14. März 2017

Solidarität mit allen demokratischen Kräften der Kurdischen Bewegung!



Mit dem Erlass des Bundesministeriums des Innern (BMI) am 2.März 2017 wurde die Anzahl der Gruppierungen, deren Fahnen und Symbole auf der Grundlage des seit 1993 bestehenden PKK-Verbots nicht öffentlich gezeigt werden, erheblich ausgeweitet. Darunter fallen auch die sämtliche Frauen- und Jugendorganisationen, wie etwa der Verband der Studierenden aus Kurdistan (YXK) und ihr Frauenflügel (JXK).

Dabei sind erstmalig auch kurdische Parteien und Verbände in Syrien – namentlich die Partei PYD (Partei der Demokratischen Einheit) und der Streitkräfteverband der YPG (Volksverteidigungseinheiten) vom Verbot betroffen. Dabei werden Streitkräfte der YPG nicht nur im Kampf gegen den sog. Islamischen Staat in Syrien von der Internationalen Koalition unterstützt, sondern erweisen sich derzeit im syrischen Bürgerkrieg mit den verbündeten arabischen und christlichen Bevölkerungsgruppen als Anker der Demokratie und Stabilität. Das gerade von diesen Kräften vorangetriebene Modell stellt gegenwärtig eine der wenigen Hoffnungen für einen nachhaltigen Frieden im Bürgerkriegsland Syrien dar. Während der türkische Machthaber Erdogan, dessen Armee in Kurdistan täglich Menschenrechtsverletzungen begeht, wie kürzlich auch von der UNO bestätigt, in Europa hofiert und für die Flüchtlingsabwehr eingespannt wird, gilt ein Bekenntnis zum kurdischen Kampf für grundlegende Rechte hierzulande als Terrorismus.

 

Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen kritisiert die Verbote der Symbole als Kniefall vor Erdogan und als undemokratische Einschränkung der Grundrechtes auf Meinungsfreiheit der Kurd*innen. Repression nach dem Gießkannenprinzip und das Verbot von Symbolen nicht verbotener Organisationen ist auch verfassungsrechtlich höchst fragwürdig. Mit dem Verbot der kurdischen Arbeiter*innenpartei PKK wurden in unzähligen Fällen die grundlegenden Rechte kurdischer Aktivist*innen in Deutschland beschnitten, was zu einer Kriminalisierung der gesamten kurdischen Community in Deutschland geführt hat. Dass einerseits kurdische Organisationen als Bündnispartner gegen den IS angesehen werden, und es andererseits in Deutschland verboten ist, ihre Symbole zu zeigen, zeigt eine nicht hinnehmbare Doppelmoral. Die GJN fordert die sofortige Aufhebung des Ministerialerlasses und solidarisiert sich insbesondere mit der YXK und JXK, die wichtige Bündnispartner*innen der GJN sind.



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