13. März 2017

Eine Steuer für die Betreiber von Atomkraftwerken – für die (Wieder)Einführung der Brennelementsteuer



Ende 2016 ist die Brennelementsteuer bzw. das Kernbrennstoffsteuergesetz (KernbrStG) ausgelaufen und die Bundesregierung hat alles dafür getan, dass diese Steuer auch nicht verlängert wird.

Ein Antrag der Bundestagsfraktion der Partei die Linken zu diesem Thema wurde am 10. November 2016, durch die Mehrheit von der CDU/CSU und der SPD im Bundestag, abgelehnt.

Laut einer Studie des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) würden dem Bundeshaushalt in den Jahren bis zum Atomausstieg (2017 – 2022) bis zu 5,8 Milliarden Euro entgehen, um die im Gegenzug die Eigentümer der Atomkraftwerke (hauptsächlich RWE, E.on und EnBW) entlastet werden.

Die Grüne Jugend Niedersachsen fordert, die Wiedereinführung der Brennelementsteuer bzw. des Kernbrennstoffsteuergesetz (KernbrStG) zum nächstmöglichen Zeitpunkt sowie eine vorherige Überarbeitung des Gesetzestextes bis spätestens Anfang 2019. Außerdem soll die Brennelementsteuer bzw. das Kernbrennstoffsteuergesetz (KernbrStG) bis zum vollständigen Atomausstieg und nach einem eventuellen Wiedereinstieg in die Atomkraft in Deutschland greifen.



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