30. März 2015

Kopftuchverbot aufheben!



Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen fordert die Aufhebung des Kopftuchverbotes für Lehrerinnen an niedersächsischen Schulen.

Das Tragen eines Kopftuches kann ebenso wie das Tragen eines Kreuzes Teil der individuellen Religionsausübung sein. Die weltanschauliche Neutralität des Staates ist angesichts der Religionsfreiheit kein legitimer Grund, diese für Staatsbedienstete einzuschränken. Die aktuelle Regelung stellt zudem eine Diskriminierung aufgrund von Religion dar, da Kreuze erlaubt, Kopftücher aus religiösen Gründen aber verboten sind.

Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen betont, dass das Kennenlernen verschiedener Lebensentwürfe in einer pluralen Gesellschaft notwendig ist, um Schülerinnen und Schülern Weltoffenheit und Toleranz nahezubringen. Gesellschaftliche Realitäten kann man nicht aus Schulen heraushalten – vielmehr müssen diese in einem pädagogisch angemessenen Rahmen behandelt werden, um möglichen gesellschaftlichen Konflikten vorzubeugen.

Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen fordert dementsprechend, dass im Zuge der aktuellen Debatte um den Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und den muslimischen Verbänden §51(3) und (4) im niedersächsischen Schulgesetz gestrichen werden.

Gesetzlicher Handlungsbedarf besteht nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.1.2015 ohnehin: Ein Kopftuchverbot an Schulen nur dann verhältnismäßig, wenn eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausginge und nicht bloß eine abstrakte Eignung zur Begründung einer solchen Gefahr vorliegt.



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