3. April 2016

Kultur für Alle



Wir als jüngere Generation sind mit dem Internet aufgewachsen, wir verstehen den freien Zugang zu Informationen, Wissen und kulturellen Gütern als Selbstverständlichkeit. Doch wir wissen auch: Erst durch das Internet hat ein solcher Informationsaustausch ein wirkliches Medium gefunden. Erst durch das Internet ist eine Plattform entstanden, die tatsächlich die Möglichkeit bietet, freies Wissen für alle zu generieren.

Zudem schafft das Internet neue Möglichkeiten des kreativen Schaffens. Es ist notwendig sich beim Schaffen eines neuen Werkes auf andere beziehen zu können. Für künstlerisches und wissenschaftliches Arbeiten müssen Daten, Information und Thesen anderer zur Verfügung stehen, um diese weiterentwickeln zu können. Kreativität lebt davon die Eindrücke und Elemente anderer wahrzunehmen, weiterzuentwickeln und neue Inhalte zu schöpfen. Das ist nicht erst seit dem zunehmenden Einfluss des Internets und der immer größeren Verfügbarkeit von Werken in diesem Medium der Fall. Durch das Internet verschwimmt allerdings die Differenzierung zwischen Urheber*in und User*in häufig, viele werden zu so genannten Produser*innen, denn zahlreich werden die Möglichkeiten genutzt aus Werken anderer Neues zu erschaffen. Das fördert Kultur und Kreativität, es beschränkt sie nicht. Doch um diese Möglichkeit zu eröffnen, müssen die Werke allen zur Verfügung stehen können.

Das Internet eröffnet außerdem zahlreiche Möglichkeiten des Zusammenwirkens vieler, die mit kollektiver Intelligenz neue Werke schaffen, die keiner Einzelperson mehr zuzuordnen sind. Für diese bereits bestehenden Realitäten müssen rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die dies gewährleisten, vor allem muss der Zugang aller auf unsere kulturellen Güter gewährleistet werden. Gleichzeitig sollen Urheber*innen das Recht erhalten sich selbstständig zu vermarkten und von großen Konzernen unabhängiger werden können.

Noch aber steht die Realität unserer Vision entgegen:

Das derzeitige Urheber*innenrecht beschränkt den freien Zugang auf kulturelle Erzeugnisse. Es bedarf dringend einer Modernisierung, denn es ist nicht mehr zeitgmäß!

Das Urheber*innenrecht stammt in seinen Grundzügen aus dem 18. Jahrhundert und basiert auf der Theorie des geistigen Eigentums. Danach sind jedem Menschen die Ergebnisse seiner geistigen Tätigkeit zuzuordnen und jedes Werk ein Teil der Persönlichkeit der/des Urheber*in. Weshalb eine persönliche Urheber*in-Werk-Beziehung bestehe, die vom Urheber*innenrecht geschützt werden soll.

Auch das aktuelle Urheber*innenrecht konzentriert sich offiziell auf den Schutz der/des Urheber*in. Heutzutage schützt es jedoch vor allem die Verwerter*innen, also in der Regel diejenigen Unternehmen, die die Werke verbreiten und damit Geld verdienen. Sie sind diejenigen, die das größte Interesse daran haben jegliche Verstöße gegen das aktuelle Recht zu verfolgen, gleichzeitig setzen sie die Urheber*innen unter Druck sich Verträgen, bei denen die Urheber*innen jegliche Verwertungsrechte an ihrem Werk abgeben, zu unter- werfen. Zur Zeit profitieren vor allem die wenigen Urheber*innen, die groß durch Verwerter*innen, wie Verlage und Plattenfirmen, beworben werden, viele andere kämpfen um ihre Existenz. Das aktuelle Urheber*innenrecht basierend auf der Theorie des geistigen Eigentums kommt damit zum einem den eigentlichen Urheber*innen der Werke nicht mehr ausreichend zugute, zum anderen vernachlässigt es schon von seiner Grundidee die Bedürfnisse der Nutzer*innen.

In den vergangenen Jahren wurden die Gesetze über das Urheber*innenrecht immer weiter verschärft um der zunehmenden Entwicklung von Internettauschbörsen und illegalen Kopien entgegenzuwirken. Seit 2008 mit dem sogenannten Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheber*innenrechts in der Informationsgesellschaft ist es demnach etwa verboten Daten aus “offensichtlich rechtswidrigen“ Quellen über Peer-to-Peer-Netzwerke – also Online- Tauschbörsen – zu tauschen. Über den Umgang mit privaten Kopierer*innen und Tauschbörsen und über die Verschärfung der Gesetze streiten sich seither die Regierungen – ein Zeichen dafür, dass das UrheberInnenrecht in seiner derzeitigen Form längst überholt ist und keine Antwort mehr auf die bestehenden Entwicklungen im Internet zu geben weiß.

