30. März 2015

Unabhängige Treuhandstelle für Polizeivideos einrichten!



Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen wendet sich gegen das exzessive Filmen von Demonstrationen und anderen versammlungsrechtlichen Veranstaltungen durch die Polizei.

Wenn Versammlungen von der Polizei abgefilmt werden, weil beispielsweise mutmaßliche Straftaten verübt wurden, muss das entstehende Videomaterial unabhängig verwaltet werden. In der Vergangenheit wurde von der Polizei, unter anderem im Zuge des Prozesses gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer Lothar König, aus dem Kontext gerissenes, angeblich belastendes Material verwendet, während andere – entlastende – Sequenzen Königs Anwält*innen nicht zur Verfügung gestellt wurden. Im Zuge der Aufarbeitung der Eskalation der Polizeigewalt bei Stuttgart 21 wurde Videomaterial von der Polizei intentional manipuliert, indem die Aufnahmeuhrzeit geschwärzt wurde. Die während eines Prozesses als Beweis angeführten Aufnahmen sollten den unfriedlichen Charakter einer Versammlung belegen und somit den angeblich darauf erfolgenden Übergriff der Polizei rechtfertigen. Es stellte sich allerdings heraus, dass die Aufnahmen erst nach den Übergriffen der Polizei entstanden waren – also als Reaktion darauf.

Um eine Manipulierung des polizeilichen Videomaterials künftig ausschließen zu können, und um selektive Auswahl einzelner Sequenzen zu verhindern, fordert die GRÜNE JUGEND Niedersachsen die Einrichtung einer unabhängigen Treuhandstelle zur Verwaltung von Kopien des Materials. Diese Stelle könnte beispielsweise dem*der niedersächsischen Datenschutzbeauftragten oder den Fach- und Dienstaufsichtsbehörden über den Vollzugspolizeidienst zugeordnet werden. Dort sollen unveränderte Kopien aller polizeilichen Videoaufnahmen aufbewahrt werden. Die Polizei, aus deren Reihen oftmals (angeblich) Geschädigte kommen, darf als ermittelnde Behörde nicht länger exklusiv über das Videomaterial verfügen!

Konkret fordert die GJN:

  • Eine unverzügliche Übergabe von Kopien des Videomaterials an die Treuhandstelle(n).
  • Um Manipulationen vor der Übergabe zu verhindern, sollte das Material bei der Aufnahme automatisch elektronisch signiert werden.
  • Der Zugriff darf nur von autorisierten Mitarbeiter*innen der Treuhandstelle erfolgen.
  • Jeder Zugriff muss dokumentiert werden
  • Kopien der Videos können auf Antrag von Anwält*innen von Strafverfolgung Bedrohter und Kläger*innen gegen polizeiliche Maßnahmen beantragt werden.

Videomaterial, das nicht (mehr) zu Beweiszwecken notwendig ist, ist sowohl von der Polizei als auch von der Treuhandstelle umgehend zu löschen.

Dabei ist eine Frist von 3 Monaten nach Erstellung des Materials einzuhalten, um Geschädigten eine Bedenkzeit einzuräumen, ob sie Anzeige stellen wollen.

Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen ist sich bewusst, dass das vorgeschlagene Verfahren einen Mehraufwand in Sachen Bürokratie bedeutet. Die Praxis hat aber gezeigt, dass eine unabhängige Verwaltung des Videomaterials notwendig ist.

Die Forderung nach der unabhängigen Verwaltung von polizeilichem Videomaterial wird auf einer der nächsten LDKs von Bündnis 90/Die Grünen Niedersachsen gestellt.



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