8. April 2018

Einführung des Widerspruchsprinzips für die Organspende!



Die in Deutschland seit Jahren drastisch zurückgehende Zahl an Organspender*innen sorgt für einen akuten Notstand: Im Mittel sterben jeden Tag 3 Patient*innen mangels eines passenden Spendeorgans.

Um dieser besorgniserregenden Situation entgegenzuwirken, fordert die Grüne Jugend Niedersachsen die Einführung des „Widerspruchs-“ bzw. „Opt-out-Prinzips“ für die Organspende nach dem Tod. Demnach sind alle Bundesbürger*innen automatisch in ein Organspende-Register eingetragen, können aber jederzeit ohne Begründung der Organspende widersprechen. Es soll ebenfalls möglich sein, eine Zustimmung oder einen Widerspruch für einzelne Organe auszusprechen.

Befragungen zufolge ist eine deutliche Mehrheit zur Organspende bereit, aber der Anteil derer, die tatsächlich einen ausgefüllten Organspendeausweis besitzen, gering. In Ländern, die das Widerspruchsprinzip umsetzen, stehen ca. 90% der Bevölkerung als potentielle Organspender*innen zur Verfügung.

Personen, die sich gegen eine Organspende aussprechen, profitieren ebenfalls von einer klaren Regelung, da Angehörige so nicht in die Situation gebracht werden, eine gegebenenfalls ungewollte Entscheidung zu treffen. Insgesamt wird so eine Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende sowie eine persönlichen Entscheidungsfindung gefördert.

Es sollte ein gesellschaftliches Bewusstsein für das Thema Organspende geschaffen werden, um über das Für und Wider der Organspende aufzuklären. Dabei müssten vor allem Kinder berücksichtigt werden.

Eine besondere Regelung für Kinder sollte gefunden werden. Die Altersgrenze für einen Organspendeausweis liegt derzeit bei 16 Jahren mit Einverständnis der Eltern, Widerspruch ist mit 14 Jahren möglich. Die Widerspruchsmöglichkeit für Kinder sollte in Zukunft uneingeschränkt ab 0 Jahren möglich sein, falls sie dies nicht getan haben dürften die Eltern bis zu einem Alter von 14 Jahren der Organspende widersprechen.



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