Als GRÜNE JUGEND Niedersachsen glauben wir, dass die Zeit reif ist für ein neues Modell. In unserer Vision soll jenes neue Modell einen Zugang für jedeN ermöglichen – ohne private Nutzer*innen zu kriminalisieren – und dennoch die wahren Urheber*innen, die Kreativen, nicht aussparen.

Ein solches Modell sehen wir mittelfristig in der sogenannten Kulturflatrate.

Die Kulturflatrate ist eine Pauschalabgabe, die zum Zugriff auf alle im Internet zur Verfügung stehenden Medien berechtigt und den Künstler*innen proportional zu der Nutzung ihrer Werke und ihrer Beliebtheit ausgezahlt wird. Durch eine solche Kulturflatrate würden nicht nur Kultur für alle zugänglich gemacht und jene entkriminalisiert, die schon jetzt im Internet konsumieren, sondern auch unbekannteren Künstler*innen die Möglichkeit gegeben, ihre Werke über das Internet ohne große Vermarktungsgesellschaften, wie Verlage, Plattenfirmen oder ähnliches anzubieten und von der Kulturflatrate zu profitieren.

Finanzierung – wer zahlt und wie viel?

Eine solche Abgabe muss in unserem Verständnis sozial gerecht vereilt und verpflichtend sein: Denn für die kulturellen Erzeugnisse einer Gesellschaft sollen alle solidarisch aufkommen. Schon jetzt zahlen alle Menschen gewisse Grundgebühren für gesellschaftlich relevante Dienste, unabhängig davon ob und in welchem Maße sie von diesen Diensten profitieren. Ähnlich muss auch die Kulturflatrate als ein Teil der Vergütung für ein gesellschaftliches Grundgut verstanden werden.

Die Kulturflatrate ist als Pauschalabgabe automatisch Teil der Kosten für einen Breitbandinternetzugang. Eine Staffelung nach der Höhe der Bandbreite sollte überprüft werden. Die eingenommenen Gelder werden von den Internetzugangsanbietern an eine Verteilungsinstitution direkt weitergeleitet. Doppelbelastungen bei mehreren Internetzugänge einer Person sollen vermieden werden.

Weiter verteilt werden soll das Geld über eine Verteilungsinstitution, etwa einer Plattform, auf der die Künster*innen ihre Erzeugnisse anbieten und nach einem Punktesystem einen Anteil erhalten. Die Höhe der monatlichen Abgabe würde demnach variieren, je nach Leistungsfähigkeit des Internetanschlusses.

Verteilung – wer bekommt wie viel?

Im Modell unserer Kulturflatrate ist vorgesehen, dass die Konsument*innen für die Künstler*innen, die sie unterstützen wollen, Punkte vergeben. Des weiteren sollen allgemeine Nutzungszahlen, Meinungsumfragen, die datenschutzkonforme Auswertung des Internet-Traffics und allgemeine Votings zur Ermittlung der Verteilungshöhe beitragen. Die Punkte können von den Konsument*innen monatlich über ein anonymisiertes nicht zuordbares Konto vergeben werden.

Durch dieses Modell wird verhindert, dass der Konsum oder der Download der Menschen auf allen Geräten überwacht werden muss und dadurch det
aillierte Profile erstellt werden müssen. Des weiteren können die Konsument*innen hierdurch, wenn sie möchten, ihre persönliche Wertschätzung für einzelne Werke zum Ausdruck bringen und Nischen speziell unterstützen.

Die Kulturflatrate – eine mittelfristige Lösung

Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen setzt sich für die Einführung einer solchen Kulturflatrate ein. Wir glauben, dass wir damit endlich das überholte Urheber*innenrecht reformieren können und ein neues, sozialgerechtes Modell, das die Künstler*innen fördert, gefunden haben. Die Einführung einer Kulturflatrate ist zukünftig ein Teil zur Finanzierung kultureller Werke und zur Vergütung von Urheberinnen und Urhebern und ermöglicht die nicht-kommerzielle Nutzung urheber*innenrechtlich geschützter Werke im Internet. Weitere Schritte sind aber zur Modernisierung des Urheberrechts notwendig, um andere Fehlentwicklungen zu beseitigen und Neuausrichtungen vorzunehmen. Dennoch sehen wir unsere Vision einer Welt, in der Wissen und Kultur für alle frei zugänglich sind, mit der Einführung einer solchen Kulturflatrate noch nicht erfüllt. Die Kulturflatrate ist für uns aber ein Schritt in die richtige Richtung und eine mittelfristige Lösung. Wir appellieren daher auch an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sich für ein solches neues Modell stark zu machen.



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