es eine größere Berücksichtigung politischer und rassismuskritischer Bildung in der Ausbildung von Polizist*innen und Jurist*innen.
  • Auch nach Niedersachsen hatte der NSU ein umfangreiches
    Unterstützer*innennetzwerk und konnte bei mehreren Besuchen auf Rückhalt zählen. Deshalb braucht es auch im niedersächsichen Landtag einen Untersuchungsausschuss, der die Rolle niedersächsicher Behörden und insbesondere des Verfassungsschutzes beleuchtet.
  • Die Grüne Jugend Niedersachsen bleibt bei ihrer Forderung nach einer Reformierung der Sicherheitsbehörden. Der Verfassungsschutz ist jedoch für die Aufklärung und Abwehr rechten Terrors und Gewalt ungeeignet. Er gehört
    ersatzlos abgeschafft!


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