30. März 2015

Verlaufsprotokolle von Polizeieinsätzen Rechtsanwält*innen zur Verfügung stellen



Zu jedem Einsatz wird von der Polizei ein sogenanntes Verlaufsprotokoll angefertigt. Dieses enthält alle wichtigen Abläufe und Ereignisse sowie Lageeinschätzungen des Einsatzes aus Sicht der Polizei. Kommt es im Nachgang eines Einsatzes zu Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit oder Angemessenheit eines Einsatzes oder des polizeilichen Vorgehens, stehen sich oft verschiedene Versionen über das Geschehen von Polizei/Staatsanwaltschaft und ziviler Seite gegenüber. Um eine gleiche Informationsgrundlage zu gewährleisten, das Geschehen sachdienlich aufarbeiten zu können und einer gerechten und wahrheitsgetreuen Beurteilung näher zu kommen, fordert die GRÜNE JUGEND Niedersachsen, dass Verlaufsprotokolle von Polizeieinsätzen Parlamentarier*innen sowie Rechtsanwält*innen, die Mandant*innen in rechtlichen Streitfragen bezüglich des Einsatzes vertreten, zur Verfügung gestellt werden. Nur so können mögliche Fehler in den Verlaufsprotokollen entdeckt und korrigiert werden, und auch von Anwält*innen das Geschehen in beiden Versionen nachvollzogen werden. Auch im Sinne einer demokratischen Polizei wäre das ein Schritt in die richtige Richtung. Bisher beziehen politische Amtsträger*innen ihre Informationen über umstrittene Einsätze ausschließlich über diese von der Polizei verfassten Verlaufsprotokolle, eine kritische Kontrolle dieser muss deswegen gewährleistet werden.

Verlaufsprotokolle können durchaus sensible Fakten über Polizeitaktiken und Strategien enthalten oder Rückschlüsse auf diese zulassen. So erforderlich eine möglichst breite Kontrolle hier ist, eine allgemeine Veröffentlichung von Verlaufsprotokollen birgt die Gefahr, dass Informationen über polizeiliches Vorgehen bei Geiselnahmen oder gegen organisierte Kriminalität in falsche Hände geraten. Aus diesem Grund fordern wir die Freigabe für Anwält*innen, da diese als Teile des Rechtsapparates die nötige Befugnis, aber auch Umsicht mit den Informationen zeigen sollten. Grundsätzlich zirkulieren Verlaufsprotokolle aber frei innerhalb des Polizeiapparates, unterliegen dementsprechend auch lediglich der geringsten Geheimhaltungsstufe. ”Sensible Informationen” können also nicht als Ausrede für den grundsätzlichen Einbehalt der Verlaufsprotokolle ins Feld geführt werden.

Diese Forderung wird auf einer der nächsten LDKs von Bündnis 90/Die Grünen Niedersachsen eingebracht.



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